Zusätzliche Informationen: Zudem sind dem Angebot neben der Leistungsbeschreibung, der Verpflichtungserklärung
Tariftreue und der Erklärung Russland-Sanktionen beizufügen:n- ein Bearbeitungskonzept
inkl. Zeit- und Kostenplan. Der Bieter hat unter Berücksichtigung der Inhalte der
Leistungsbeschreibung ein Konzept zur geplanten Vorgehensweise zur Umsetzung des Programms
"100 Wilde Bäche für Hessen" vorzulegen. Das Konzept muss die nachstehend Bestandteile
enthalten: 1. Darstellung des geplanten Personaleinsatzes und ggf. Inanspruchnahme
weiterer Dienstleister für die Bereiche Projekt- und Finanzmanagement, Flächenmanagement,
Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit. Neben den Angaben zur vorgesehenen Größe
und Zusammensetzung des Projektteams hat der Bieter zusätzlich eine Übersicht beizufügen,
die über die Kenntnisse, Qualifikationen und Vorerfahrungen der Teammitglieder informiert.
In der Übersicht ist für jedes Teammitglied gesondert darzustellen, inwieweit es über
eigene Kenntnisse, Qualifikationen und Vorerfahrungen in den beiden nachfolgenden
Kompetenzfeldern verfügt. Kompetenzfelder: a) Kenntnisse der hessischen Verwaltungs-
und Behördenstrukturen sowie von wasserrechtlichen Genehmigungsverfahren nb) Fachkenntnisse
in den Bereichen Projektsteuerung, naturnahe Gewässerentwicklung, Umsetzung von WRRL-Maßnahmen,
Flächenmanagement, Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation sowie Kenntnis der naturräumlichen
Gegebenheiten Hessens, Kenntnisse im Bereich Hochwasserschutz und Umsetzung solcher
Maßnahmen soweit sich Synergien zur Umsetzung der naturnahen Gewässerentwicklungsmaßnahmen
ergeben; außerdem Kenntnisse in relevanten Fachinformationssystemen und anderen Anwendungen
(FIS MaPro, FIS Wanda, WRRL-Viewer) 3. Darstellung der Gesamtprogrammsteuerung, der
Projektsteuerung der einzelnen Gewässerentwicklungsprojekte, des geplanten Ablaufs
des Flächenmanagements sowie der Öffentlichkeitsarbeit. 4. Darstellung, wie die umfangreiche
Kommunikation zwischen der obersten, den oberen und unteren Wasserbehörden, den Kommunen
und Wasserverbänden sowie weiteren Behörden und Institutionen (z.B. HVBG und AfB als
Flurneuordnungsbehörden) gewährleistet werden soll. 5. Das Bearbeitungskonzept hat
zudem einen schlüssigen Arbeits-/Zeitplan (gegebenenfalls: tabellarisch) als Anlage
zu beinhalten, in dem die zu erbringenden (Teil-)Leistungen in Arbeitspakete/-schritte
untergliedert und Meilensteine festgelegt werden. Die Mitglieder des vorgesehenen
Projektteams sind entsprechend der vom Bieter beabsichtigten Aufgabenverteilung den
Arbeitspaketen/-schritten so zuzuordnen, dass Zeitdauer und benötigter Arbeitsaufwand
wesentlicher Arbeitspakete nachvollziehbar sind. 6. Dem Bearbeitungskonzept ist zudem
ein Kostenplan beizufügen, in dem sämtliche Personal-, Sach- und Reisekosten, die
von Seiten des AN zur Erfüllung des Auftrags über die maximale Vertragslaufzeit (bis
31.12.2029) erforderlich sind, umfassend dargelegt werden und der mit einer Gesamtsumme
abschließt (inkl. USt.). Diese Summe ist Grundlage für die preisliche Wertung des
Angebotes. Es besteht ein maximaler Finanzrahmen von 2.000.000 Euro brutto pro Jahr
und 12.000.000 Euro brutto für die maximale Gesamtlaufzeit (6 Jahre), der nicht überschritten
werden darf.nDas Bearbeitungskonzept ist dem AG in Wiesbaden zu präsentieren. Eine
Aufwandsentschädigung wird für das Bearbeitungskonzept nicht gewährt. Das Bearbeitungskonzept
ist nicht nur wesentlicher Bestandteil des Angebotes, sondern im Rahmen der Ermittlung
des wirtschaftlichsten Angebotes durch die Zuschlagskriterien "Qualität Bearbeitungskonzept",
und "Zusammensetzung Team/Teamstruktur" Bestandteil der Angebotswertung eine; Nachforderung
ist ausgeschlossen und ein Fehlen des Bearbeitungskonzepts führt zum Ausschluss des
Angebots.