Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: No
Zentrale Elemente des Verfahrens: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Wenn der Zuschlag
bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen
werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung
der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage
nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§
134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass
die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis
bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen
erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§
160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig,
soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer
Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren
wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Wir weisen darauf hin,
dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und
Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen,
aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Nach der Verordnung (EU) 2022/2560
ist die EU-Kommission befugt, finanzielle Zuwendungen aus Drittstaaten für in der
Europäischen Union tätige Unternehmen zu prüfen. Stellt sie binnenmarktverzerrende
drittstaatliche Subventionen fest, kann die EU-Kommission gegen die durch sie entstehenden
Verzerrungen vorgehen („Foreign Subsidies Regulation“). Da dieses Vergabeverfahren
einen geschätzten Auftragswert von mehr als € 250 Mio. aufweist, sind Bewerber/Bieter
verpflichtet, in diesem Vergabeverfahren eine Meldung oder Erklärung zu drittstaatlichen
finanziellen Zuwendungen im Sinne des Art. 28 Abs. 1 lit. b der genannten Verordnung
abzugeben. Weitere Informationen finden Sie unter https://lieferanten.deutschebahn.com/lieferanten/metanavi/Dokumente-Support/Downloads-Dokumente/EU-Verordnung-ueber-Subventionen-aus-Drittstaaten-11341426. Alle geforderten Erklärungen sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen
wird nicht akzeptiert. Für den Nachweis hat der AG einen Teilnahmeantrag zur Verfügung
gestellt, der Bestandteil der Teilnahemunterlagen ist. Nur diese Informationen werden
für die Bieterauswahl berücksichtigt. Es steht Ihnen frei, für die digitale Bearbeitung
ihres Honorarangebote das AI-Portal der Deutschen Bahn AG zu verwenden. Bitte verwenden
sie hierfür folgenden Link: https://aitool.lsg.comp.db.de/award-process Nach einer kostenfreien Registrierung können Sie hier einfach und komfortabel ihr
Honorarangebot bearbeiten und anschließend mit den übrigen Angebotsunterlagen über
die Vergabeplattform einreichen.
2.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv): 71320000Planungsleistungen im Bauwesen
2.1.2 Erfüllungsort
Stadt: Baden-Württemberg
Postleitzahl: BW
Land, Gliederung (NUTS): Freudenstadt(DE12C)
Land: Deutschland
2.1.4 Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo-
2.1.6 Ausschlussgründe
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, § 31 Abs. 2 UVgO und § 16 VOB/A
Haupteinstufung(cpv): 71320000Planungsleistungen im Bauwesen
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 2024-02-01+01:00
Enddatum: 2027-12-15+01:00
5.1.4 Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen,
wie hier beschrieben: Optionale Leistungen: Planungsleistungen der Lph 3 und Lph 4
5.1.6 Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Erforderlich für den Teilnahmeantrag
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung