Knoten Lindau Kabeltiefbau
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com
Adresse des Beschafferprofils: http://www.deutschebahn.com
Abschnitt II: Gegenstand
Knoten Lindau Kabeltiefbau
Knoten Lindau Kabeltiefbau
Knoten Lindau Kabeltiefbau
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Knoten Lindau Kabeltiefbau
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 52123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Kabeltiefbau Abschnitt Hallthurm (Strecke 5741 km 1,509 Bad Reichenhall – km 10,255 BÜ Schöndorfer)
344 - Erforderliche zusätzliche Leistungen in Abstimmung mit der PL im direkten Zusammenhang mit dem ursprünglichen Vertrag
- Umbau Wasserhebeanlage (TK/50Hz-Anlage im Zusammenhang mit DB-MAS und Pumpenstation)
- Kabeltrasse für Weichenheizungskabel (EWHZ) für LST-Kabel (Po 1, Umbau EWHZ)
- Notwendige Havariekonzeptanpassung nach Bauzustand 7
- Kabeltrassenanpassungen EÜ Bach zu schwarzen See
- Kabeltrasse für WHZ-Kabel bei Sanierung Seedamm (Umbau EWHZ)
Bei einem Wechsel des ANs würde Wissen aus der Bauausführung verloren gehen bzw. wäre erhöhte Einarbeitungszeit notwendig - somit wäre eine Wechsel des ANs nicht wirtschaftlich möglich. Die Gewährleistung der bisher erbrachten Leistung von MHEL würde bei einer Neubeauftragung einer anderen Firma entfallen.