- Rahmenvereinbarung Smartphones und Tablets sowie angrenzende Dienstleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 7200075626
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: 993-80072-52
Postanschrift: Dag-Hammarskjöld-Weg 1 - 5
Ort: Eschborn
NUTS-Code: DE71A Main-Taunus-Kreis
Postleitzahl: 65760
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6196792756
Fax: +49 619679808003
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.giz.de
Abschnitt II: Gegenstand
- Rahmenvereinbarung Smartphones und Tablets sowie angrenzende Dienstleistungen
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Lieferung und Bereitstellung von Smartphones und Tablets zugunsten der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) als Bedarfsträgerin und die Erbringung von angrenzenden Dienstleistungen.
00000 DPU Standorte der GIZ in Deutschland Abrufe aus der Rahmenvereinbarung und damit einhergehende Lieferungen können für alle innerdeutschen Standorte der GIZ erfolgen. Die Lieferungen erfolgen innerhalb Deutschlands an - Hauptstandorte der GIZ bei Endanwender*innen oder - DPU (Incoterms 2020) an zentrale Stellen.
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Smartphones und Tablets nebst der Erbringung angrenzender Dienstleistungen. Die GIZ beabsichtigt, auf Grundlage des zu schließenden Vertrages die Beschaffung von Hardware aus folgenden Produktklassen: Smartphones und Tablets. Die Beschaffungen der Hardware gehen mit zu erbringenden Dienstleistungen an innerdeutschen Standorten der GIZ einher.
Nach der einjährigen Grundlaufzeit der abzuschließenden Rahmenvereinbarung besteht eine zweimalige (2) Verlängerungsoption um je sechs (6) Monate
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB sowie § 2 WRegG vorliegen.
1. Eigenerklärung über den Netto-Umsatz des Unternehmens in den Jahren 2020, 2021, 2022;
2. Eigenerklärung zum Netto-Umsatz des Unternehmens für den Bereich der ausgeschriebenen Leistung (Lieferung von Smartphones und Tablets nebst Dienstleistungen) in den Jahren 2020, 2021 und 2022 von mind. (Eignungskriterium = Mindestumsatz) 800.000 EUR pro Jahr.
Darstellung von mindestens drei Referenzprojekten über die Lieferung von Smartphones & Tablets sowie angrenzende Dienstleistungen in den letzten drei Jahren vor der Angebotsabgabe.
Folgende Voraussetzungen an die Referenzprojekte sind zu erfüllen:
- Die Referenzen dürfen nicht älter als fünf Jahre sein. Maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung im Projekt.
- Die Referenzprojekte sollten eine Laufzeit von mehr als zwölf Monaten haben und mindestens zwei Referenzprojekte sollten über einen Auftragswert in Höhe von mehr als 200.000 EUR pro Jahr verfügen.
- Noch nicht realisierte Leistungsstände dürfen nicht genannt werden. Sofern es sich um Projekte handelt, die noch nicht in den Wirkbetrieb übergeben wurden, ist nur der bisher erreichte Leistungsstand anzugeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Kommunikation findet ausschließlich über den Projektbereich des GIZ-Vergabemarktplatz statt.
Aus der Rahmenvereinbarung kann insgesamt (einschließlich festgelegter Verlängerungsoptionen) höchstens ein Auftragsvolumen von 1.500.000,00 EUR (netto) abgerufen werden (Höchstwert).
Bekanntmachungs-ID: CXTRYYRY1CHU0P2E
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2289499-0
Fax: +49 2289499-163
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.