2. S-Bahn-Stammstrecke München – VE 41 Rohbauarbeiten Haltepunkt Marienhof Referenznummer der Bekanntmachung: 2015/S 174-317251
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Theodor-Heuss-Allee 7
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60486
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Deutsche Bahn AG, FS.EI-S-B, Karin Bringmann, Richelstraße 3, 80634 München
E-Mail:
Telefon: +49 89130872584
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com
Adresse des Beschafferprofils: https://bieterportal.noncd.db.de/Portal/
Abschnitt II: Gegenstand
2. S-Bahn-Stammstrecke München – VE 41 Rohbauarbeiten Haltepunkt Marienhof
2. S-Bahn-Stammstrecke München – VE 41 Rohbauarbeiten Haltepunkt Marienhof.
München
VE 41 Rohbauarbeiten Haltepunkt Marienhof
Übersicht: Neubau (Rohbau) eines zweigleisigen unterirdischen S-Bahn-Haltepunkts in Innenstadtlage (Marienhof) mit getrennten Ein- und Ausstiegsbahnsteigen (Spanische Lösung) sowie Zugangsanlagen, Zwischenebenen und Technikzentralen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
2. S-Bahn-Stammstrecke München – VE 41 Rohbauarbeiten Haltepunkt Marienhof
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: Raunheim
NUTS-Code: DE717 Groß-Gerau
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S.2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
München
54 - Durch die Ausführung einer Frischbetonverbundfolie (versursacht durch eine Regelwerksänderung) hat sich die Geometrie des Wandanfängers / der Deckenanschlüsse im Rohbau Haltepunkt Marienhof verändert. Die Frischbetonverbundfolie muss während der Bauzeit verwahrt werden, um nach Betonage der Wandanfänger wieder von der Unterseite an diese anschließen zu können.
Diese Änderung der Geometrie bzw. der Profilform des Wandanfängers von einem Stufenprofil zu einem doppelten Dachprofil erforderte eine Änderung der Bautechnik des Wandanfängers durch:
• Ausheben eines Grabens und (zeitweise) Einbringen einer Sauberkeitsschicht des Kickerbereichs
• zeitweise Erfordernis einer Sonderschalung (zusätzlicher Metallkasten im Bereich der Deckenoberseite und zusätzlicher Randabschalung Innenseite des Wandanfängers einbauen und ausbauen)
• Erhöhung der Deckenaufkantung
• Umbau der Fräsanlage durch nachträgliche Änderung der Größe der Auflagetasche.
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: Raunheim
NUTS-Code: DE717 Groß-Gerau
Land: Deutschland
54 - Durch die Ausführung einer Frischbetonverbundfolie (versursacht durch eine Regelwerksänderung) hat sich die Geometrie des Wandanfängers / der Deckenanschlüsse im Rohbau Haltepunkt Marienhof verändert. Die Frischbetonverbundfolie muss während der Bauzeit verwahrt werden, um nach Betonage der Wandanfänger wieder von der Unterseite an diese anschließen zu können.
Diese Änderung der Geometrie bzw. der Profilform des Wandanfängers von einem Stufenprofil zu einem doppelten Dachprofil erforderte eine Änderung der Bautechnik des Wandanfängers durch:
• Ausheben eines Grabens und (zeitweise) Einbringen einer Sauberkeitsschicht des Kickerbereichs
• zeitweise Erfordernis einer Sonderschalung (zusätzlicher Metallkasten im Bereich der Deckenoberseite und zusätzlicher Randabschalung Innenseite des Wandanfängers einbauen und ausbauen)
• Erhöhung der Deckenaufkantung
• Umbau der Fräsanlage durch nachträgliche Änderung der Größe der Auflagetasche.
Die Herstellung des notwendigen geänderten Wandanfängers durch einen noch zu bindenden Auftragnehmer (AN) ist aus technischen und logistischen Gründen unmöglich, da dadurch massive Probleme durch die entstehenden Schnittstellen zwischen den einzelnen Gewerken entstehen würden.Die Herstellung des Wandanfängers selbst ist technisch zwingend mit den übrigen Herstellungsprozessen des Bauwerks verbunden, da die Arbeiten zeitlich und räumlich auf engstem Raum gleichzeitig durchgeführt werden müssen. Zudem ist eine Trennung der Herstellung des Wandanfängers von der anschließenden Ausführung der Innenschale und des Deckels selbst nicht möglich, da die Gesamtfunktionalität des Bauwerks nur in einem Verantwortungsbereich gewährleistet werden kann, da nur so ein Auftragnehmer auch für die Funktion des Systems verantwortlich ist und dafür haftbar gemacht werden kann.