20FEI45508 Neubaustrecke Dresden-Prag Planungsleistungen grenzübergreifender Planungsraum Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI45508
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13Ort
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Deutsche Bahn AG vertreten durch Beschaffung Infrastruktur, Region Südost (FE.EI-SO), Salomonstraße 21, 04103 Leipzig
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
20FEI45508 Neubaustrecke Dresden-Prag Planungsleistungen grenzübergreifender Planungsraum
20FEI45508 Neubaustrecke Dresden-Prag Planungsleistungen grenzübergreifender Planungsraum
grenzüberschreitender Planungsraum Dresden Heidenau und Ústí nad Labem
Die veröffentlichte Leistung beinhaltet die Planungsleistungen Lph 1 und 2 der HOAI gemäß II.1.4) für den grenzüberschreitenden Planungsraum des gemeinsamen Projektes der DB Netz AG und der Správa železnic, státní organizace zur Realisierung eines neuen Abschnittes der Bahnstrecke Dresden – Prag mit folgenden Leistungsbildern:
- Objektplanung und Tragwerksplanung Ingenieurbauwerke Tunnel
- Objektplanung und Tragwerksplanung konstruktiver Ingenieurbau
- Objektplanung Verkehrsanlagen
- Technische Streckenausrüstung
- Technische Ausrüstung
- Tief-/Spezialtiefbau
Projektdauer: Projektabschluss Gesamtprojekt ca. Ende 2039
2019-DE-TM-0198-S
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
20FEI45508 Neubaustrecke Dresden-Prag Planungsleistungen grenzübergreifender Planungsraum
Ort: Rum
NUTS-Code: AT332 Innsbruck
Land: Österreich
Ort: Heidelberg
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
Land: Deutschland
Ort: Bratislava
NUTS-Code: SK01 Bratislavský kraj
Land: Slowakei
Ort: Bratislava
NUTS-Code: SK01 Bratislavský kraj
Land: Slowakei
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Ort: x
Land: Deutschland
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
grenzüberschreitender Planungsraum Dresden Heidenau und Ústí nad Labem
gemeinsame Visualisierung der Vorzugslösung PA 1 und PA 2
Ort: Rum
NUTS-Code: AT332 Innsbruck
Land: Österreich
Ort: Heidelberg
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
Land: Deutschland
Ort: Bratislava
NUTS-Code: SK01 Bratislavský kraj
Land: Slowakei
Ort: Bratislava
NUTS-Code: SK01 Bratislavský kraj
Land: Slowakei
Die Ingenieurgemeinschaft PA 2 Erzgebirgstunnel ist mit der Erstellung einer gesamthaften Vorplanung für den grenzübergreifenden Planungsraum im Projekt Neubaustrecke Dresden-Prag beauftragt. Dieser Auftrag beinhaltet ebenfalls die Erstellung eines Bestandsmodells mittels BIM Methodik, sowie einer BIM Visualisierung der Hauptvarianten. Im Zuge des fortschreitenden Planungsprozesses, sowie zur weiterführenden Entwicklung und Vorstellung der Vorzugsvariante wird eine vertiefte und zusammenfassend koordinierte Visualisierung des Projektabschnittes 1 und 2 im Format eines Imagefilmes benötigt. Diese Visualisierung geht über die, im gemeinsam geschlossenen Vertrag vereinbarten Leistungen hinaus. Die im Projektabschnitt 1 beauftragten Visualisierungsleistungen wurden mit Festlegung vom 23.10.2023 abgemeldet, sodass keine Doppelvergabe der Leistung besteht.
Im Rahmen der Beauftragung des grenzüberschreitenden Projekts war nicht absehbar, dass zur Erfüllung der tschechischen Planungsphase DÚR (Dokumentation für das Gebietsordnungsverfahren) eine Risikoanalyse des Tunnels aufgrund der erst 2022 neu in Kraft getretenen Richtlinie SZ 11 "Dokumentation von Bauvorhaben der Sprava zeleznic) zwingend zu erstellen ist (die TSI SRT sieht die Analyse optional bei Bedarf vor, die EBA-Tunnelrichtlinie und die Ril 853 sehen eine solche Analyse nicht vor, die zum Vertragsabschluss gültige SZ-Richtlinie sah die Risikoanalyse ebenso nicht zwingend vor. Der AN ist zwingend auf Seiten des Auftraggebers zur Mitwirkung am ÚR (Gebietsordnungsverfahren) verpflichtet. der Einsatz eines weiteren externen Planers ist aufgrund der erreichten Planungstiefe, der Rückwirkungen der Ergebnisse der Risikoanalyse auf die Gesamtplanung nicht möglich und in Hinblick auf die Generalplanungsverantwortung des AN auch von der tschechischer Seite nicht möglich