Rahmenvereinbarung Schienenprofilmesseinrichtung (SPME) Referenznummer der Bekanntmachung: 23FEA68899
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Wolff, Jessica
E-Mail:
Telefon: +49 3029756631
Fax: +49 6926520154
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung Schienenprofilmesseinrichtung (SPME)
Rahmenvereinbarung Schienenprofilmesseinrichtung (SPME)
Im Bereich der Schienenverschleißmessung muss die SPME Längswellen-Oberflächenfehler in den Wellenlängenbereichen 10-30 mm, 30-300 mm und 300-1000 mm messen. Im Schienenquerprofil sind radiale Abweichungen im Bereich der Fahrkante, Höhen- und seitlicher Verschleiß des Schienenkopfes sowie die daraus berechnete äquivalente Konizität unter Berücksichtigung der gemessenen Spurweite und dem Radprofil S1002 / h28 / e32.5 / 6.7% zu bestimmen.
Montagedauer, -ort und -ablauf für die Installation der SPME ist mit dem Auftraggeber und zu vereinbaren.
Die Messgeschwindigkeit beträgt 0 bis 200 km/h, die Höchstgeschwindigkeit des Messzuges beträgt 200 km/h. Die Messtechnik muss die mechanische Beanspruchung bis zu v = vmax +10% standhalten.
Die Versorgungseinrichtungen für die Messtechnik (z.B. Strom, Gebläse, Druckluft) befinden sich in einem Aufbau auf dem Fahrzeug.
Die Messtechnik muss von den Fahrzeugeigenschaften unbeeinflusst bleiben. Der Einbau der gesamten SPME soll in galvanischer Trennung zum Fahrzeug erfolgen. Ein Trenntrafo für die entsprechende Energieversorgung ist im Fahrzeug realisiert.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Die drei zu beschaffenden SPM-Ausstattungen inkl. Montage kann nach aktuellen Feststellungen nur die Fa. bvSys mit ihrem hierbei ausschließlichen speziellen und
technischen Know how liefern. Bei RaiLab 02 und RaiLab 03 bestehen bereits Netzwerkschnittstellen und physische Vorrichtungen für ein SPM der Fa. bvSys. Dieses technische Know how liegt ausschließlich und ausschließend bei Fa. bvSys. Der zur Verfügung stehende Bauraum für die Montage des SPM auf der Unterseite der RaiLabs ist sehr begrenzt.Ausschließlich Fa. bvSys ist bekannt, ein SPM für den dort vorhandenen Bauraum zu liefern (da Fa. bvSys bereits die baugleichen RaiLab 01 und RaiLab 04 geliefert und montiert hat). Andere Firmen am Markt würden aktuell einen größeren (zu großen) Bauraum für die Umsetzung einer solchen SPM-Anlage
benötigen. Eine ad hoc erreichbare Reduzierung des Volumens der SPM-Anlage auf den Umfang des zur Verfügung stehenden Bauraums durch einen anderen potentiellen
Marktteilnehmer ist nicht zu erwarten (aufgrund der deutlich zu langen Entwicklungsdauer/der deutlich zu hohen Entwicklungskosten/der Notwendigkeit, eine EBA-Zulassung zu erwirken). Bei RaiLab 02 und RaiLab 03 bestehen bereits Netzwerkschnittstellen und physische Vorrichtungen für ein SPM der Fa. bvSys (aufgrund der Nutzung des SPMVorgängermodells). Die Netzwerkschnittstellen sind zugunsten Fa. bvSys proprietär. Die SPM von Fa.bvSys ist identisch mit der schon auf RaiLab 01 und RaiLab 04 eingesetzten Messanlage, wodurch vor dem Hintergrund der dringlichen Sicherstellung der Sicherheit des Schienennetzes der DB Netz AG ein Fortwirken der EBA RaiLab-Zulassung
gewährleistet ist:Sollte diese EBA Zulassung für die RaiLabs nicht fortwirken, weil eine bisher nicht zugelassene Messanlage eines Dritten statt der SPM der Fa. bvSys angebracht würde, führte das zur Stillegung des betroffenen RaiLab Fahrzeugs für mehrere Monaten, so dass für die Sicherheit des Schienennetzes zwingend erforderliche Gleisinspektionsergebnisse nicht erhoben werden könnten. Die Folge wären wahrscheinlich Streckensperrungen. Zudem kann nach aktuellen Feststellungen ausschließlich Fa. bvSys die Umsetzung der drei SPM-Anlagen bis April 2025 (d.h. bis zum spätestmöglichen Liefertermin des RaiLab 05) gewährleisten, um die zur Sicherheit des Schienennetzes geplanter Betriebsaufnahme sicherstellen zu können. Gleiches gilt für die Lieferung der SPM für Railab 02 und RaiLab 03 zu Ende 2024. Dieser sehr enge Lieferterminplan bedingt eine Lieferung der SPMAnlagen bis spätestens Juli 2024.Dieser Lieferterminplan ist nur einzuhalten, wenn der Zuschlag der Beauftragung der Lieferung der drei (3) SPM-Anlagen (einschließlich der Montage in den RaiLabs) bis spätestens September 2023 erfolgt ist. Andere potentielle Marktteilnehmer sind nach hiesiger Recherche und Einschätzung nicht vorhanden bzw. nicht in der Lage, derart kurzfristig eine auf den vorhandenen Bauraum der RaiLabs und die bestehenden Netzwerkschnittstellen zugeschnittene und neu zu entwickelnde Messanlage zu entwickeln, geschweige denn neu zuzulassen. Es besteht bereits ein RV zur Beschaffung von SPM Schienenprofilmesssystemen, die identisch und vergleichbar mit denen sind, die mit dem vorliegenden Verzicht auf Wettbewerb beschafft werden sollen.Die Zuverlässigkeit richtliniengemäßer Schienenprofilmessung bei hoher Messgeschwindigkeit von 200 km/h auf Schnellfahrstrecken mit dem RAILab-Fahrzeugtyp ist durch die identisch ausgeführten Anlage auf RaiLab 01 und 04 von bvSys bereits erwiesen. Dies ist bei anderen Lieferanten nicht sichergestellt. Bei hoher Fahrgeschwindigkeit besteht ein großes Risiko, dass ungewollte Schwingungen die Messung verfälschen und Schienenfehler nicht wahrheitsgemäß wiedergegeben werden. Andere Unternehmen als bvSys weisen keine Erfahrung mit zuverlässiger Schienenprofilmessung bis 200 km/h auf.Zudem ist für die für RaiLab 02, RaiLab 03 und RaiLab 05 zu beschaffende SPM mit der SPM der RaiLab 01 und RaiLab 04 deckungsgleich, was die Bedienung angeht
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvereinbarung Schienenprofilmesseinrichtung (SPME)
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE50 Bremen
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 22894990
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.