Beschreibung: Es wird darauf hingewiesen, dass der Sektorenauftraggeber die berufliche Leistungsfähigkeit
eines Bewerbers oder Bieters verneinen kann, wenn er festgestellt hat, dass dieser
Interessen verfolgt, die mit der Ausführung des Auftrags im Widerspruch stehen und
sie nachteilig beeinflussen könnten.\nInsbesondere sind Unternehmen, die selbst
oder über verbundene Unternehmen auch als Mitglied einer ARGE, im Zeitraum der ausschreibungsgegenständlichen
Leistungserbringung Ingenieurleistungen im direkten Projektbezug erbringen, nicht
zur Teilnahme am Verfahren berechtigt, da in diesem Fall davon auszugehen ist, dass
das Unternehmen Interessen hat, die mit der Ausführung des Auftrags in Widerspruch
stehen und sie nachteilig beeinflussen könnten.\nAngaben zu Maßnahmen des Bieters
zur Gewährleistung der Qualität der Leistungserbringung.\n1. Erklärung zur technischen
Leistungsfähigkeit (Anlage A08.1 sowie Nachweise):\nAngaben zur Ausstattung, Geräte
und technischer Ausrüstung über die der Bieter zur Erfüllung der Dienstleistung verfügt.
(inkl. verwendete Hardware und Software):\nTechnisches Equipment und Softwarelizenzen
zur Durchführung von Online-Meetings und Online-Beteiligungsformaten (z.B. MS Teams,
Web-Ex)\nEingerichteter Dienst zum Austausch von Daten (z.B. MS Sharepoint)\n2.
Erklärung über den Eintrag in einem amtlichen Handels- oder Berufsregister (Anlage
A08.1)\nEintragung in das Handels- und Berufsregister seines Sitzes oder Wohnsitzes.
Andernfalls vergleichbarer Nachweis für die Existenz und der Gegenstand des Unternehmens
des Bieters/ jedes Mitglieds der Bietergemeinschaft\n3. Angaben zur Gewährleistung
der Qualität (Anlage durch den Bieter zu erstellen)\nAngaben zu Maßnahme des Bieters
zur Gewährleistung der Qualität der Leistungserbringung. Die nötigen Erklärungen sollen
in einer gesonderten Anlage (nicht mehr als 1 Seite) beigefügt werden.\n4. Vorlage
von Referenzen als Mindestvoraussetzungen zur Eignung im Hinblick auf die besonderen
Anforderungen des Projekts (Anlage A03 sowie Anlage A04):\nZum Nachweis der Eignung
geforderte Referenzen:\nNr. 1\nDer Nachweis der Leistungserbringung im Bereich
der Projektsteuerung und/oder Projektleitung/ Bauherrenvertretung jeweils analog der
Stufen 2-4 AHO für die Sanierung, Umbau oder Revitalisierung von Betriebsanlagen (Begriffsdefinition
nach BOStrab §1, Abs. 7 Pkt. 1, 3 und 4**), Betriebs- oder Wartungseinrichtungen im
Geltungsbereich der BOStrab oder EBO sowie deren betrieblichen (Fahrleitung, bauen
im Betrieb) sowie technischen Schnittstellen (Gewerke der technischen Gebäudeausrüstung,
). Dabei ist ein Teilbereich der Umsetzung nachweislich im laufenden Betrieb erfolgt.\n(1
Referenz; Investvolumen* größer gleich 1,5 Mio. € (Gesamthaft), Zeitraum von 2013
- 2023)\nNr. 2\nDer Nachweis der Leistungserbringung im Bereich der Projektsteuerung
und/oder Projektleitung/ Bauherrenvertretung jeweils analog der Stufen 1-3 AHO für
eine Maßnahme, bei welcher die nutzungsspezifische Anlagentechnik (z.B. Krananlagen,
Maschinen, Fertigungsanlagen Wartungstechnik) maßgebend die Objektplanung vorgab.\n(1
Referenz; Investvolumen* größer gleich 1,5 Mio. € (Gesamthaft), Zeitraum von 2013
- 2023)\nNr. 3\nDer Nachweis der Leistungserbringung im Bereich der Projektsteuerung
und/oder Projektleitung/ Bauherrenvertretung jeweils analog der Stufen 1-4 AHO für
eine Gebäudesanierung unter Beachtung des GEG bzw. EnEV\n(1 Referenz; Investvolumen*
größer gleich 0,5 Mio. € (Gesamthaft), Zeitraum von 2013 - 2023)\nBetrifft alle
Referenzen:\nDer Projektabschluss darf nachweislich nicht länger als 10 Jahre
zurück liegen.\n*Das "Investvolumen" bezieht sich auf die Gesamtsumme
oder den finanziellen Umfang, der für die Planung, den Bau und die Fertigstellung
des Projekts zur Verfügung steht. Es umfasst alle Investitionen, die für das Bauprojekt
erforderlich sind.\n**Betriebsanlagen sind alle dem Betrieb dienende Anlagen,
insb. die bau-, maschinen- und elektronischen Anlagen für den Fahrbetrieb, einschließlich
der Hilfsbauwerke, die Abstellanalagen für Fahrzeuge und die an das Gleisnetz angeschlossenen
Werkstätten.\nDie für die Referenz 1 eingereichten Projekte müssen lediglich der
Definition entsprechen, jedoch nicht der Verordnung.\nMöglicherweise geforderte
Mindeststandards\nEin Bieter muss alle Eignungskriterien erfüllen, um zur Angebotsbewertung
zugelassen werden zu können.\nErgänzend zu Zuschlagskriterien (gemäß Anlage A06
Zuschlagskriterien):\nDie Mindestanforderung für die Projektleitung (MA1) und
Stellvertretung (MA2) setzt eine dreijährige Berufserfahrung im geforderten Bereich
voraus.\nFür die Wertung des "Projektteams" und der "Konzepte"
wird durch den AG eine Mindestpunktzahl festgeschrieben (Vgl. o.g. Tabelle bzw. Erläuterung
zu den Kriterien I. und II.). Es wird festgesetzt, dass jeder Bieter nach Durchführung
der Gewichtung mindestens 50% der möglichen Punkte jeweils für die Zuschlagskriterien
"Projektteam" und "Konzepte" erzielt haben muss, um zur Bewertung
des Zuschlagskriteriums III. "Angebotspreis" zugelassen zu werden. D.h.
für das Zuschlagskriterium I. Projektteam sind mindestens 10 Punkte und für das\nZuschlagskriterium
II. Konzepte sind mindestens 15 Punkte nach Gewichtung zu erreichen.\nUnterschreitet
der Bieter nach Bewertung des Projektteams und der Konzepte (Vgl. I. und II.) die
Mindestanforderung von 50%, findet keine weitere Wertung des Preises statt. Das vorliegende
Angebot wird daraufhin von der weiteren Bewertung ausgeschlossen.