Kabeltiefbaumaßnahmen für das ESTW-R Berchtesgadener Land
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zhang, Qiujie
E-Mail:
Telefon: +49 89130884267
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com
Adresse des Beschafferprofils: http://www.deutschebahn.com
Abschnitt II: Gegenstand
Kabeltiefbaumaßnahmen für das ESTW-R Berchtesgadener Land
Kabeltiefbaumaßnahmen für das ESTW-R Berchtesgadener Land
Berchtesgadener Land
Kabeltiefbau Abschnitt Hallthurm (Strecke 5741 km 1,509 Bad Reichenhall – km 10,255 BÜ Schöndorfer)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Kabeltiefbaumaßnahmen für das ESTW-R Berchtesgadener Land
Postanschrift: Landsberger Str. 480
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81241
Land: Deutschland
Ort: Wals
NUTS-Code: AT32 Salzburg
Land: Österreich
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 52123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Berchtesgadener Land
Kabeltiefbau Abschnitt Hallthurm (Strecke 5741 km 1,509 Bad Reichenhall – km 10,255 BÜ Schöndorfer)
Postanschrift: Landsbergerstraße 480
Ort: München
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Land: Deutschland
Ort: Wals
NUTS-Code: AT32 Salzburg
Land: Österreich
14 - Nachtschichtarbeit Steilstrecke: Parallele Arbeiten im Zeitraum vom 10.08.20 – 05.09.20. Die Arbeiten wurden in der Nachtschicht ausgeführt. Dies führte aufgrund von Lohnzulagen und dem Produktivitätsverlust bei Nachtarbeiten zu erhöhten Personal- und
Gerätekosten. Die reduzierte Leistung bewirkte wiederum, dass die Arbeiten nicht in der Totalsperre abgeschlossen werden konnten. Die Arbeiten mussten daher parallel zu den Oberleitungsarbeiten im Zeitraum vom 07.09. – 30.09.20 fertiggestellt werden.
Im Zuge der VOB Abnahme wurden auf der Strecke diverse Zusatzarbeiten angeordnet: Die Anordnung für die Durchführungder Arbeiten in der Nachtschicht erfolgte durch Herrn Brand im Email vom 09.07.2020. Anspruchsgrund waren:Anlage_4_02_02_Anordnung der LeistungsänderungenDie zusätzlichen Aufwendungen bei den KTB-Arbeiten ergeben sich aufgrund parallel zu den Kabeltiefbauarbeitenausgeführter Arbeiten für die Erstellung der Oberleitung: Die Durchführung der KTB-Arbeiten war grundsätzlich unter Tagskalkuliert (siehe Anlage_7_3.25_Maßnahmen-und-Sperrpausendarstellung). Aus den Ausschreibungsunterlagen wargrundsätzlich bekannt, dass parallel Oberleitungsarbeiten ausgeführt werden. Ein paralleles Arbeiten war aber aufgrund derder Logistik der Oberleitungsarbeiten großteilsnicht möglich, da durch die Oberleitungsfirma immer der gesamtenSteilstreckenbereich besetzt wurde und nicht festgelegt werden konnte, in welchem in welchem Bereich parallelKabeltiefbauarbeiten ausgeführt werden.