Beschreibung: Aufgabenbeschreibung:\nDie Stadt Grünberg beabsichtigt die Verkehrsanlagenplanung
und die Planungsleistung Ingenieurbauwerke für das Projekt zu vergeben. Der Planer
soll neben der Grundleistungen nach HOAI auch die Einholung eines Baugrundgutachtens
(inkl. LV-Erstellung, Angebotseinholung, Erstellung eines Vergabevorschlages, Abrechnung,
Koordination), die Einholung der Kampfmittelsondierungen (inkl. LV-Erstellung, Angebotseinholung,
Erstellung eines Vergabevorschlages, Abrechnung, Koordination), die Einholung der
Beweissicherung (inkl. LV-Erstellung, Angebotseinholung, Erstellung eines Vergabevorschlages,
Abrechnung, Koordination) und die Erstellung eines Verkehrsführungskonzeptes veranlassen
und koordinieren.\nZudem soll für alle durch den Auftragnehmer geplanten Anlagen
die örtliche Bauüberwachung übernommen werden.\n\nAuftragsvolumen (vorläufig
geschätzt)\n\nDie anrechenbaren Kosten werden derzeit wie folgt angenommen:\nIngenieurbauwerke:
\n-Kanal: 2.325.636,00 € netto\n-Wasser: 969.015,00 € netto\nVerkehrsanlagen:
2.706.000,00 € netto\n\nHonoraransatz (netto) - vorläufig:\nIngenieurbauwerke:
160.969,64 € + 82.319,15 € (Honorarzone III, Basissatz, NK 3 %)\nDavon Stufe 1:
35.413,31 € + 18.110,21 € = 53.523,52 €\nVerkehrsanlagen: 175.562,85 (Honorarzone
III, Basissatz, NK 3 %)\nDavon Stufe 1: 38.623,83 €\nBesondere Leistungen:\n-Ingenieurbauwerke:
3 % der Baukosten = 98.839,53 €\n-Verkehrsanlagen: 3 % der Baukosten = 81.180,00
€\nHonoraransatz netto gesamt: 598.871,17 €\n\nAusführungszeitraum:\nLeistungsphasen
1 - 2 im Zeitraum März 2024 - Oktober 2024\nLeistungsphasen 3 - 4 abhängig von
der Haushaltslage auf gesonderten Abruf, mglw. erst in den Jahren 2027/2028\nLeistungsphasen
5 - 9 abhängig von der Haushaltslage auf gesonderten Abruf, mglw. erst nach 2028\n\nDie
Beauftragung soll stufenweise erfolgen:\nStufe 1: Leistungsphase 1 + 2, \nStufe
2: Leistungsphasen 3 + 4,\nStufe 3: Leistungsphase 5,\nStufe 4: Leistungsphasen
6 + 7,\nStufe 5: Leistungsphasen 8 + 9. \n\nDie Beauftragung der Stufen
erfolgt phasenweise.\nEin Anspruch auf Beauftragung der Stufen besteht nicht.
Die Stufen können auch in anderer Reihenfolge abgerufen werden.\nIm Rahmen der
Stufen 2 bis 5 ist die Beauftragung auch abhängig von der Bereitstellung der Mittel
für die eigentliche Baumaßnahme. Abhängig von der Haushaltslage kann hierbei ein
deutlich späterer Abruf der Stufen 2 bis 5 erfolgen. Die Beauftragung der Stufen 4
und 5 ist ferner davon abhängig, dass im Vergabeverfahren wirtschaftliche Angebote
eingeholt werden können und das noch bereitzustellende Baubudget gehalten werden kann.\nMit
Abschluss des Vergabeverfahrens wird die Stufe 1 unmittelbar abgerufen. Der Abruf
weiterer Leistungsstufen steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch die städtischen
Gremien.