Zusätzliche Informationen: Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern Beschreibung:
Es werden 3 Bewerber anhand der nachfolgenden Kriterien ausgewählt, welche zur Abgabe
eines Angebots aufgefordert werden: 1) Vergleichbarkeit der eingereichten Referenzen
2) Vergleichbarkeit der eingereichten persönlichen Referenzen des vorgesehenen Projektleiters
sowie des Stellvertreters 3) Umsatzzahlen des Bewerbers Die Wertung dieser Kriterien
erfolgt dabei anhand der folgenden Matrix: a) Vergleichbarkeit der eingereichten Referenzen
Gewertet werden die besten 6 Referenzen, jede dieser Referenzen kann max. 9 Punkte
erreichen: - Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um eine genehmungspflichtige
Erweiterung einer Ortsdurchfahrt = 2 Punkte - Bei dem Referenzprojekt handelt es sich
um eine genehmungspflichtige Erweiterung oder einen Neubau einer Straßenbahn oder
Stadtbahn = 2 Punkte - In der Referenz erbrachte Projektstufen (gemäß Leistungsbild):
5 Projektstufen = 3 Punkte, 4 Projektstufen = 2 Punkte, 3 Projektstufen = 1 Punkt,
kleiner/gleich Projektstufen = 0 Punkte. Sofern mindestens 3 Projektstufen und in
der jeweiligen Projektstufe sämtliche Handlungsbereiche A-E erbracht worden sind,
erhält der Bewerber pro Projekt jeweils einen zusätzlichen Punkt. - Projektkosten
des Referenzprojekts: über 100 000 000 EUR brutto = 3 Punkte, über 60 000 000 EUR
brutto = 2 Punkte, über 20 000 000 EUR brutto = 1 Punkt, kleiner/gleich 20 000 000
EUR brutto = 0 Punkte. b) Vergleichbarkeit der eingereichten persönlichen Referenzen
des vorgesehenen Projektleiters sowie des Stellvertreters Gewertet werden die besten
6 Referenzen (3 Referenzen für den Projektleiter und 3 Referenzen für den Stellvertreter),
jede dieser Referenzen kann max. 9 Punkte erreichen. Gewertet werden können nur Projekte,
in denen der Projektleiter nachweisbar Projektleiter oder stellvertretender Projektleiter
gewesen ist: - Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um eine genehmungspflichtige
Erweiterung einer Ortsdurchfahrt = 2 Punkte - Bei dem Referenzprojekt handelt es sich
um eine genehmungspflichtige Erweiterung oder einen Neubau einer Straßenbahn oder
Stadtbahn = 2 Punkte - In der Referenz persönlich erbrachte Projektstufen (gemäß Leistungsbild):
5 Projektstufen = 3 Punkte, 4 Projektstufen = 2 Punkte, 3 Projektstufen = 1 Punkt,
kleiner/gleich Projektstufen = 0 Punkte Sofern mindestens 3 Projektstufen und in der
jeweiligen Projektstufe sämtliche Handlungsbereiche A-E persönlich erbracht worden
sind, erhält der Bewerber pro Projekt jeweils einen zusätzlichen Punkt. - Projektkosten
des Referenzprojekts: über 100 000 000 EUR brutto = 3 Punkte, über 60 000 000 EUR
brutto = 2 Punkte, über 20 000 000 EUR brutto = 1 Punkt, kleiner/gleich 20 000 000
EUR brutto = 0 Punkte. c) Umsatzzahlen des Bewerbers Durchschnittlicher Nettogesamtumsatz
in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren: über 100 000 000 EUR = 5 Punkte,
über 75 000 000 EUR = 4 Punkte, über 50 000 000 EUR = 3 Punkte, über 25 000 000 EUR
= 2 Punkte, größer 10 000 000 EUR = 1 Punkt, kleiner/gleich 10 000 000 EUR = 0 Punkte.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt,
die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen Informationen über die
zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens: Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens
einzuladenden Bewerber: 3