Rhein-Ruhr-Express (RRX), Errichtung neun Signalausleger inkl. Ausführungsplanung Referenznummer der Bekanntmachung: 19FEI40761
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Theodor-Heuss-Allee 7
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60486
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Deutsche Bahn AG, Beschaffung Infrastruktur
E-Mail:
Telefon: +49 6926557894
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://deutschebahn.com/de/geschaefte/lieferantenportal
Adresse des Beschafferprofils: https://bieterportal.noncd.db.de/portal/
Abschnitt II: Gegenstand
Rhein-Ruhr-Express (RRX), Errichtung neun Signalausleger inkl. Ausführungsplanung
51373 Leverkusen / 40764 Langenfeld
Errichtung neun Signalauslager, Bauausführung inkl. Ausführungsplanung
Bei dieser Maßnahme handelt es sich um die Errichtung von neun Signalauslegern in den PA 1.2 und 1.3 im
Bereich Leverkusen und Langenfeld. Diese Maßnahme wird durch den RRX-bedingten Ausbau auf vier Gleisen
sowie durch umfangreiche Änderungen an den Anlagen der Leit- und Sicherungstechnik infolge der Erweiterung
des Bf Leverkusen Mitte und des Bf Langenfeld (Rhld.) erforderlich.
Die Signale im PA 1.2 (bei km 9,385, 13,105 und 14,300) sowie im PA 1.3 (bei km 17,572, 18,065, 19,105,
19,490, 20,935 und 21,664) sind aufgrund des geringen Gleisabstandes an Signalausleger zu montieren. Diese
Signalausleger sind Standard-Ausführungen (Ausleger über ein Gleis) nach Regelzeichnung. Die Gründung der
Signalausleger erfolgt auf Bahngelände als Rahm- und Bohrpfahlfundament mit Betonkopf.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Postanschrift: Sachsenallee 5
Ort: Wilsdruff
NUTS-Code: DED2F Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Postleitzahl: 01723
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
51373 Leverkusen / 40764 Langenfeld
Errichtung neun Signalauslager, Bauausführung inkl. Ausführungsplanung
Bei dieser Maßnahme handelt es sich um die Errichtung von neun Signalauslegern in den PA 1.2 und 1.3 im
Bereich Leverkusen und Langenfeld. Diese Maßnahme wird durch den RRX-bedingten Ausbau auf vier Gleisen
sowie durch umfangreiche Änderungen an den Anlagen der Leit- und Sicherungstechnik infolge der Erweiterung
des Bf Leverkusen Mitte und des Bf Langenfeld (Rhld.) erforderlich.
Die Signale im PA 1.2 (bei km 9,385, 13,105 und 14,300) sowie im PA 1.3 (bei km 17,572, 18,065, 19,105,
19,490, 20,935 und 21,664) sind aufgrund des geringen Gleisabstandes an Signalausleger zu montieren. Diese
Signalausleger sind Standard-Ausführungen (Ausleger über ein Gleis) nach Regelzeichnung. Die Gründung der
Signalausleger erfolgt auf Bahngelände als Rahm- und Bohrpfahlfundament mit Betonkopf.
Postanschrift: Sachsenallee 5
Ort: Wilsdruff
NUTS-Code: DED2F Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Postleitzahl: 01723
Land: Deutschland
MKA 20 - Ausfallschicht bei Bestandsvermessung
(MKA 20_16)
Die "ARGE RRX Errichtung neun Signalausleger" wurde durch eine kurzfristige Abberufung des AG-seitig gestellten Sicherungspersonals an der Durchführung einer für den 07./08.03.2023 angemeldeten nächtlichen Bestandsvermessung gehindert. Die Abberufung erfolgte zwecks Erfüllung des höher priorisierten Winterdienstes. Somit kam es zu einer Ausfallschicht des für die Arbeiten vorgesehenen Vermessungstrupps, der somit erneut eingesetzt werden musste. Der Inhalt und Charakter der vertraglich vereinbarten Leistungen ändert sich durch den Schichtausfall nicht, die Leistungen werden lediglich zu einem anderen Zeitpunkt ausgeführt.