Kabeltiefbaumaßnahmen für das ESTW-R Berchtesgadener Land
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com
Adresse des Beschafferprofils: http://www.deutschebahn.com
Abschnitt II: Gegenstand
Kabeltiefbaumaßnahmen für das ESTW-R Berchtesgadener Land
Kabeltiefbaumaßnahmen für das ESTW-R Berchtesgadener Land
Berchtesgadener Land
Kabeltiefbau Abschnitt Hallthurm (Strecke 5741 km 1,509 Bad Reichenhall – km 10,255 BÜ Schöndorfer)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Kabeltiefbaumaßnahmen für das ESTW-R Berchtesgadener Land
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81241
Land: Deutschland
Ort: Wals
NUTS-Code: AT32 Salzburg
Land: Österreich
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 52123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Berchtesgadener Land
Kabeltiefbau Abschnitt Hallthurm (Strecke 5741 km 1,509 Bad Reichenhall – km 10,255 BÜ Schöndorfer)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Land: Deutschland
Ort: Wals
NUTS-Code: AT32 Salzburg
Land: Österreich
03_17_GFK Brücken: Auf Anordnung des AG sollen Fußgängerbrücken aus GFK Trägern/Gitterrosten auf Betonfundamenten im Bereich der Betonkabelbrücken hergestellt werden. Strecke 5741 Km 10850, Km 12390, Km 12950, Km 14440, Km 15290 und Km 15350
Im Zuge der VOB Abnahme wurden auf der Strecke diverse Zusatzarbeiten angeordnet: Auf Anordnung des AG sollen Fußgängerbrücken aus GFK Trägern/Gitterrosten auf Betonfundamenten im Bereich der Betonkabelbrücken hergestellt werden.