Sanitär-, Heizungs- und Kältetechnik für Neubau FCC (FAIR Control Centre) Referenznummer der Bekanntmachung: 63/2600001312
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Planckstraße 1Ort
Ort: Darmstadt
NUTS-Code: DE711 Darmstadt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 64291
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6159/71-3175
Fax: +49 6159/71-2981
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gsi.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanitär-, Heizungs- und Kältetechnik für Neubau FCC (FAIR Control Centre)
Sanitär-, Heizungs- und Kältetechnik für Neubau FCC (FAIR Control Centre)
· Errichtung Regenwasserleitungen einschl. Schwitzwasserdämmung
Errichtung der Schmutzwasserleitungen
Errichtung Trinkwassernetz einschl. Wärmedämmung
Errichtung der sanitären Einrichtungsgegenstände
Inbetriebnahme der Sanitäranlagen
· Errichtung Nahwärmeübergabestation
Errichtung des Heizungsnetztes einschl. Wärmedämmung
Errichtung der statischen Heizflächen
Errichtung Fußbodenheizungssystem
Anbindung der bauseitigen BKA-Leitungen innerhalb der Installationsschächte
· Inbetriebnahme der gesamten Heizungsanlage einschl. BKA-System
Errichten der zentralen Kompressor-Kältemaschinen
Errichten der Trockenrückkühleranlagen einschl. Auffangsysteme auf der Dachfläche
Errichten der Nahkälteübergabestation
Errichtung der Klimakaltwasserleitungen einschl. Kältedämmung
· Errichtung der Umluftkühlgeräte
Errichtung der Präzisionsklimageräte
..Vorzeitige Inbetriebnahme der Kälteanlage innerhalb MCR-Raum
· Inbetriebnahme der gesamten Kälteanlage
Zusammenstellung der wesentlichen Mengen,
Projekt-Nr.: 18IB_065 FCC, Gewerk: Sanitär-, Heizungs- und Kälteanlagen
1. Sanitäranlagen
Regenwasserleitungen einschl. Dämmung 155 m
Schmutzwasserleiltungen 475 m
Wasserleitungen einschl. Dämmung 665 m
Sanitärobjekte 56 St.
2. Heizungsanlagen
Nahwärmeübergabestation 1 St.
Umwälzpumpen Heizungswasser 14 St.
Heizungsleitungen einschl. Dämmung 3160 m
Heizkörper 126 St.
Fußbodenheizung 191 m2
Anschluss an bauseitige BKA-Leitungen innerhalb Schächte 20 St.
3. Kälteanlagen
Kompressorkältemaschinen 2 St.
Trockenrückkühler mit Auffangwannen 3 St.
Nahkälteübergabestation 1 St.
Umwälzpumpen Klimakaltwasser 16 St.
Klimakaltwasserleitungen einschl. Dämmung 2.838 m
Umluftkühlgeräte 10 St.
Präzisionsklimageräte 2 St.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die zuständige Nachprüfungsbehörde ist die Vergabekammer des Bundes, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, Tel.: 0228 9499-0, Fax: 0228 9499-163, E-Mail:
Internet: http://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html
Der Bewerber /Bieter wird aufgefordert, die Teile seines Angebots, die ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, deutlich zu kennzeichnen. Geschieht dies nicht, kann die Vergabekammer im Falle eines Nachprüfungsverfahrens gegebenenfalls von einer Zustimmung auf Einsicht in seine Unterlagen ausgehen (§165 Abs. 3 GWB). Die GSI ist als Vergabestelle bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer sofort zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 Satz 3 GWB).
Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber (§ 97 Abs. 6 GWB). Sieht sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen bei der GSI zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Angebote gegenüber der GSI geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2-3 GWB).
Teilt die GSI dem Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der o.g. Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, wer-den vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch die GSI geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die GSI. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB der GSI durch die Vergabekammer zugestellt worden sein.
Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information über den Vertragsabschluss, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.