Deutschland - Bauarbeiten für Eisenbahnlinien - Neubau Umschlagbahnhof Augsburg-Gersthofen; Strecke 5305 - Kabeltiefbauarbeiten Weichenverbindung
1. Beschaffer
1.1 Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: DB Netz AG (Bukr 16)
Tätigkeit des Auftraggebers: Eisenbahndienste
2. Verfahren
2.1 Verfahren
Titel: Neubau Umschlagbahnhof Augsburg-Gersthofen; Strecke 5305 - Kabeltiefbauarbeiten Weichenverbindung
Beschreibung: Die Maßnahme ist Voraussetzung für die Baufeldfreimachung zum geplanten Einbau einer
Weichenverbindung zwischen den Gleisen 977 und 877 (ca. Bahn-km 3,4), auf der Strecke
5305 (Augsburg Hbf – Augsburg Hirblinger-Straße) im Bf Augsburg-Oberhausen im Frühjahr
2025. Die vorliegenden Gleisquerungen sind stark belegt und werden durch neue Gleisquerungen
ersetzt. Alle Gleisquerungen sind in offener Bauweise, bei eingebautem Oberbau, zu
errichten. Parallel zum bestehenden Bestandskabelkanal wird ein provisorischer Kabelkanal
verlegt, in dem die neuen Kabel zu verlegen sind. Im Bereich der neuen Querungen werden
die Kabel gleich in Endlage verlegt.
Kennung des Verfahrens: 5aa171e5-8a05-4df0-9ef9-3e081bc78e8f
Zentrale Elemente des Verfahrens: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Wenn der Zuschlag
bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen
werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung
der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage
nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§
134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass
die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis
bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen
erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§
160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig,
soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer
Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren
wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Wir weisen darauf hin,
dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und
Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen,
aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Bedingungen für den Erhalt des Auftrags
Der Nachweis über die im folgenden aufgeführten Eignungsanforderungen wird durch das
Vorhandensein einer Präqualifikation bei der Deutschen Bahn AG, den Eintrag in die
Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis)
/ PQ-VOB oder vorläufig mit einer Eigenerklärung über die Erfüllung der Eignungsanforderungen
erbracht. Im letzten Fall sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle die Nachweise
zu den einzelnen Anforderungen innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen. Auf gesondertes
Verlangen der Vergabestelle ist ein Nachweis über das Vorhandensein einer PQ-VOB innerhalb
von 6 Kalendertagen vorzulegen. Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren
sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner
Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur
Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber
behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger
als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge
zu beantworten. Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit
vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen
einzutreten. Für den Fall, dass die Bieter im Rahmen einer Verhandlung zur Abgabe
eines preislich modifizierten Angebots aufgefordert werden, behält das Angebot der
1. Angebotseröffnung einschl. der Nebenangebote weiterhin Gültigkeit. Das gilt sowohl
für den Fall, dass der Bieter fristgemäß ein modifiziertes Angebot vorlegt, als auch
für den Fall, dass der Bieter ein modifiziertes Angebot nicht oder nicht fristgemäß
vorlegt. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot (des Bestbieters) erteilt.
2.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung(cpv): 45234100Bauarbeiten für Eisenbahnlinien
Zusätzliche Informationen: Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014
Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU)
2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Folgende Erklärungen
sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb
mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht: Für
die wesentlichen ausgeschriebenen Leistungen liegt noch keine Baufreigabe in finanzieller
Hinsicht vor. Eine Auftragserteilung ist derzeit nur für den Fall vorgesehen, dass
diese Voraussetzungen zum Zuschlagszeitpunkt vorliegen. Liegen diese Voraussetzungen
nicht vor, kann dies zur Aufhebung dieses Vergabeverfahrens führen. In diesem Fall
hat der Bieter keinen Anspruch auf Ersatz eines ihm dadurch entstehenden Schadens.
Geforderte Kautionen und Sicherheiten: Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 05
v.H. der Auftragssumme Bürgschaft für Mängelansprüche in Höhe von 03 v.H. der Auftragssumme
Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen. Weitere Merkmale des Verfahrens:
- Erklärung über seine Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft (Bieter ohne Sitz
in der Bundesrepublik Deutschland haben eine entsprechende Erklärung über die Mitgliedschaft
bei dem für sie zuständigen Versicherungsträger abzugeben) - Erklärung über die Eintragung
in die Handwerksrolle, das Berufsregister oder das Register der Industrie- und Handelskammer
seines Sitzes oder Wohnsitzes - Erklärung über die beabsichtigte Zusammenarbeit mit
anderen Unternehmen - Erklärung, dass der Bewerber/Bieter nicht durch die Deutsche
Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen worden ist -
Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§
124 Abs. 1 Nr. 3 GWB) - Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention
- Erklärung, dass bei der Ausführung eines früheren Auftrags bei der Deutsche Bahn
AG oder einem mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen keine wesentliche
Anforderung erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat - Erklärung über mögliche
Eintragungen im Gewerbezentralregister- Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem
Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß
§§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens a) versucht hat, die Entscheidungsfindung
in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen
zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte,
oder c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen
konnte bzw. dies versucht hat. - Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex
für Geschäftspartner (https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance/geschaeftspartner/verhaltenskodex-1191674) oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiative/) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien
verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird - Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher
Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie
zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-,
Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z. B. gem. den in § 21
Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz,
§ 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
genannten Vorschriften - Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren
anhängig ist - Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne
von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen
und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der
Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln
Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie
an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung
eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben. Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung
neben den zuvor genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise
erforderlich: 1. Erklärung, ob und inwieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s)
Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche
Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche
Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied
eine entsprechende Erklärung abzugeben hat. Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s): 1. AFRY
Deutschland GmbH, Calenberger Esplanade 3, Washingtonallee 13, 36041 Fulda 2. bm Gesellschaft
für Baugeologie und -meßtechnik mbh - Baugrundinstitut, Pforzheimer Straße 128b, 76275
Ettlingen 3. A.I.T. GmbH - Ingenieure im Bauwesen, Estenfelder Straße, 97222 Rimpar
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung
eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt,
wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche
Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo-
2.1.6 Ausschlussgründe
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV und § 16 VOB/A
5. Los
5.1 Los: LOT-0001
Titel: Neubau Umschlagbahnhof Augsburg-Gersthofen; Strecke 5305 - Kabeltiefbauarbeiten Weichenverbindung
Beschreibung: Die Maßnahme ist Voraussetzung für die Baufeldfreimachung zum geplanten Einbau einer
Weichenverbindung zwischen den Gleisen 977 und 877 (ca. Bahn-km 3,4), auf der Strecke
5305 (Augsburg Hbf – Augsburg Hirblinger-Straße) im Bf Augsburg-Oberhausen im Frühjahr
2025. Die vorliegenden Gleisquerungen sind stark belegt und werden durch neue Gleisquerungen
ersetzt. Alle Gleisquerungen sind in offener Bauweise, bei eingebautem Oberbau, zu
errichten. Parallel zum bestehenden Bestandskabelkanal wird ein provisorischer Kabelkanal
verlegt, in dem die neuen Kabel zu verlegen sind. Im Bereich der neuen Querungen werden
die Kabel gleich in Endlage verlegt.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 2023-11-28+01:0011:00:00+01:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 31DAY
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise
des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Für folgende Leistungen muss das für die Ausführung vorgesehene Unternehmen in einem
Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein. Eine dementsprechende
Erklärung ist im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb
mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht. Angaben
zu den Teilnahmebedingungen und zum Präqualifikationsverfahren sind den Bewerbungsbedingungen
Ziff. 17 und Besonderen Vertragsbedingungen zu entnehmen: Oberbau konventionell–Schotter:
Gleise: Strecken III; Regionalverkehr 50 - 120 km/h Bauleistung für Kabel: Kabelführungssysteme
incl. Tiefbau Bauleistung für Kabel: Kabelverlegung Bauleistung für Kabel: Bauleistungen
für Kabel–Bauen unter Eisenbahnbetrieb
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt
Zahlungen werden elektronisch geleistet
Finanzielle Vereinbarung: x
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DB Netz AG (Bukr 16)