Deutschland - Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen - 2. S-Bahn-Stammstrecke München NeM23 Fahrzeitverk. Bf Johanneskirchen–Flughafen MUC, LAP+BÜW VE414

1. Beschaffer
1.1 Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: DB Netz AG (Bukr 16)
Tätigkeit des Auftraggebers: Eisenbahndienste
2. Verfahren
2.1 Verfahren
Titel: 2. S-Bahn-Stammstrecke München NeM23 Fahrzeitverk. Bf Johanneskirchen–Flughafen MUC, LAP+BÜW VE414
Beschreibung: 2.S-Bahn-Stammstrecke München, NeM23 - Fahrzeitverk. Bf Johanneskirchen - Flughafen München, Landschaftspflegerische Ausführungsplanung (LAP) & umweltfachl. Bauüberwachung sowie Bauüberwachung Landschaftsbau Die bestehende S-Bahn-Stammstrecke bildet das Rückgrat des sternförmig ausgebauten Münchener S-Bahn-Netzes. Mit Ausnahme der Linie München-Pasing –Höllriegelskreuth führen alle Linien über die S-Bahn-Stammstrecke. Die aus den 1970´er Jahren stammende S-Bahn-Stammstrecke hat ihre Leistungsfähigkeitsgrenze erreicht. Durch das ab Inbetriebnahme der 2. S-Bahn-Stammstrecke vorgesehene Betriebsprogramm ergibt sich ein zusätzlicher Infrastrukturbedarf auf verschiedenen Außenästen des bestehenden S-Bahn-Netzes, um die Mehrverkehre bewältigen zu können. Gemäß dem Startkonzept plus wird, mit Ausnahme von 2 Linien, ein 15-Minuten-Grundtakt mit zusätzlich überlagerten Express-S-Bahn-Linien im 30 Minuten-Takt für das zukünftige S-Bahn-Netz zugrunde gelegt. Das neue Betriebsprogramm sieht stadtauswärts eine Express-S-Bahn in Richtung Flughafen vor. Aufgrund der im künftigen Betriebskonzept der 2. S-Bahn-Stammstrecke vorgesehenen Fahrlagen der SBahn-Linien ergibt sich die Notwendigkeit auf dem Nordast der S-Bahnline zwischen Johanneskirchen und dem Münchner Flughafen die vorhandene Geschwindigkeit zur Fahrzeitverkürzung zu erhöhen. Dazu gehört auch zusätzliche Gleiskapazität zu schaffen, um das S-Bahn-Angebot zu verbessern und zu erhöhen. Sollte die geplante Geschwindigkeitserhöhung im Planungsabschnitt nicht umgesetzt werden, kann das Fahrplankonzept der 2. S-Bahn-Stammstrecke Betriebsstufe 2 nicht realisiert werden. Das Planvorhaben ist eine Netzergänzende Maßnahme (NeM) mit der Nr. 23 zum Großprojekt 2. S-Bahn- Stammstrecke. Ausgehend vom vorhandenen Zustand der Anlagen beinhaltet das Planvorhaben NeM 23 folgende, wesentliche Maßnahmen:  Änderung der Trassierungsparameter der durchgehenden Hauptgleise zur Anhebung der Geschwindigkeit im Bahnhof Johanneskirchen von derzeit 80 km/h auf 120 km/h, zwischen Unterföhring – Ismaning von 120 km/h auf 140 km/h und zwischen Ismaning – Flughafen München von 120 km/h auf 160 km/h  Ertüchtigung des Unter- und Oberbaus der Gleise und Weichen für die Anforderungen an die Erhöhung der Streckengeschwindigkeit auf 120 km/h, 140 km/h sowie 160 km/h, u. a. durch - den teilweisen Einbau einer Planumsschutzschicht (PSS) i. V. m. bodenstabilisieren-den Maßnahmen - der Änderung und dem Bau von neuen Entwässerungsanlagen zur gezielten Ableitung des Oberflächenwassers vom Bahnkörper in neue Versickerungsanlagen  Herstellung einer durchgehenden Hauptkabeltrasse  Bau von neuen Stützbauwerken zur Böschungsabfangung  Aktive und passive Maßnahmen zum Schallschutz im Bau- und Endzustand sowie zum Erschütterungsschutz während der Bauphase  Landschaftspflegerische Schutz-, Vermeidungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sowie Maßnahmen zum Artenschutz. Gegenstand der übertragenen Leistung des Vertrages ist die Landschaftspflegerische Ausführung (§ 39 HOAI Leistungsphasen (Lph) 5 bis 7) für die Teilabschnitte 1-3: - Teilabschnitt 1: Bf Johanneskirchen Strecke 5560 von km 27,035 bis km 28,600 und Strecke 5556 von km 8,035 bis km 8,711 - Teilabschnitt 2: Unterföhring -Ismaning ab km 10, 945 bis km 13,300 - Teilabschnitt 3: Ismaning – Flughafen München von km 15,600 bis km 29,042
Kennung des Verfahrens: 3e8b1dc6-8276-486d-b727-6c038fa4c0a1
Interne Kennung: 3e8b1dc6-8276-486d-b727-6c038fa4c0a1
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: No
Zentrale Elemente des Verfahrens: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Alle geforderten Erklärungen sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Für den Nachweis hat der AG einen Musterteilnahmeantrag zur Verfügung gestellt, das auf dem Vergabeportal der Deutschen Bahn AG: https://bieterportal.noncd.db.de/ heruntergeladen werden kann. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt.
2.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv): 71240000Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
2.1.2 Erfüllungsort
Stadt: München
Postleitzahl: 81927
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt(DE212)
Land: Deutschland
2.1.4 Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: - Ab dem 19.04.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO sowie größer [Betrag gelöscht] Euro nur noch die Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig. - Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten. - Bis zum Schlusstermin ist Ihr Unternehmen bzw. Ihre Bewerber- oder Bietergemeinschaft für das Einreichen der Teilnahmeanträge kostenfrei auf dem Vergabeportal der Deutschen Bahn AG unter https://bieterportal.noncd.db.de/portal/FAQ zu registrieren. Bitte beachten Sie, auch wenn Sie schon registrierter Lieferant sind, ist für eine Bewerber- oder Bietergemeinschaft eine erneute Registrierung erforderlich. - Bei Abgabe eines Teilnahmeantrages oder Angebots, in Form einer Bietergemeinschaft, sollten sich die Bietergemeinschaften vorab im Vergabeportal der DB AG registrieren lassen. Die Teilnahme am Verfahren setzt die unveränderte Zusammensetzung der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Bietergemeinschaften voraus. Der Zusammenschluss der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Einzelbieter zu Bietergemeinschaften ist nicht zulässig. - Die Beschaffende Stelle behält sich vor, ohne weitere Verhandlungen auf eines der eingegangenen Angebote den Zuschlag zu erteilen. Im Falle von Verhandlungen erfolgen diese nur mit den Bietern, welche die wirtschaftlichsten Angebote auf Grundlage aller Zuschlagskriterien unterbreitet haben. - Vorgesehene Mitarbeiter, welche für den Nachweis der Eignung im Bereich herangezogen werden, sind im Teilnahmeantrag zu nennen und dürfen während des Vergabeverfahrens nicht ausgetauscht werden. Ein Austausch der Mitarbeiter, welche zur Erreichung der Eignungsanforderungen herangezogen werden, ist während der gesamten Dauer der Leistungserbringung grundsätzlich nicht gestattet und nur aus zwingenden Gründen zulässig. Vor dem Austausch von den genannten Mitarbeitern ist die schriftliche Zustimmung des Auftraggebers einzuholen. Dem schriftlichen Antrag sind zudem sämtliche Eignungsnachweise/ Verpflichtungserklärungen aus dem Vergabeverfahren für den jeweiligen Mitarbeiter beizulegen. Der Austausch ist nur gegen nach den Vorgaben der hiesigen Teilnahmebedingungen geeignete Mitarbeiter zulässig. - Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner (https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance/geschaeftspartner/verhaltenskodex-1191674 ) oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiative/) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird. -Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention -Erklärung, dass er nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen ist. -Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat. - Erklärung, dass im Zeitraum der letzten fünf Jahre keine rechts- oder bestandskräftig festgestellten Verstöße im Sinne von GWB § 123 Abs. 1 und 4, Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) § 21, Aufenthaltsgesetz § 98c, Mindestlohngesetz (MiLoG) § 19 und Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz § 2 -Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf die Vergabe bzw. und darüber hinaus auch in den vergangenen zehn Jahren keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen hat. Unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abreden in diesem Sinne sind Verstöße gegen die kartellrechtlichen Kernbeschränkungen i.S.v. Art. 101 AEUV, § 1 GWB (Preis-, Submissions-, Mengen-, Quoten-, Gebiets- und Kundenabsprachen). - Erklärung, dass wir im Rahmen des hier vorliegenden Projektes keine Bauleistungen und damit im Zusammenhang stehenden Arch./Ing.-Leistungen erbracht haben. - Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor. - Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. - Hinweis: Vertreter von Unternehmen, die außerhalb der Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland ihren Geschäftssitz haben, geben die genannten Erklärungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates ab, in dem das Unternehmen ansässig ist. -Erklärung für Bieter als Einzelpersonen: Bieter als Einzelpersonen versichern, dass sie 1. Selbständige im Sinne des Sozialgesetzbuchs (SGB) VI sind. 2. a) im Sinne des § 2 Nr. 9 lit. b SGB VI auf Dauer und im Wesentlichen nicht nur für einen Auftraggeber tätig sind und im Auftragsfall weniger als fünf Sechstel ihrer gesamten Einkünfte allein aus Aufträgen mit dem Auftraggeber oder mit ihm gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen stammen, b) im Auftragsfall neben dem Auftraggeber dieses Vertrages bzw. mit ihm gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen weitere Auftraggeber haben und c) für die weiteren Auftraggeber gemäß b) nicht nur unwesentliche Tätigkeiten als Selbständiger ausüben. 3. über die gesamte Laufzeit dieses Vertrages Informationen zum Nachweis dieser Zusicherungen vorhalten und diese dem Auftraggeber auf dessen Anforderung unverzüglich zukommen lassen und bei jeder nicht nur unwesentlichen Änderung eines die Zusicherungen betreffenden Umstandes den Auftraggeber unverzüglich in Textform informieren. 4) Stellt sich nach Abschluss des Vertrages heraus, dass sie entgegen der von ihnen abgegebenen Erklärung nicht als Selbständiger im Sinne des SGB VI gelten oder dass sie unzutreffende Zusicherungen gemäß Ziffer 2 abgegeben haben bzw. dass sie ihrer Nachweispflicht gem. Ziffer 3 nicht nachgekommen sind, ist der Auftraggeber zur fristlosen Kündigung dieses Vertrages berechtigt. Zudem ist der Auftraggeber in den Fällen der Ziffer 4 berechtigt, von ihm eine Vertragsstrafe in Höhe von 10 % vom Gesamtauftragswert zu fordern; darüber hinausgehende Schadenersatzansprüche des Auftraggebers bleiben unberührt. Eine gezahlte Vertragsstrafe wird auf eine Aufwendungsersatzforderung wegen Verletzung der Nachweispflicht angerechnet. - Die geforderten Eignungsnachweise müssen spätestens mit der Abgabe des Teilnahmeantrages vorgelegt werden. - Erklärung über die beabsichtigte Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen. - Subunternehmer, welche für den Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit herangezogen wer-den, sind im Teilnahmeantrag zu nennen und dürfen während des Vergabeverfahrens nicht ausgetauscht werden. Ein Austausch dieser führt grundsätzlich zum Ausschluss des Bewerbers. Außer-dem hat der Bewerber mit der beiliegenden Verpflichtungserklärung (Anlage 1) schriftlich nachzuweisen, dass er für die gesamte Dauer der Leistungserbringung tatsächlich über die Mittel dieser Subunternehmer zur jeweiligen Leistungserbringung verfügt. Ein Austausch von Subunternehmern, welche zur Erreichung der Eignungsanforderungen herangezogen werden, ist während der gesamten Dauer der Leistungserbringung grundsätzlich nicht gestattet und nur aus zwingenden Gründen zulässig. Vor dem Austausch von Subunternehmern ist die schriftliche Zustimmung des Auftraggebers einzuholen. Dem schriftlichen Antrag zum Austausch sind zudem sämtliche Eignungsnachweise/ Verpflichtungserklärungen aus dem Vergabeverfahren für den jeweiligen Subunternehmer beizu-legen. Der Austausch ist nur gegen, nach den hiesigen Vorgaben geeignete Subunternehmer zulässig.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo- 
2.1.6 Ausschlussgründe
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, § 31 Abs. 2 UVgO und § 16 VOB/A
5. Los
5.1 Los: LOT-0001
Titel: 2. S-Bahn-Stammstrecke München NeM23 Fahrzeitverk. Bf Johanneskirchen–Flughafen MUC, LAP+BÜW VE414
Beschreibung: 2.S-Bahn-Stammstrecke München, NeM23 - Fahrzeitverk. Bf Johanneskirchen - Flughafen München, Landschaftspflegerische Ausführungsplanung (LAP) & umweltfachl. Bauüberwachung sowie Bauüberwachung Landschaftsbau Die bestehende S-Bahn-Stammstrecke bildet das Rückgrat des sternförmig ausgebauten Münchener S-Bahn-Netzes. Mit Ausnahme der Linie München-Pasing –Höllriegelskreuth führen alle Linien über die S-Bahn-Stammstrecke. Die aus den 1970´er Jahren stammende S-Bahn-Stammstrecke hat ihre Leistungsfähigkeitsgrenze erreicht. Durch das ab Inbetriebnahme der 2. S-Bahn-Stammstrecke vorgesehene Betriebsprogramm ergibt sich ein zusätzlicher Infrastrukturbedarf auf verschiedenen Außenästen des bestehenden S-Bahn-Netzes, um die Mehrverkehre bewältigen zu können. Gemäß dem Startkonzept plus wird, mit Ausnahme von 2 Linien, ein 15-Minuten-Grundtakt mit zusätzlich überlagerten Express-S-Bahn-Linien im 30 Minuten-Takt für das zukünftige S-Bahn-Netz zugrunde gelegt. Das neue Betriebsprogramm sieht stadtauswärts eine Express-S-Bahn in Richtung Flughafen vor. Aufgrund der im künftigen Betriebskonzept der 2. S-Bahn-Stammstrecke vorgesehenen Fahrlagen der SBahn-Linien ergibt sich die Notwendigkeit auf dem Nordast der S-Bahnline zwischen Johanneskirchen und dem Münchner Flughafen die vorhandene Geschwindigkeit zur Fahrzeitverkürzung zu erhöhen. Dazu gehört auch zusätzliche Gleiskapazität zu schaffen, um das S-Bahn-Angebot zu verbessern und zu erhöhen. Sollte die geplante Geschwindigkeitserhöhung im Planungsabschnitt nicht umgesetzt werden, kann das Fahrplankonzept der 2. S-Bahn-Stammstrecke Betriebsstufe 2 nicht realisiert werden. Das Planvorhaben ist eine Netzergänzende Maßnahme (NeM) mit der Nr. 23 zum Großprojekt 2. S-Bahn- Stammstrecke. Ausgehend vom vorhandenen Zustand der Anlagen beinhaltet das Planvorhaben NeM 23 folgende, wesentliche Maßnahmen:  Änderung der Trassierungsparameter der durchgehenden Hauptgleise zur Anhebung der Geschwindigkeit im Bahnhof Johanneskirchen von derzeit 80 km/h auf 120 km/h, zwischen Unterföhring – Ismaning von 120 km/h auf 140 km/h und zwischen Ismaning – Flughafen München von 120 km/h auf 160 km/h  Ertüchtigung des Unter- und Oberbaus der Gleise und Weichen für die Anforderungen an die Erhöhung der Streckengeschwindigkeit auf 120 km/h, 140 km/h sowie 160 km/h, u. a. durch - den teilweisen Einbau einer Planumsschutzschicht (PSS) i. V. m. bodenstabilisieren-den Maßnahmen - der Änderung und dem Bau von neuen Entwässerungsanlagen zur gezielten Ableitung des Oberflächenwassers vom Bahnkörper in neue Versickerungsanlagen  Herstellung einer durchgehenden Hauptkabeltrasse  Bau von neuen Stützbauwerken zur Böschungsabfangung  Aktive und passive Maßnahmen zum Schallschutz im Bau- und Endzustand sowie zum Erschütterungsschutz während der Bauphase  Landschaftspflegerische Schutz-, Vermeidungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sowie Maßnahmen zum Artenschutz. Gegenstand der übertragenen Leistung des Vertrages ist die Landschaftspflegerische Ausführung (§ 39 HOAI Leistungsphasen (Lph) 5 bis 7) für die Teilabschnitte 1-3: - Teilabschnitt 1: Bf Johanneskirchen Strecke 5560 von km 27,035 bis km 28,600 und Strecke 5556 von km 8,035 bis km 8,711 - Teilabschnitt 2: Unterföhring -Ismaning ab km 10, 945 bis km 13,300 - Teilabschnitt 3: Ismaning – Flughafen München von km 15,600 bis km 29,042
Interne Kennung: 71750c37-54bc-4246-ad2f-1f374b925667
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv): 71240000Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Stufe II
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 2024-02-12+01:00
Enddatum: 2025-02-10+01:00
5.1.4 Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Bauüberwachung Landschaftsbau und Umweltfachliche Bauüberwachung sowie Lph 9 gemäß § 39 HOAI für den Teilabschnitt 1 Bf Johanneskirchen Strecke 5560 von km 27,035 bis km 28,600 und Strecke 5556 von km 8,035 bis km 8,711.
5.1.6 Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für den Teilnahmeantrag
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Zusätzliche Informationen: - Erklärung, ob und in wieweit wir mit dem/den unten genannten weiteren vom AG für dieses Projekt beauftragten Unternehmen verbunden (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftlich) oder wirtschaftlich abhängig sind. Bei Bietergemeinschaften gilt diese Verpflichtung bezogen auf jedes einzelne Gemeinschaftsmitglied. 1. DB Engineering & Consult GmbH 2. BPR Schäpertöns Consult GmbH & Co. KG Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9 Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: - Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist. - Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln. -Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z.B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz genannten Vorschriften.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: - Erklärung, dass wir keine Verfehlungen im Sinne des § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB begangen haben, die unsere Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellten.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: - Erklärung über die Zahl der bei ihm in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, nach Berufsgruppen gegliedert. Mindestanzahl an Mitarbeitern in projektrelevanten Fachbereichen jeweils in Klammern. - Landschaftspflegerische Ausführungsplanung (LAP): (2) - Bauüberwachung (BÜW) Naturschutz (Umweltfachliche Bauüberwachung und BÜW Landschaftsbau): (2) - Referenznachweise des Bewerbers Der Bewerber hat mindestens 1 vergleichbare Leistungen, die innerhalb der letzten 8 Geschäftsjahre vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Teilnahmeantrages abgeschlossen wurden, sind nachzuweisen. Eine Referenz gilt als vergleichbar, wenn folgende Mindestanforderungen erfüllt sind: 1. Die Leistung beinhaltet die Landschaftspflegerische Ausführungsplanung (LAP), Leistungsphase 5 gemäß HOAI § 38. 2. Durchführung von landschaftspflegerischer Bauüberwachung sowie umweltfachlicher Bauüberwachung. 3. Die Leistungen wurden im Zusammenhang mit einem Verkehrsinfrastrukturprojekt erbracht. - Nachweise über die Qualifikation der vorgesehenen Mitarbeiter mit objektbezogener Eignung: Für folgende Funktionen ist die Qualifikation nachzuweisen: o Planungsingenieur für Landschaftspflegerische Ausführungsplanung o Umweltfachliche Bauüberwachung o Bauüberwachung für Landschaftsbau Allgemeine Hinweise Lebensläufe haben mindestens folgende Angaben zu enthalten: Name, Geburtsjahr, dzt. Beschäftigung, Sprachkenntnisse, Liste der persönlichen Referenzprojekte innerhalb der nachzuweisenden Berufserfahrung mit Zeitraum der Projektbearbeitung und Funktion. - Angaben zum vorgesehenen Planungsingenieur für LAP - Qualifikationsanforderung 1. Abschluss: abgeschlossenes Studium TU oder FH des Studiums Landschaftsarchitektur,- Landespflege,- Landschaftsplanung, Geoökologie, Umweltwissenschaft-/-planer, Biologie oder vergleichbarer akademischer Abschluss 2. mind. 5 Jahre Berufserfahrung als Planungsingenieur Umwelt der Verkehrsinfrastruktur Als Nachweis sind Urkunde und Lebenslauf einzureichen - Angaben zum vorgesehenen Bauüberwacher für Landschaftsbau - Qualifikationsanforderung 1. Abschluss: abgeschlossenes Studium TU oder FH des Studiums Landschaftsarchitektur,-Landespflege,- Landschaftsplanung, Geoökologie, Umweltwissenschaft-/-planer, Biologie oder vergleichbarer akademischer Abschluss 2. mind. 2 Jahre Berufserfahrung als Bauüberwacher Landschaftsbau der Verkehrsinfrastruktur Als Nachweis sind Urkunden und Lebenslauf einzureichen - Angaben zum vorgesehenen Umweltfachlichen Bauüberwacher - Qualifikationsanforderung 1. Abschluss: abgeschlossenes Studium TU oder FH des Studiums Landschaftsarchitektur,-Landespflege,- Landschaftsplanung, Geoökologie, Umweltwissenschaft-/-planer, Biologie oder vergleichbarer akademischer Abschluss 2. mind. 2 Jahre Berufserfahrung als umweltfachlicher Bauüberwacher der Verkehrsinfrastruktur Als Nachweis sind Urkunden und Lebenslauf einzureichen
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Honorar (übertragene + optionale Leistungen)
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.11 Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: DEU
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2023-11-28+01:0013:00:00+01:00
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 2023-12-07+01:00
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Beschreibung der finanziellen Sicherheit: Geforderte Sicherheiten während der Leistungserbringung: Gemäß den Vergabeunterlagen
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 2023-12-04+01:0013:00:00+01:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 53DAY
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Keine Präqualifikation (PQ) erforderlich.
Es ist eine Geheimhaltungsvereinbarung erforderlich
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt
Zahlungen werden elektronisch geleistet
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder
Finanzielle Vereinbarung: gemäß den Vergabeunterlagen
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DB Netz AG (Bukr 16)
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: DB Netz AG (Bukr 16)
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DB Netz AG (Bukr 16)
Organisation, die Angebote bearbeitet: DB Netz AG (Bukr 16)
8. Organisationen
8.1 ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Beschaffungsamt des BMI
Registrierungsnummer: 994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt(DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
8.1 ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: DB Netz AG (Bukr 16)
Registrierungsnummer: f45ee0d3-f9b6-44f0-846d-0c10b6f61a37
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Stadt: Frankfurt Main
Postleitzahl: 60327
Land, Gliederung (NUTS): Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt(DE712)
Land: Deutschland
Telefon: +49 1806996633
Sonstige Kontaktpersonen:
Offizielle Bezeichnung: Deutsche Bahn AG
Abteilung: FE.EI-S Beschaffung Infrastruktur Region Süd
Stadt: München
Postleitzahl: 80634
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt(DE212)
Land: Deutschland
Telefon: +49 89130885031
Fax: +49 69260913730
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
Organisation, die Angebote bearbeitet
8.1 ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Registrierungsnummer: 0a9ea480-08e4-4ab6-bf12-d722d0ad54b6
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt(DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49 22894990
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
10. Änderung
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: e559f64e-d389-4689-9201-f141b6cced29-01
Hauptgrund für die Änderung: Korrektur – Beschaffer
Beschreibung: Der nachfolgende Passus bezüglich der "Foreign Subsidies Regulation" im Abschnitt "Die wichtigsten Merkmale des Verfahrens:" entfällt ersatzlos: "Nach der Verordnung (EU) 2022/2560 ist die EU-Kommission befugt, finanzielle Zuwendungen aus Drittstaaten für in der Europäischen Union tätige Unternehmen zu prüfen. Stellt sie binnenmarktverzerrende drittstaatliche Subventionen fest, kann die EU-Kommission gegen die durch sie entstehenden Verzerrungen vorgehen („Foreign Subsidies Regulation“). Da dieses Vergabeverfahren einen geschätzten Auftragswert von mehr als € 250 Mio. aufweist, sind Bewerber/Bieter verpflichtet, in diesem Vergabeverfahren eine Meldung oder Erklärung zu drittstaatlichen finanziellen Zuwendungen im Sinne des Art. 28 Abs. 1 lit. b der genannten Verordnung abzugeben. Weitere Informationen finden Sie unter https://lieferanten.deutschebahn.com/lieferanten/metanavi/Dokumente-Support/Downloads-Dokumente/EU-Verordnung-ueber-Subventionen-aus-Drittstaaten-11341426."
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1 Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: d44d6f49-67b4-48a1-ae31-2a060271678d- 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 2023-11-03+01:0011:17:35+01:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2 Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 00673660-2023
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 213/2023
Datum der Veröffentlichung: 2023-11-06Z

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