ESTW Köln Hbf, 2. IBN-Stufe, Oberleitungsarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI53014
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Theodor-Heuss-Allee 7
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60486
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Deutsche Bahn AG, Beschaffung Infrastruktur
E-Mail:
Telefon: +49 20330172733
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://deutschebahn.com/de/geschaefte/lieferantenportal
Adresse des Beschafferprofils: https://bieterportal.noncd.db.de/portal/
Abschnitt II: Gegenstand
ESTW Köln Hbf, 2. IBN-Stufe, Oberleitungsarbeiten
Köln
Oberleitungsarbeiten
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Ort: Kreuztal
NUTS-Code: DEA5A Siegen-Wittgenstein
Postleitzahl: 57223
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Köln
Oberleitungsarbeiten
Ort: Kreuztal
NUTS-Code: DEA5A Siegen-Wittgenstein
Postleitzahl: 57223
Land: Deutschland
MKA 46: Überarbeitung Erdungsplan Lesbarkeit
(MKA 46_45)
Der Ausführungsplaner der Fa. WSP musste (wegen nicht brauchbarer Bestandspläne der Rückstromführung und Erdung) im Baufeld einen nicht unwesentlichen Teil der Baumaßnahme händisch in die Planung übernehmen. Der AN hat bereits Bau- und Sanierungsmaßnahmen der Oberleitungsanlage in Auftrag. Eine gesonderte Vergabe ist nicht wirtschaftlich und würde auch zu Zeitverzug und weiteren baulichen Schnittstellen führen, die die Gewährleistung gefährden. Bei Wechsel AN wären Gewährleistungsprobleme, Schadensersatzprobleme und Zeitverzug die Folge gewesen. Der Bauablaufplan wäre nicht mehr zu halten gewesen.