Beschreibung: 1. Ziel der Maßnahme ist die Steigerung der sozialen Teilhabe und der beruflichen
Integrationschancen von langzeitarbeitslosen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten
(eLb) in Bedarfsgemeinschaften mit Kindern, in der ein oder mehrere Erwachsene nicht
erwerbstätig sind. Ziel ist es, die Verstetigung des Leistungsbezuges zu durchbrechen
und Perspektiven für Eltern und Kinder zu entwickeln, die für Eltern und Kindern zu
beruflichen Aussichten und Möglichkeiten der Existenzsicherung führen. Durch die individuelle
berufliche und soziale Förderung der Teilnehmenden, die in einer Bedarfsgemeinschaft
mit Kindern leben, sollen die erwachsenen Mitglieder der Bedarfs-gemeinschaft aktiviert
werden, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessert und bei der Alltagsorganisation,
Behördengängen etc. unterstützt und bestenfalls eine Arbeitsintegration herbeigeführt
werden. Die teilnehmenden Erziehenden der Bedarfsgemeinschaften sollen sich ihrer
Vorbildfunktion und Bedeutung ihrer sozialen und beruflichen Teilhabe für sich selbst
und ihre Kinder bewusst werden. Die Teilnehmenden und deren Kinder sollen dauerhaft
für Integrationsbemühungen und -aktivitäten gestärkt werden. \n2. Zielgruppen,
Für die beiden Zielgruppen mit einer Förderung nach § 16f Abs. 2 SGB II und nach dem
AQB werden die gleichen Leistungen "Beratung der Bedarfsgemeinschaft", "Workshops"
und "Offener Treff" erbracht. \n2.1. Zielgruppe der Förderung nach §
16f Abs. 2 SGB II. Die Maßnahme richtet sich an langzeitarbeitslose, erwerbsfähige
Leistungsberechtigte, die in einer Bedarfsgemeinschaft mit Kindern leben. Hierzu gehören
auch langzeitarbeitslose nicht erwerbstätige Alleinerziehende mit Kindern. Die Zielgruppe
zeichnet sich durch eine Arbeitsmarktferne aus. Es bestehen oft gesundheitliche, sprachliche
und häusliche Vermittlungshemmnisse. Der Zugang zu den eigenen Ressourcen ist beispielsweise
aufgrund fehlender Erfolgserlebnisse verloren gegangen. Das "System Familie"
ist eingefahren und braucht Unterstützung in der Balancefindung zwischen den verschiedenen,
individuellen Schritten zur Verbesserung der Situation. Teilnehmende mit Migrationshintergrund
sollten ein Sprachniveau von mind. A2 aufweisen, damit sie an den Workshops teilnehmen
können.\n2.2. Zielgruppe der Förderung durch das AQB Die Maßnahme richtet sich
an erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die in einer Bedarfsgemeinschaft mit Kindern
ohne geregelte Kinderbetreuung leben und die Voraussetzungen des § 16f Abs. 2 SGB
II nicht erfüllen. Die Zielgruppe zeichnet sich durch eine Arbeitsmarktferne aus und
es bestehen oft gesundheitliche, sprachliche und häusliche Vermittlungshemmnisse.
Der Zugang zu den eigenen Ressourcen ist bspw. aufgrund fehlender Erfolgserlebnisse
verloren gegangen. Das "System Familie" ist eingefahren und braucht Unterstützung
in der Balancefindung zwischen den verschiedenen, individuellen Schritten zur Verbesserung
der Situation.Teilnehmende mit Migrationshintergrund sollten ein Sprachniveau von
mind. A2 aufweisen, damit sie an den Workshops teilnehmen können. \n3. Rahmenbedingungen
\n3.1 Dauer der Maßnahme/Option. Die Beauftragung hat eine Laufzeit von 12 Monaten.
Sie beginnt am 01.04.2024 und endet am 31.03.2025. Es besteht eine Option zur Vertragsverlängerung
um jeweils ein weiteres Jahr vom 01.04.2025 - 31.03.2026. Die Entscheidung über die
Ausübung des Gestaltungsrechtes der Vertragsverlängerungen (Option) wird von dem Auftraggeber
getroffen und steht nur diesem zu. \n3.2 Anzahl der Teilnehmenden, Coachingstunden,
Workshops und Offene Treffs, Kinderbeaufsichtigung. Während der Maßnahmelaufzeit sind
insgesamt: 9360 Coachingstunden für das Coaching von Bedarfsgemeinschaften, finanziert
aus § 16f Abs. 2 SGB II und AQB-Mitteln, anzubieten. Es werden durchschnittlich 60
Teilnehmende die Maßnahme durchlaufen (davon 50 Teilnehmende, bis zu 7800 Stunden,
finanziert aus § 16f Abs. 2 SGB II und 10 Teilnehmende, bis zu 1560 Stunden aus AQB-Mitteln).
für die Nachbetreuung nach erfolgreicher Vermittlung sind, finanziert aus § 16f Abs.
2 SGB II und AQB-Mitteln, 520 Beratungsstunden anzubieten. Es werden durchschnittlich
10 Teilnehmende die Maßnahme durchlaufen (davon 8 Teilnehmende finanziert aus § 16f
Abs. 2 SGB II und 2 Teilnehmende aus AQB-Mitteln). es sind 6 Workshops pro Woche anzubieten,
das sind 312 Workshops pro Jahr (davon 208 Workshops finanziert aus § 16f Abs. 2 SGB
II und 104 Workshops aus AQB-Mitteln) es ist ein Offener Treff pro Woche anzubieten,
das sind 52 Offene Treffs pro Jahr finanziert aus AQB-Mitteln. es sind 2016 Stunden
für die Beaufsichtigung der Kinder der Teilnehmenden der Bedarfsgemeinschaften anzubieten,
finanziert aus AQB-Mitteln. \nDie individuelle Zuweisung erfolgt an eine/n eLb
aus der Bedarfsgemeinschaft und beträgt 12 Monate. In der Zuweisung muss die Förderung
nach der Finanzierung aus $ 16f Abs. 2 SGB II oder AQB angegeben werden.