GMT 2022 Paket 7 Referenznummer der Bekanntmachung: 21GMT51665
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Theodor-Heuss-Allee 7
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60486
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Deutsche Bahn AG, FS.EI-S-B, Christian Denk
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com
Adresse des Beschafferprofils: https://bieterportal.noncd.db.de/Portal/
Abschnitt II: Gegenstand
GMT 2022 Paket 7
6.971 m Gleisumbau maschinell
15.044 m BR maschinell
1.692 m vBE maschinell
1.050 m PSS maschinell
200 m PSS konventionell
6 Weichenerneuerung
pauschal Sicherungs- und bauaffine Dienstleistungen
821 m Schienenerneuerung Se2
4.768 m GE konventionell
12.070 m vBe konventionell
10.815 m Gleiserneuerung ohne Schiene maschinell
15.964 m Gleiserneuerung ohne Schiene konventionell
767 m Planum schieben im Tunnel
3 Stück Erneuerung Schienenauszüge
1.450 m Tunnelbewetterung einschließlich Reinigung
6 St Erneuerung Weiche "Vormontage"
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Ort: Großbeeren
NUTS-Code: DE40H Teltow-Fläming
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/
Ort: Bonn
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S.2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Ort: Bonn
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
- Zusätzliche Bereitstellungsflächen für Stoffumschlag.
Die Bereitstellung der zusätzlichen Flächen für die Ver-/Entsorgung aus der Baustelle heraus war grundsätzlich notwendig, da
die im Haupt-LV beschrieben Fläche in Hausach nicht komplett zur Verfügung stand und daher nicht ausreichend war.
- Grundschotter per Förderwagen Facns141 angeliefert.
Die vertraglich vereinbarte Lieferung Fans 128/126 (Kippwagen) konnte der AG nicht realisieren. Alternative Lieferung in
Förderbandwaggons, für die ein Agreggat erforderlich ist.
- Vegetation entfernen.
In Teilbereichen, deren vorhandener Schotter mit einer Bettungsreinigungsmaschine gereinigt werden sollte, war der
Gleisbereich total verkrautet, ein Verstopfen der Siebe auf der Reinigungsmaschine und damit Baustop wäre die Folge
gewesen.
- Defekt an Slps-Wagen des AG.
Arbeitsunfall bei Einsatz Umbauzug und Baustopp auf Grund unbrauchbarer Überfahrbrücken an den SLPS Wagen des AG.
- Gelöste K-Linie für UM infolge der defekten Slps-Wagen AG.
Nach Arbeitsunfall musste das Gleis wieder befahrbar gemacht werden.
- Straßenreinigung.
Für die oben beschriebenen Flächen.
Ort: Großbeeren
NUTS-Code: DE40H Teltow-Fläming
Land: Deutschland
- Zusätzliche Bereitstellungsflächen für Stoffumschlag.
Die Bereitstellung der zusätzlichen Flächen für die Ver-/Entsorgung aus der Baustelle heraus war grundsätzlich notwendig, da
die im Haupt-LV beschrieben Fläche in Hausach nicht komplett zur Verfügung stand und daher nicht ausreichend war.
- Grundschotter per Förderwagen Facns141 angeliefert.
Die vertraglich vereinbarte Lieferung Fans 128/126 (Kippwagen) konnte der AG nicht realisieren. Alternative Lieferung in
Förderbandwaggons, für die ein Agreggat erforderlich ist.
- Vegetation entfernen.
In Teilbereichen, deren vorhandener Schotter mit einer Bettungsreinigungsmaschine gereinigt werden sollte, war der
Gleisbereich total verkrautet, ein Verstopfen der Siebe auf der Reinigungsmaschine und damit Baustop wäre die Folge
gewesen.
- Defekt an Slps-Wagen des AG.
Arbeitsunfall bei Einsatz Umbauzug und Baustopp auf Grund unbrauchbarer Überfahrbrücken an den SLPS Wagen des AG.
- Gelöste K-Linie für UM infolge der defekten Slps-Wagen AG.
Nach Arbeitsunfall musste das Gleis wieder befahrbar gemacht werden.
- Straßenreinigung.
Für die oben beschriebenen Flächen.
Die zusätzlich erforderlichen Leistungen waren zur Erbringung der im HLV geschuldeten Leistung zwingend erforderlich undwurden erst bei Erbringung der Leistung ersichtlich. Die zeitliche Reihenfolge der Arbeitsschritte kann nur im vorgegebenenZeitfenster ausgeführt werden. Teileise handelt es sich um zusatzleistung, innerhalb der Arbeitsgänge, z.B. durch dieUmstellung auf Förderbandwagen.Die Strecke ist eingleisig und bietet daher auch räumlich keine Möglichkeit, mehrere Bieter gleichzeitig arbeiten zu lassenohne erhebliche Behinderung in der Ausführung.Das Herrichten und Betreiben der zusätzlichen Flächen wurde mit dem sowieso vor Ort befindlichen Geräten ausgeführt, einweiterer Bieter hätte nicht nur räumlich die Arbeiten behindert, es wären zusätzliche Kosten für Gerät und Bedienerangefallen.