Rahmenvereinbarungen über Lieferung Flugzeugenteisungsmittel
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Cargo City Süd, Geb. 640
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: 60549
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://nice-services.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://nice-services.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarungen über Lieferung Flugzeugenteisungsmittel
Die NICE will ihren Bedarf an Flugzeugenteisungsmittel der Typen I und IV (nach ISO/SAE) für die Jahre 2024 bis maximal 2030 decken und zu diesem Zweck einen Rahmenvereinbarungspartner an sich binden. Geplant ist eine Rahmenvereinbarung mit einer festen Laufzeit von zwei Jahren und zwei anschließenden Verlängerungsoptionen zugunsten der N*ICE von jeweils 2 Jahren.
Frankfurt am Main
Die NICE will ihren Bedarf an Flugzeugenteisungsmittel der Typen I und IV (nach ISO/SAE) für die Jahre 2024 bis maximal 2030 decken und zu diesem Zweck einen Rahmenvereinbarungspartner an sich binden. Geplant ist eine Rahmenvereinbarung mit einer festen Laufzeit von zwei Jahren und zwei anschließenden Verlängerungsoptionen zugunsten der NICE von jeweils 2 Jahren.
NICE führt pro Saison ca. 5.000 bis 6.000 Enteisungen durch und geht nach den Erfahrungen aus den vergangenen Jahren von ca. folgenden Abnahmemengen pro Saison (ca. 1. Oktober bis 30. April) aus:
• Typ I: 1,0 Mio. Liter
• Typ IV: 1,5 Mio. Liter
Die für beide Typen angegebenen Mengen beruhen auf Schätzwerten, die erheblich nach oben und nach unten schwanken können. NICE ist nicht zur Abnahme einer Mindestmenge (weder von Typ I, noch von Typ IV) verpflichtet.
Beide Typen müssen jederzeit SAE AMS 1424, 1424/1 bzw. 1428, 1428/1 in der jeweils zu Beginn der Saison gültigen Fassung entsprechen sowie:
• in der aktuellen Fassung der Holdover Time Guidelines der FAA gelistet sein.
• über eine Zulassung durch das Regierungspräsidium Darmstadt als zuständige Behörde verfügen,
• über eine Zulassung durch Fraport AG verfügen.
• Über eine Zulassung durch AMIL verfügen.
Die entsprechenden Nachweise sind mit dem verbindlichen Angebot zu führen.
Zu weiteren Details vgl. die Regelungen der Rahmenvereinbarung.
NICE werden Optionen eingeräumt, die Vertragslaufzeit zweimal um jeweils weitere zwei Jahre zu verlängern, erstmals also bis zum 30.09.2028 und letztmals bis zum 30.09.2030. Die Entscheidung über die Ausübung der Option teilt NICE dem Lieferanten jeweils spätestens drei Monate vor Ende der (verlängerten) Laufzeit schriftlich mit.
Der Vertrag hat eine feste Laufzeit von zwei Jahren Sie beginnt am 15.10.2024 und endet am 30.09.2026. NICE werden Optionen eingeräumt, die Vertragslaufzeit zweimal um jeweils weitere zwei Jahre zu verlängern, erstmals also bis zum 30.09.2028 und letztmals bis zum 30.09.2030. Die Entscheidung über die Ausübung der Option teilt NICE dem Lieferanten jeweils spätestens drei Monate vor Ende der (verlängerten) Laufzeit schriftlich mit.
Die Regelungen insbesondere des AEntG und des MiLoG sind zwingend einzuhalten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bewerber/bei Bewerbergemeinschaften der bevollmächtigte Vertreter für alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft erklärt, dass
• er/sie alle berufsrechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllt/erfüllen,
• über sein/ihr Vermögen weder das Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist,
• er/sie sich nicht in Liquidation befindet/befinden,
• er/sie im Rahmen seiner/ihrer beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen hat/haben, die seine/ihre Zuverlässigkeit als möglichen Erbringer der ausgeschriebenen Leistungen entfallen lassen würde,
• er/sie seine/ihre Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Entrichtung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nach den Rechtsvorschriften des Mitgliedsstaates des Auftraggebers ordnungsgemäß erfüllt hat/haben,
• keine der Personen, deren Verhalten ihm/ihnen zuzurechnen ist, aus einem der in § 123 GWB genannten Gründe rechtskräftig verurteilt worden ist,
• er/sie sich bewusst ist/sind, dass eine falsche Angabe den Ausschluss aus dem Bewerberkreis zur Folge haben kann,
• insbesondere die getätigten Angaben und Erklärungen zu den Eignungskriterien der Wahrheit entsprechen,
• er/sie den folgenden Wortlaut des § 21 Absatz 1 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes zur Kenntnis genommen hat:
§ 21 Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge
(1) Von der Teilnahme an einem Wettbewerb um einen Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrag der in den §§ 99 und 100 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Auftraggeber sollen Bewerber oder Bewerberinnen für eine angemessene Zeit bis zur nachgewiesenen Wiederherstellung ihrer Zuverlässigkeit ausgeschlossen werden, die wegen eines Verstoßes nach § 23 mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden sind. Das Gleiche gilt auch schon vor Durchführung eines Bußgeldverfahrens, wenn im Einzelfall angesichts der Beweislage kein vernünftiger Zweifel an einer schwerwiegenden Verfehlung im Sinne des Satzes 1 besteht.
• er/sie die Regelungen (insb. § 19) des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG) zur Kenntnis genommen hat und beachten wird und
• er/sie zu Beginn der Laufzeit der Rahmenvereinbarung im Besitz einer gültigen unbefristeten Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung gem. § 1 Abs. 1 AÜG ist, ausgestellt durch die Bundesagentur für Arbeit.
• er/sie erklärt bereits jetzt, dass
o beide angebotenen Typen Flugzeugenteisungsmittel jederzeit SAE AMS 1424, 1424/1 bzw. 1428, 1428/1 in der jeweils zu Beginn der Saison gültigen Fassung entsprechen,
o in der aktuellen Fassung der Holdover Time Guidelines der FAA gelistet sein,
o über eine Zulassung durch das Regierungspräsidium Darmstadt als zuständige Behörde verfügen,
o über eine Zulassung durch Fraport AG verfügen sowie
o über eine Zulassung durch AMIL verfügen.
Die NICE behält sich vor, vor Zuschlagserteilung geeignete Nachweise von den Bewerbern/ den Bewerbergemeinschaften zu fordern, um die abgegebenen Eigenerklärungen überprüfen zu können. Legt der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft die geforderten Nachweise nach Aufforderung durch NICE nicht, nicht fristgemäß oder nicht vollständig vor, wird der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zwingend vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Der Bewerber erklärt, dass er die folgenden Mindestvoraussetzungen erfüllt. Erfüllt er die Mindestanforderungen nicht, wird er zwingend vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Hinweis:
Mit der Unterschrift unter den Bewerbungsbogen gelten insbesondere die Eigenerklärungen gemäß Ziffer 4.2 und Ziffer 4.3 des Teilnahmeantrags als abgegeben.
4.3.1 Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit
Der Bewerber erklärt, dass er in den letzten vier Geschäftsjahren (2019 bis 2022) einen durchschnittlichen Jahresnettogesamtumsatz von mindestens EUR 3 Mio. mit vergleichbaren Leistungen (Ziffer II.2.4) Bekanntmachung) erwirtschaftet hat.
Der Bewerber erklärt, dass er die folgenden Mindestvoraussetzungen erfüllt. Erfüllt er die Mindestanforderungen nicht, wird er zwingend vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Hinweis:
Mit der Unterschrift unter den Bewerbungsbogen gelten insbesondere die Eigenerklärungen gemäß Ziffer 4.2 und Ziffer 4.3 des Teilnahmeantrags als abgegeben.
4.3.1 Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit
Der Bewerber erklärt, dass er in den letzten vier Geschäftsjahren (2019 bis 2022) einen durchschnittlichen Jahresnettogesamtumsatz von mindestens EUR 3 Mio. mit vergleichbaren Leistungen (Ziffer II.2.4) Bekanntmachung) erwirtschaftet hat.
4.3 Bewerbererklärung zur wirtschaftlichen und zur technischen Leistungsfähigkeit
Der Bewerber erklärt, dass er die folgenden Mindestvoraussetzungen erfüllt. Erfüllt er die Mindestanforderungen nicht, wird er zwingend vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Hinweis:
Mit der Unterschrift unter den Bewerbungsbogen gelten insbesondere die Eigenerklärungen gemäß Ziffer 4.2 und Ziffer 4.3 des Teilnahmeantrags als abgegeben.
4.3.2. Technische Leistungsfähigkeit
Der Bewerber erklärt, dass er
• über eine hinreichende Infrastruktur verfügt, um die vertraglich geschuldeten Leistungen erbringen zu können.
• in den vergangenen 5 Jahren mindestens 3 Referenzen mit vergleichbaren Leistungen (Ziffer II.2.4) Bekanntmachung) erbracht hat mit einem jeweiligen Mindestvolumen/a von
o 100.000 l Typ I
o 150.000 l Typ IV
Der Bewerber erklärt sich mit der Berufung auf die Referenzen einverstanden, dass die NICE zwecks Bestätigung der Referenz mit dem Referenzgeber Kontakt aufnimmt. Der Bewerber ist verpflichtet, einen entsprechenden Kontakt herzustellen.
Generell unzulässig ist es, die in unterschiedlichen Projekten erbrachten Leistungen zu einer „vergleichbaren Leistung“ zusammenzufassen.
Unzulässig ist die Aufteilung einer einheitlichen Leistung in mehrere Referenzen. Eine Leistung ist „einheitlich“, wenn sie auf demselben Auftrag beruht (Bsp.: Nennung einzelner Lieferungen, die mit demselben Auftrag beauftragt wurden).
4.3 Bewerbererklärung zur wirtschaftlichen und zur technischen Leistungsfähigkeit
Der Bewerber erklärt, dass er die folgenden Mindestvoraussetzungen erfüllt. Erfüllt er die Mindestanforderungen nicht, wird er zwingend vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Hinweis:
Mit der Unterschrift unter den Bewerbungsbogen gelten insbesondere die Eigenerklärungen gemäß Ziffer 4.2 und Ziffer 4.3 des Teilnahmeantrags als abgegeben.
4.3.2. Technische Leistungsfähigkeit
Der Bewerber erklärt, dass er
• über eine hinreichende Infrastruktur verfügt, um die vertraglich geschuldeten Leistungen erbringen zu können.
• in den vergangenen 5 Jahren mindestens 3 Referenzen mit vergleichbaren Leistungen (Ziffer II.2.4) Bekanntmachung) erbracht hat mit einem jeweiligen Mindestvolumen/a von
o 100.000 l Typ I
o 150.000 l Typ IV
Der Bewerber erklärt sich mit der Berufung auf die Referenzen einverstanden, dass die NICE zwecks Bestätigung der Referenz mit dem Referenzgeber Kontakt aufnimmt. Der Bewerber ist verpflichtet, einen entsprechenden Kontakt herzustellen.
Generell unzulässig ist es, die in unterschiedlichen Projekten erbrachten Leistungen zu einer „vergleichbaren Leistung“ zusammenzufassen.
Unzulässig ist die Aufteilung einer einheitlichen Leistung in mehrere Referenzen. Eine Leistung ist „einheitlich“, wenn sie auf demselben Auftrag beruht (Bsp.: Nennung einzelner Lieferungen, die mit demselben Auftrag beauftragt wurden).
Der Lieferant ist verpflichtet, den Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung spätestens 10 Kalendertage nach Erteilung des Zuschlages, jedenfalls aber vor Beginn der Leistungserbringung mit folgenden Deckungssummen (jeweils jährlich 2-fach maximiert) zu erbringen:
a) für Sach-, Personen- und Umweltschäden: EUR 100.000.000,-,
b) Vermögensschäden: EUR 1.000.000,-.
Der Nachweis des bestehenden Versicherungsschutzes mit mindestens den vorgenannten Merkmalen ist Fälligkeitsvoraussetzung für jedweden Zahlungsanspruch des Lieferanten gegen die NICE. Er ist über die gesamte Vertragslaufzeit vorzuhalten und auf Anforderung ggü. der NICE nachzuweisen.
Der Abschluss einer BADV-Versicherung ist nicht erforderlich.
Die präzise Ausgestaltung der Haftpflichtversicherung wird Gegenstand der Angebotsphase sein.
Bewerbergemeinschaften müssen sich bereits als solche bewerben. Die nachträgliche Bildung einer Bewerbergemeinschaft ist grundsätzlich nicht möglich. Die Bewerbergemeinschaft hat mit dem Teilnahmeantrag eine von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft im Original unterzeichnete Erklärung abzugeben (das Formblatt „Bewerbergemeinschaftserklärung“ (Anlage 1) ist zwingend zu verwenden und vollständig auszufüllen),
• dass im Fall der Zuschlagserteilung auf ihr Angebot/Auftragserteilung eine Arbeitsgemeinschaft gebildet wird,
• in der alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft und der bevollmächtigte Vertreter der Bewerbergemeinschaft benannt sind,
• dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und
• dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Des Weiteren ist anzugeben, aus welchen Gründen die Bewerbergemeinschaft gebildet worden ist.
Beide Typen Enteisungsmittel müssen jederzeit SAE AMS 1424, 1424/1 bzw. 1428, 1428/1 in der jeweils zu Beginn der Saison gültigen Fassung entsprechen sowie:
• in der aktuellen Fassung der Holdover Time Guidelines der FAA gelistet sein.
• über eine Zulassung durch das Regierungspräsidium Darmstadt als zuständige Behörde verfügen,
• über eine Zulassung durch Fraport AG verfügen.
• Über eine Zulassung durch AMIL verfügen.
Die entsprechenden Nachweise sind mit dem verbindlichen Angebot zu führen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
2029
1) Von Fragen über den Stand der Auswertung der Bewerbung bitten wir abzusehen. Sie werden nach Abschluss des Auswahlverfahrens über Ihre Berücksichtigung / Nichtberücksichtigung benachrichtigt. Enthalten die Unterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unvollständigkeiten oder Unklarheiten, so hat der Bewerber den Auftraggeber unverzüglich, spätestens bis 24.11.2023, 12:00 Uhr, darauf hinzuweisen. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zu diesem Zeitpunkt bei dem in Ziffer I.1 der Bekanntmachung genannten Kontaktadresse eingegangen sind.
2) Die NICE behält sich vor, nach Ablauf der Frist zur Einreichung der Angebote geeignete Nachweise von den Bietern/Bietergemeinschaften zu fordern, um die abgegebenen Eigenerklärungen überprüfen zu können.
3) Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft erklärt,
• dass er/sie eine Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von mind. EUR 5 Mio. (jeweils für Personen- und Sachschäden) vorzuhalten bzw. abzuschließen, den Abschluss spätestens 10 Kalendertage nach Erteilung des Zuschlages, jedenfalls aber vor Beginn der Leistungserbringung nachweisen und diese Versicherung für die gesamte Laufzeit der Rahmenvereinbarung vorhalten wird.
• dass er/sie Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 zur Änderung der Verordnung (EU) 833/2014 zur Kenntnis genommen hat, erklärt, nicht von den Verbotstatbeständen betroffen zu sein, und bei der Ausführung des Auftrags zu beach-ten. Nach dieser Regelung ist es verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter die Artikel 7 und 8, Artikel 10 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen:
a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen,
b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a) genannten Organisationen gehalten werden, oder
c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a) oder b) genannten Organisationen handeln,
auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfallen, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Bestimmungen über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe).
Soweit der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft von den Verbotstatbeständen betroffen sein sollte, ist er/sie verpflichtet, mit dem Teilnahmeantrag eine ausführliche Darlegung abzugeben, die es der Gewobag ermöglicht, über den Ausschluss aus dem Vergabeverfahren zu entscheiden.
Postanschrift: Regierungspräsidium Darmstadt
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64278
Land: Deutschland
Telefon: +49 6151126603
Fax: +49 611327648534
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gem.§ 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit der eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (134 GWB) oder einen Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäische Union bekannt gemacht, endet die Frist dreißig Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).