Beschreibung: Veranlassung: Mit dem Stadtentwicklungsprojekt Ostfeld plant die Landeshauptstadt
Wiesbaden (LHWiesbaden) die Schaffung eines eigenständigen, innovativen, urbanen und
vor allemlebenswerten und nachhaltigen neuen Stadtteils im Osten von Wiesbaden. Hierzu
hat dieStadtverordnetenversammlung der LH Wiesbaden im September 2020 die Anwendung
einerstädtebaulichen Entwicklungsmaßnahme beschlossen. Durch deren Umsetzung will
die LHWiesbaden insbesondere den strukturell erhöhten Bedarf an Wohn- und Arbeitsstätten
deckenund ihrer Funktion als Oberzentrum und als Standort von bedeutenden Bundes-
undLandesbehörden auch in der Zukunft gerecht werden. Das Plangebiet umfasst einen
Bereich von ca. 450 Hektar. Die städtebaulicheEntwicklungsmaßnahme Ostfeld zeichnet
sich durch die Schaffung von zwei räumlich getrenntliegenden Baufeldern aus. Im Norden
des Entwicklungsbereiches soll westlich der B 455 auf derHöhe der Ortslage Wiesbaden-Erbenheim
auf einer Gesamtfläche von ca. 27 Hektar ein neuerzentraler Behördenstandort für das
Bundeskriminalamt perspektivisch für bis zu 7.000 Mitarbeiterentstehen. Im Süden des
Entwicklungsbereiches soll rund um das Biehler Wäldchen/Fort Biehler einkompaktes,
nachhaltiges, urbanes, klimasensibles und lebenswertes neues Stadtquartier für8.000
bis 12.000 Menschen entstehen. Damit leistet die LH Wiesbaden einen wesentlichenBeitrag
zur Wohnraumversorgung und zur wirtschaftlichen, ökologischen und sozialenWeiterentwicklung
der Region Rhein-Main. Der Lenkung der Verkehrsmittelwahl auf nachhaltigeVerkehrsträger
kommt daher eine besondere Bedeutung zu. Der Großteil des Plangebiets soll neben den
für die Siedlungsentwicklung erforderlichenInfrastrukturen als Landschaftsraum erhalten
und gestärkt werden. Die Entwicklung des neuen Stadtteils ist an die Berücksichtigung
bestimmter naturräumlicher undinfrastruktureller Rahmenbedingungen geknüpft. So bestehen
für den Bereich Mobilität aufregionalplanerischer sowie städtischer Ebene bereits
politische Vorgaben, die die qualitativenZielstellungen der Mobilitätsangebote beschreiben.
Hierbei steht die Anbindung des neuenStadtteils an nachhaltige, schienengebundene
Verkehrsträger und die Schaffung einesStadtquartiers, welches weitgehend arm an motorisiertem
Individualverkehr (MIV) sein soll, imVordergrund. Die Regionalversammlung Südhessen
hat am 7. Mai 2021 den Antragsunterlagen der LHWiesbaden zur Zulassung einer Abweichung
vom Regionalplan Südhessen zur Schaffung einesneuen Stadtteils im Entwicklungsgebiet
Ostfeld unter Berücksichtigung bestimmterregionalplanerischer Maßgaben, die sich unter
anderem auf den Anschluss an denSchienenverkehr beziehen, zugestimmt. Die regionalplanerische
Vorgabe im Hinblick auf eineSchienenanbindung des neuen Stadtteils Ostfeld lautet:
"Für beide Bereiche derEntwicklungsmaßnahme [... Anmerkung: Behördenstandort und urbanes
Stadtquartier] sind imZuge der Durchführung der Entwicklungsmaßnahme Schienenanschlüsse
zu planen, herzustellenund in Betrieb zu nehmen (...)". Zur Fortentwicklung der bereits
aus der Phase der vorbereitenden Untersuchungen vorliegendenVerkehrsuntersuchung (Anhang
1, Nr. 6 + 9), die sich mit der grundsätzlichen Machbarkeit deräußeren Verkehrserschließung
an das übergeordnete Straßennetz beschäftigte, soll in Rahmendes zu erstellenden Gutachtens
eine integrierte Verkehrsuntersuchung Ostfeld erarbeitet werden,die die zum Bearbeitungszeitpunkt
vorliegenden Ergebnisse flankierender Studien, wieinsbesondere der Machbarkeitsstudie
Schiene (MBKS II) berücksichtigt sowie die Belangeweiterer Verkehrsträger wie die
des öffentlichen Personennahverkehrs/Busverkehrs sowie die desFußgänger- und Radverkehrs
bündelt. Die Untersuchung soll sich in einem erstenkonzeptionellen Schritt mit der
Untersuchung von Varianten der äußeren MIV-Erschließung desPlangebietes gemäß Anhang
1 Nr. 1 "Planfälle MIV" auseinandersetzen und dabei alleVerkehrsträger berücksichtigen.
Es soll geprüft werden, wie die Erschließung mit Verkehrsmittelndes öffentlichen Verkehrs
bestmöglich erfolgen kann, wie die Flächen an die Radverkehrsnetzeder Städte Wiesbaden
und Mainz angebunden werden können, welche Maßnahmen desMobilitätsmanagements umzusetzen
sind, um zu konkreteren Aussagen für den Planungsprozesszu gelangen. Die gebietsinterne,
innere Erschließung wird im Wettbewerbsverfahren gelöst. Für den Bereich MIV sollen
bereits im Rahmen der grundsätzlichen Variantenbetrachtung die alsgeeignet erscheinenden
Lösungsansätze der äußeren Erschließungsanlagen hinsichtlich ihrerbaulichen Umsetzungsfähigkeit,
und im darauffolgenden Untersuchungsschritt hinsichtlich derAusbaubedarfe sowie der
Flächenanforderungen und des baulichen Aufwands - respektive derdamit einhergehenden
Kosten - geprüft werden. Außerdem sollen die zur Umsetzungerforderlichen Planverfahren
inklusive der verschiedenen Schnittstellen/Zuständigkeiten vonStraßenbaulastträgern
aufgezeigt werden. Gegenstand der zu beauftragenden Leistung: Das für die zuvor beschriebene
Aufgabenstellung erforderliche Arbeitsprogramm wird in derLeistungsbeschreibung (Anlage
02a) dargestellt. Für die zu erarbeitende integrierteVerkehrsuntersuchung Ostfeld
ist als Prognosehorizont das Jahr 2030 vorzusehen. Der Leistungskatalog gliedert sich
in drei Leistungsbausteine: Leistungsbaustein 1: Integrierte Verkehrsuntersuchung
Ostfeld (hierzu unter A.) Leistungsbaustein 2: Verkehrliche Machbarkeit unter Berücksichtigung
von Trassenkonflikten und Lösungsansätzen(hierzu unter B.) Leistungsbaustein 3: Termine
(hierzu unter C.) Die vorausgegangene maßgebliche Verkehrsuntersuchung (Anhang 1,
Nr. 6) war unter dengetroffenen Annahmen dem Grunde nach zu dem Ergebnis gekommen,
dass das Kfz-Verkehrsaufkommen des Planungsgebiets weitestgehend über das übergeordnete
Straßennetzleistungsfähig abgewickelt werden kann. Weiterführende Untersuchungen,
wie z.B. dieErschließung mit Verkehrsmitteln des öffentlichen Verkehrs (Anhang 1,
Nr. 7 + 2), wurdeninzwischen vorangetrieben.