Fehmarnsundquerung Marine Kartierung Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI50431
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Theodor-Heuss-Allee 7
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60486
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Schellenberger, Victoria
E-Mail:
Telefon: +49 5112862151
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Fehmarnsundquerung Marine Kartierung
Ausschreibung Marine Kartierungen Fehmarnsundquerung
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Fehmarnsundquerung Marine Kartierung
Ort: Neu Broderstorf
NUTS-Code: DE803 Rostock, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
Hinweise des Auftraggebers zu Corona:
1. Die mit Erlass des BMI vom 23.03.2020, Ziff. II (BW I 7 – 70406/21#1, abrufbar unter https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2020/erlass-bauwesen-corona-20200323.pdf?__blob=publicationFile&v=1) herausgegebenen Hinweise zur Handhabung von Bauablaufstörungen werden auf den abzuschließenden Vertrag entsprechend angewendet. Die dortigen Aussagen zum Umgang mit und Nachweis von Höherer Gewalt macht der Auftraggeber sich zu eigen.
2. Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z.B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
Ab dem 19.04.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO sowie größer 50.000 Euro nur noch die Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1 bis III.1.3 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich:
Erklärung, ob und in wieweit wir mit dem/den unten genannten weiteren vom AG für dieses Projekt beauftragten Unternehmen verbunden (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftlich) oder wirtschaftlich abhängig sind. Bei Bietergemeinschaften gilt diese Verpflichtung bezogen auf jedes einzelne Gemeinschaftsmitglied.
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Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner (http://www.deutschebahn.com/lieferantenqualifizierung_downloads) oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.bme.de/fileadmin/_horusdam/2065-BME-Code_of_Conduct_deutsch.pdf) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird.
-Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention
-Erklärung, dass er nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen ist.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Alle unter III.1.1 bis III.1.3 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Ausschreibung Marine Kartierungen Fehmarnsundquerung
Ort: Neu Broderstorf
NUTS-Code: DE803 Rostock, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
NT 9 Erfassung Fische im Bereich der Riffkompensationsfläche
Im Zuge der marinen Kartierung sind weitere Untersuchungen und Erfassungen der Fischfauna im Bereich der
Riffkompensationsfläche erforderlich, sowie die Aufarbeitung und Auswertungen der Sichtbeobachtungen von Kegelrobben und
Seehunden im Fehmarnsund. Die Untersuchung der Fischfauna wird mittels passiver Fanggeräte (Multimaschennetz,
Doppelreuse) im ausgewiesenen Riffbereich und mittels aktiver Fanggeräte (YOY-Trawl) in den sandigen Bereichen der
Riffkompensationsfläche im Herbst 2023 und Frühjahr 2024 durchgeführt. Weiterhin erfolgt eine Erfassung der Begleitparameter
Schleppstreckenerfassung, Hydrologie und Wetterparameter während der Befischungen.
Neben der bereits beauftragten Erfassung der Fischfauna im Fehmarnsund sind zusätzliche Erfassungen auf der potenziellenRiffkompensationsfläche erforderlich, um das marine Arteninventar auf dieser Fläche vollständig zu kartieren. Die zusätzlichenKartierungen werden zeitgleich zu den bereits beauftragten Leistungen des Hauptvertrages durchgeführt. Dadurch ergeben sichnutzbare Synergieeffekte, die bei einem Wechsel des AN verlorengehen würden. Ein Wechsel des AN ist aus wirtschaftlichenGründen nicht zu befürworten und würde zu großen Schwierigkeiten beim Ineinandergreifen verschiedener Leistungen führen(z.B. Auswerten der Ergebnisse und Erstellen des Kartierberichtes). Die angebotenen Leistungen sind für den termingerechtenProjektfortschritt zwingend erforderlich.