Projektvertrag über GSM-R MSC Reinvest Referenznummer der Bekanntmachung: 2010/S 143-220916
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Deutsche Bahn AG, Beschaffung Digitale Infrastruktur (FE.EI 21), Hahnstraße 49, D-60528 Frankfurt am Main
E-Mail:
Telefon: +49 69-265-45543
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/de/geschaefte/lieferantenportal
Adresse des Beschafferprofils: https://bieterportal.noncd.db.de/Portal
Abschnitt II: Gegenstand
Projektvertrag über GSM-R MSC Reinvest
Projektvertrag über GSM-R MSC Reinvest
Frankfurt am Main und Berlin
Der Gegenstand des Projektvertrages ist das Design, die Lieferung und die Installation von Mobile Switching Center Server (MSC Server), Home Location Register (HLR), Media Gateways (MGW) und Intelligent Network (IN) für das GSM-R Netz des Auftraggebers. Dabei muss zwingend die Interoperabilität zu dem GSM-R-Bestandsnetz des Auftraggebers und die etwaige Erweiterung dieses Netzes sichergestellt sein. Es ist geplant, dass im Zuge der Einführung der neuen Systemtechnik eine Reduzierung von derzeit sieben existierenden MSC auf zwei MSC-Server vorgenommen wird. Die beiden MSC-Server sollen eine redundante Funktion innerhalb des GSM-R Netzes des Auftraggebers wahrnehmen. Der Auftragnehmer ist für die Migration der Anwendungen und Daten von dem Altsystem auf das neue System verantwortlich. Im Rahmen des Projektvertrages sind unter anderem auch weitergehende Unterstützungsleistungen vorgesehen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Nachtrag 23 zum NSS-Vertrag
Postanschrift: Ziegelei 3
Ort: Immenstaad am Bodensee
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 88090
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (vgl. § 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per Email bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 – 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Frankfurt am Main und Berlin
Die Schnittstellen zur Ausleitung der GSM-R Gespräche an das GSM-R Sprachaufzeichnungssystem BBRC sind herstellerspezifisch implementiert. Ein Wechsel des Systemlieferanten kann aufgrund dieser Komplexität und der proprietären Schnittstellen nicht erfolgen.
Darüber hinaus würde eine Beauftragung eines anderen Lieferanten und dem damit verbundenen Verlust der Systemverpflichtung, erhebliches Risiko für den sicheren Betrieb der Systeme sowie den Eisenbahnbetrieb darstellen.
Postanschrift: Ziegelei 3
Ort: Immenstaad am Bodensee
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 88090
Land: Deutschland
Im Rahmen der Umsetzung des ursprünglichen Auftrags wurde eine Servererweiterung für das BBRC notwendig.
Die Schnittstellen zur Ausleitung der GSM-R Gespräche an das GSM-R Sprachaufzeichnungssystem BBRC sind herstellerspezifisch implementiert. Ein Wechsel des Systemlieferanten kann aufgrund dieser Komplexität und der proprietären Schnittstellen nicht erfolgen. Es erfolgt keine Inhaltliche Veränderung des Vertrags.