NIOB Material for superconducting CH3-8 Cavities Referenznummer der Bekanntmachung: 38/26000010370
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Planckstraße 1
Ort: Darmstadt
NUTS-Code: DE711 Darmstadt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 64291
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6159713547
Fax: +49 6159713983
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gsi.de
Abschnitt II: Gegenstand
NIOB Material for superconducting CH3-8 Cavities
Für die Herstellung von sechs supraleitenden 217-MHz-Hochfrequenzkavitäten aus hochreinem Niob (RRR>300) ist das erforderliche Niobmaterial gemäß der angegebenen Spezifikation und der beigefügten Stückliste zu liefern.
64291 Darmstadt
Die geplanten Hohlräume haben eine Wandstärke von 4 bis 5 mm und sind von Heliummänteln aus Titan umgeben. Die Herstellung der Kavitäten erfordert eine äußerst präzise Bearbeitung und Formgebung der einzelnen Niobbleche bzw. des Niob-Vollmaterials unter Einhaltung höchster Reinheitsanforderungen, um Verunreinigungen des Materials während des Herstellungsprozesses zu vermeiden. Eine der größten Herausforderungen ist dabei, die geforderte Resonanzfrequenz des Hohlraums innerhalb von 0,10/00 zu erreichen. Um dies zu gewährleisten, müssen die Toleranzen beim Biegen/Bearbeiten der Baugruppen und die Verformungen beim Schweißen weniger als 0,15 mm betragen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Einzureichende Unterlagen:
- Eigenerklärung zur Eignung nach §§ 123, 124 GWB (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Eigenerklärung, dass die Kenntnis nach
§§ 123, 124 GWB unrichtig ist und die dort genannten Fälle nicht vorliegen - GSI Formblatt
Einzureichende Unterlagen:
- Nachweis einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Angabe des Versicherungsunternehmens und der Deckungssumme auf dem GSI Formblatt
Einzureichende Unterlagen:
- Nachweis Zertifizierung DESY und /Oder CERN (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Hinsichtlich des Herstellungsprozesses von hochreinem Niob für supraleitende Hohlräume muss der Auftragnehmer von DESY und/oder CERN zertifiziert sein. Die Zertifikate müssen entsprechend nachgewiesen werden
Einzureichende Unterlagen:
- Eigenerklärung zur Einhaltung der Normen im Sinne der ISO 9001 (oder einer gleichwertigen Norm) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Einhaltung der Normen im Sinne der ISO 9001
Gemäß GSI Formblatt
- Mindestlohngesetz - MiLoG (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Erklärung gemäß § 19 Abs. 3 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG)
- Russland Sanktionen - Erklärung zur Verordnung (EU) 833/2014 (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Am 08.04.2022 hat der Rat der Europäischen Union die Verordnung (EU) 2022/576 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, erlassen. Diese ist am 09.04.2022 in Kraft getreten. Sie entfaltet als Verordnung unmittelbare Rechtswirkung in den Mitgliedstaaten und hat direkte Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
nein
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYEY1CM7G0TY
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die zuständige Nachprüfungsbehörde ist die
Vergabekammer des Bundes
Villemombler Straße 76
53123 Bonn
Tel.: 0228 9499-0
Fax: 0228 9499-163
E-Mail:
Internet: http://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html
Der Bewerber /Bieter wird aufgefordert, die Teile seines Angebots, die ein Be-triebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, deutlich zu kennzeichnen. Ge-schieht dies nicht, kann die Vergabekammer im Falle eines Nachprüfungsver-fahrens gegebenenfalls von einer Zustimmung auf Einsicht in seine Unterlagen ausgehen (§165 Abs. 3 GWB). Die GSI ist als Vergabestelle bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Verga-bekammer sofort zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 Satz 3 GWB).
Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestim-mungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber (§ 97 Abs. 6 GWB). Sieht sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen bei der GSI zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen er-kennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Angebote gegenüber der GSI geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 - 3 GWB).
Teilt die GSI dem Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen An-trag auf Nachprüfung bei der o.g. Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertrage nach Absendung dieser Information durch die GSI geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die GSI. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB der GSI durch die Vergabekammer zugestellt worden sein.
Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Ka-lendertagen ab Information über den Vertragsabschluss, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auf-traggeber die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäi-schen Union.
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