Beschreibung: Die Strecke 2631 (Eifelstrecke) ist nicht elektrifiziert und wurde durch das Hochwasserereignis
im Juli 2021 stark beschädigt. Im Zuge des Wiederaufbaus der Strecke ist nun auch
der klimafreundliche Ausbau der Strecke 2631 geplant. Gemeinsam mit den Ländern Nordrhein-Westfalen
und Rheinland-Pfalz plant die DB zudem, die Eifelstrecke bis Ende 2026 zu elektrifizieren.
Insgesamt werden dafür in 55 Teilmaßnahmen Eisenbahnüberführungen und SÜ entlang der
Strecke erneuert. In den 9 Tunneln werden die Gleislagen verändert, d.h. auf einer
Gesamtlänge von ca. 4,3 km Oberbau- und Gleisarbeiten ausgeführt. Auch die umfassende
Instandsetzung der Tunnel ist geplant. Entlang dieser Bauwerke sind werden einzelne
BE-genutzt, um die Baumaßnahmen logistisch umzusetzen. Für die Durchführung der Maßnahme
ist eine Bodenkundliche Baubegleitung erforderlich.
Kennung des Verfahrens: bedb9f1e-7d33-4fb5-9d81-25b47aca9216
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: No
Zentrale Elemente des Verfahrens: Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014
Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU)
2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Für folgende
Leistungen muss das ausführende Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei
der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein: siehe Musterteilnahmeantrag sowie unter
Allgemeine Präqualifikationsanforderungen (PQ-Anforderungen) für Arch./Ing.-leistungen.
Es gelten die Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen. Es besteht Gesamtschuldnerische
Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen
Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
Ab dem 19.04.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO sowie größer [Betrag gelöscht] Euro nur noch
die Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen
Bahn AG zulässig. Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant
zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt.
Darüber hinaus gehende Unterlagen sind nicht erwünscht. Alle geforderten Erklärungen/Nachweise
sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb
mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren
sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner
Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur
Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber
behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger
als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge
zu beantworten. Bei Abgabe eines Teilnahmeantrages oder Angebots, in Form einer Bietergemeinschaft,
sollten sich die Bietergemeinschaften vorab im Vergabeportal der DB AG registrieren
lassen. Die Teilnahme am Verfahren setzt die unveränderte Zusammensetzung der im Teilnehmerwettbewerb
zugelassenen Bietergemeinschaften voraus. Der Zusammenschluss der im Teilnehmerwettbewerb
zugelassenen Einzelbieter zu Bietergemeinschaften ist nicht zulässig.
2.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv): 71300000Dienstleistungen von Ingenieurbüros
2.1.2 Erfüllungsort
Stadt: Gerolstein
Postleitzahl: 54568
Land, Gliederung (NUTS): Vulkaneifel(DEB24)
Land: Deutschland
2.1.3 Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 0EUR
2.1.4 Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Nach der Verordnung (EU) 2022/2560 vom 14.12.2022 über den Binnenmarkt verzerrende
drittstaatliche Subventionen („Foreign Subsidies Regulation“) ist die EU-Kommission
befugt, finanzielle Zuwendungen aus Drittstaaten für in der Europäischen Union tätige
Unternehmen zu prüfen. Stellt sie binnenmarktverzerrende drittstaatliche Subventionen
fest, kann die EU-Kommission gegen die durch sie entstehenden Verzerrungen vorgehen.
Bewerber/Bieter sind gemäß Art. 29 Verordnung (EU) 2022/2560 ab dem 12. Oktober 2023
verpflichtet, in einem Vergabeverfahren mit einem geschätzten Auftragswert von mindestens
€ 250 Mio. a) bei Durchführung eines Verfahrens mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb
mit ihrem Teilnahmeantrag und auch aktualisiert mit ihrem finalen Angebot bzw. b)
bei Durchführung eines offenen Verfahrens oder eines Verfahrens ohne vorgeschalteten
Teilnahmewettbewerb mit ihrem Angebot eine Meldung oder Erklärung zu drittstaatlichen
finanziellen Zuwendungen im Sinne der Art. 28 Abs. 1 lit. b und Art. 29 Abs. 1 der
Verordnung (EU) 2022/2560 abzugeben. Das vorliegende Vergabeverfahren weist einen
geschätzten Auftragswert oberhalb des genannten Schwellenwertes von € 250 Mio. auf.
Bewerber/Bieter unterliegen daher grundsätzlich Art. 29 Verordnung (EU) 2022/2560.
Hinweis: Bewerber/Bieter sind für die Einhaltung der Verpflichtungen aus der Verordnung
(EU) 2022/2560 selbst verantwortlich. Die vorliegende Information hat nach Art. 28
Abs. 6 Satz 2 Verordnung (EU) 2022/2560 insbesondere keinerlei beschränkende oder
anderweitige Wirkung für die Pflichten der Bewerber/Bieter aus der Verordnung (EU)
2022/2560. Für Meldungen oder Erklärungen zu drittstaatlichen finanziellen Zuwendungen
ist das Formular gemäß Anhang II der Durchführungsverordnung (EU) 2023/1441 der EU-Kommission
vom 10.07.2023 zu verwenden. Sollte es sich bei dem Bewerber/Bieter um eine Gemeinschaft
mehrerer Wirtschaftsteilnehmer handeln, sind Meldungen oder Erklärungen von jedem
einzelnen Gemeinschaftsmitglied abzugeben. Gleiches gilt für Hauptunterauftragnehmer
und Hauptlieferanten im Sinne von Art. 29 Abs. 5 der Verordnung (EU) 2022/2560. Ein
Unterauftragnehmer oder Lieferant gilt als Hauptunterauftragnehmer oder Hauptlieferant,
wenn seine Teilnahme wesentliche Elemente der Auftragserfüllung gewährleistet bzw.
immer dann, wenn der wirtschaftliche Anteil seines Beitrags 20 % des Werts des eingereichten
Angebots übersteigt. Jeder Bewerber/Bieter muss sicherstellen, dass die Meldungen
oder Erklärungen gemeinsam eingereicht werden. Weitere Einzelheiten zur Verordnung
(EU) 2022/2560 und den aus der Verordnung resultierenden Pflichten können Bewerber/Bieter
der vorgenannten Durchführungsverordnung sowie der offiziellen Webseite der Europäischen
Kommission entnehmen (z.B. Fragen und Antworten: https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/qanda_21_1984). Sollte trotz bestehender Verpflichtung vom Bewerber/Bieter weder eine Meldung noch
eine Erklärung wahrheitsgemäß und vollständig abgegeben werden, kann das unter anderem
zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Beschreibung: Die Strecke 2631 (Eifelstrecke) ist nicht elektrifiziert und wurde durch das Hochwasserereignis
im Juli 2021 stark beschädigt. Im Zuge des Wiederaufbaus der Strecke ist nun auch
der klimafreundliche Ausbau der Strecke 2631 geplant. Gemeinsam mit den Ländern Nordrhein-Westfalen
und Rheinland-Pfalz plant die DB zudem, die Eifelstrecke bis Ende 2026 zu elektrifizieren.
Insgesamt werden dafür in 55 Teilmaßnahmen Eisenbahnüberführungen und SÜ entlang der
Strecke erneuert. In den 9 Tunneln werden die Gleislagen verändert, d.h. auf einer
Gesamtlänge von ca. 4,3 km Oberbau- und Gleisarbeiten ausgeführt. Auch die umfassende
Instandsetzung der Tunnel ist geplant. Entlang dieser Bauwerke sind werden einzelne
BE-genutzt, um die Baumaßnahmen logistisch umzusetzen. Für die Durchführung der Maßnahme
ist eine Bodenkundliche Baubegleitung erforderlich.