Beschaffung einer digitalen Spracherkennungssoftware
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Zeppelinstr. 20
Ort: Bad Homburg v. d. Höhe
NUTS-Code: DE718 Hochtaunuskreis
Postleitzahl: 61352
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Berliner Allee 26, 30175 Hannover
E-Mail:
Telefon: +49 511545817645
Fax: +49 5115458110
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.hochtaunus-kliniken.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung einer digitalen Spracherkennungssoftware
Das Ziel dieser Ausschreibung ist die Vergabe eines Rahmenvertrags zur Beschaffung einer digitalen Spracherkennungssoftware. Der Spracherkennungsassistent soll die Effizienz und Genauigkeit der Dokumentation innerhalb des Klinikums verbessern und somit die Arbeitsabläufe für das medizinische Personal optimieren. Die Integration der Software in die führenden klinischen Applikationen KIS/RIS/LIS etc. ist zukünftig geplant. Zu Beginn muss sichergestellt sein, dass die Spracherkennung in allen Datenfeldern mit Texteingabe einsetzbar ist. Die Lösung soll als On-Premise-Installation realisiert werden und beim Einsatz keine Einschränkungen auf die Performance der Clients sowie des laufenden Betriebs haben.
Die Leistungen des AN umfassen die Lieferung der Software, die Inbetriebnahme, Schulung, Wartung, Pflege und Support gemäß AG-Definitionen aus dem Leistungsverzeichnis.
Es wird eine Rahmenvereinbarung abgeschlossen. Es werden voraussichtlich insgesamt 190 Lizenzen abgerufen, höchstens jedoch 750 Lizenzen.
Ein darüber hinausgehender Abruf scheidet aus.
Die Beauftragung der Lizenzen für die Pflege erfolgt optional. Daher werden diese nur anteilig im Rahmen der Schätzmenge berücksichtigt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Jeder Bieter muss seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit nachweisen. Ausländische Bieter können anstelle der nachfolgend genannten Eignungsnachweise auch vergleichbare, andere Eignungsnachweise vorlegen. Mitglieder einer Bietergemeinschaft haben jeweils einzeln die aufgeführten Erklärungen mit dem Angebot vorzulegen.
Alle vom Auftraggeber für das Vergabeverfahren unter dem unter Ziff. 1.3 genannten Link bereit gestellten Formblätter sind zwingend zu verwenden.
Der Auftraggeber behält sich vor, einzelne fehlende Eignungsnachweise nachzufordern, ist hierzu aber nicht verpflichtet.
Zum Nachweis der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignung), § 44 ff. VgV, sind die folgenden Nachweise zu erbringen:
1. Soweit die Rechtsform des Unternehmens dies ermöglicht: unbeglaubigter Auszug aus dem Handelsregister, nicht älter als 12 Monate.
2. Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 und § 124 GWB.
Eine Bietergemeinschaft hat mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der für den Fall der Auftragsausführung
— die Bildung einer Bietergemeinschaft erklärt ist,
— alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter bezeichnet wird,
— bestätigt wird, dass dieser Vertreter gegenüber dem Auftraggeber alle Mitglieder – auch im Vergabeverfahren – rechtsverbindlich vertritt und dass alle Mitglieder für die Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen als Gesamtschuldner haften.
Beabsichtigt der Bieter keine Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft zu bilden, zum Nachweis seiner Eignung aber dennoch auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Wege einer Unterbeauftragung oder in sonstiger Weise zu verweisen (Eignungsleihe), so muss der Bewerber auch für den jeweiligen Eignungsleihgeber die erforderlichen Erklärungen und Unterlagen vorlegen sowie seine tatsächliche Zugriffsmöglichkeit auf dieses Unternehmern durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers nachweisen (§ 47 VgV).
Auf Verlangen des Auftraggebers sind die Eigenerklärungen durch Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen.
• Eigenerklärung über den gesamten Jahresumsatz (in Euro) innerhalb der letzten 3 Geschäftsjahre (2020-2022).
• Eigenerklärung über den anteiligen Jahresumsatz (in Euro) für die letzten 3 Geschäftsjahre (2020-2022), der ausschließlich mit der Lieferung digitaler Spracherkennungssoftware erzielt worden ist.
• Eigenerklärung zum Bestehen einer Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von EUR 500.000 oder zur Bereitschaft zum Abschluss einer entsprechenden Versicherung im Falle der Auftragserteilung.
Bestehen einer Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von EUR 500.000,00 oder Bereitschaft zum Abschluss einer entsprechenden Versicherung im Falle der Auftragserteilung.
• Referenzen über vergleichbare Leistungen des Unternehmens (Lieferung, Inbetriebnahme einer digitalen Spracherkennungssoftware), die in den letzten drei Jahren vor Veröffentlichung der Bekanntmachung umgesetzt wurden.
Der Bieter muss über mindestens drei Referenzen über vergleichbare Leistungen verfügen. Die Referenzen müssen mit Blick auf die gelieferten Produkte und der gelieferten Mengen vergleichbar sein.
Es ergeben sich folgende Mindestanforderungen an die Referenzprojekte:
• Der Auftrag muss mindestens die Bereitstellung von Lizenzen für 100 Nutzer umfassen.
Die Referenzen sind in Form von Eigenerklärungen in einer Liste in der Reihenfolge ihrer Übereinstimmung und Vergleichbarkeit mit diesem Vorhaben mit den folgenden Angaben aufzuführen:
• Auftraggeber,
• soweit datenschutzrechtlich möglich: Ansprechpartner (inkl. Kontaktdaten)
• Beschreibung der Leistung
• Auftragswert
• Zeitraum der Leistungserbringung
Der Bieter muss über mindestens drei Referenzen über vergleichbare Leistungen verfügen. Die Referenzen müssen mit Blick auf die gelieferten Produkte und der gelieferten Mengen vergleichbar sein.
• Der Auftrag muss mindestens die Bereitstellung von Lizenzen für 100 Nutzer umfassen.
1. Im Fall der Auftragsvergabe an eine Bietergemeinschaft haften alle Mitglieder der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch.
2. Im Fall der Eignungsleihe für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit haftet auch der Eignungsleihgeber gemäß § 47 Abs. 3 VgV.
3. Dem Angebot ist eine Erklärung über die Einhaltung der EU-Russland-Sanktionen beizufügen.
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter sind zur Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Alle Nachweise können in Form von Eigenerklärungen erfolgen, soweit sich aus der Ausschreibung nicht etwas anderes ergibt. Alle vom Auftraggeber unter dem unter Ziff. 1.3 genannten Link bereitgestellten Formblätter sind zwingend zu verwenden.
2. Alle weiteren Informationen zu diesem Vergabeverfahren wie Änderungen der Leistungsbeschreibung, Beantwortung von Bieterfragen oder sonstige verfahrensrelevante Informationen werden über die Plattform der Deutschen eVergabe bereitgestellt. Für Fragen und sonstige Kommunikation in diesem Verfahren ist ausschließlich die Kommunikationsfunktion der Deutschen eVergabe zu verwenden.
3. Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen und bis spätestens zum Ende der in IV.2.2. genannten Frist vorzulegen. Angebote müssen in elektronischer Form eingereicht werden. Die Abgabe ist ausschließlich über das Portal der Deutschen eVergabe unter dem in Ziff. I.3) angegebenen Link möglich.
4. Eine Einreichung per E-Mail, Telefax oder in schriftlicher Form ist nicht zulässig.
5. Der Auftraggeber erstattet keine Kosten, die für die Teilnahme am Vergabeverfahren entstehen.
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6151126603
Fax: +49 611327648534
Ort: Nicht vorgesehen
Land: Deutschland
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrags zur Vergabekammer wird hingewiesen, insbesondere auf die Vorschrift des § 160 GWB, die folgenden Wortlaut hat:
"§ 160 GWB - Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession
hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften
geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1
Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."