Programmmanager Krankenhauszukunftsgesetz einschließlich PMO, Beschaffung und Nachweisunterstützung
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Zeppelinstr. 20
Ort: Bad Homburg v. d. Höhe
NUTS-Code: DE718 Hochtaunuskreis
Postleitzahl: 61352
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Berliner Allee 26, 30175 Hannover
E-Mail:
Telefon: +49 511545817645
Fax: +49 5115458110
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.hochtaunus-kliniken.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Programmmanager Krankenhauszukunftsgesetz einschließlich PMO, Beschaffung und Nachweisunterstützung
Der Auftraggeber (neben der Hochtaunuskliniken gGmbH mit Standorten in Bad Homburg und Usingen kann auch die Tochtergesellschaft Hochtaunus-Kliniken Sankt-Josef-Krankenhaus Betriebsgesellschaft mbH, Königstein, Leistungen in Anspruch nehmen) beabsichtigt, einen Programmmanager für die Umsetzung von Projekten im Rahmen des Krankenhauszukunftsgesetzes einschließlich PMO, Begleitung der Beschaffungsprozesse und zur Nachweisunterstützung zu beauftragen. Die Leistungen umfassen das Programmmanagement, das Projekt Management Office und die Nachweisunterstützung.
Der Auftraggeber (neben der Hochtaunuskliniken gGmbH mit Standorten in Bad Homburg und Usingen kann auch die Tochtergesellschaft Hochtaunus-Kliniken Sankt-Josef-Krankenhaus Betriebsgesellschaft mbH, Königstein, Leistungen in Anspruch nehmen) beabsichtigt im Rahmen der Förderung aus dem Krankenhauszukunftsgesetz die Umsetzung von Projekten im IT & Medizin IT-Bereich. Diese Projekte resultieren im Wesentlichen aus den bereits in der Planung befindlichen Themen/Fördertatbeständen im Bereich des Krankenhauszukunftsgesetzes (KHZG). Die Projekte sind sowohl durch unterschiedliche, aber durchweg hohe Komplexität, als auch durch entsprechende Priorisierungen und Terminsituationen gekennzeichnet.
Der Auftraggeber beabsichtigt dazu einen externen Programm-Manager inklusive Stellung des PMO zu etablieren, um die Projekte und die internen Projektleiter der beantragten Projekte zu koordinieren und überwachen. Parallel wird die Übernahme der Projektleitung einzelner Projekte seitens des Auftragnehmers erwartet, sofern erforderlich. Der Auftraggeber geht davon aus, dass bis zu 15 Projekte parallel laufen. Gleichzeitig sollen die Projekte auf die Einhaltung der KHZG-Förderkriterien und der vergabekonformen Beschaffung überwacht werden und IT-Dienstleistungen für die Erstellung der Nachweise für die Einhaltung & Bestätigung der Anforderung zur Nutzung der Fördermittel aus dem Krankenhauszukunftsgesetz erbracht werden.
Der Dienstleister bzw. die von ihm eingesetzte projektverantwortliche Person muss berechtigt sein, festzustellen, ob informationstechnische Maßnahmen, die bei einem Vorhaben, für das Fördermittel beantragt werden, vorgesehen sind, die Voraussetzungen für die Gewährung von Fördermitteln nach § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 bis 6, 8 und 10 und dem Krankenhausfinanzierungsgesetz erfüllen gem. § 21 Abs. 5 S. 1 KHSFV. Für den Auftraggeber ist es wichtig, hier einen Ansprechpartner zu haben, der zu allen Projekten auskunftsfähig ist.
Es ist eine Verlängerung des Auftrags bis zum Abschluss der KHZG Maßnahmen, höchstens jedoch für weitere zwei Jahre möglich.
Es werden mindestens drei, höchstens jedoch fünf Bewerber zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Übersteigt die Anzahl der eingegangenen Teilnahmeanträge von geeigneten Bewerbern diese Vorgabe findet eine Auswahl anhand der eingereichten Unternehmensreferenzen statt.
Besonders positiv bewertet werden Referenzen mit einem Bezug zu einem Krankenhaus in vergleichbarer Größenordnung des Auftraggebers (600 Betten) und die Begleitung mehrerer Fördertatbestände.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Jeder Bewerber muss seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit nachweisen. Ausländische Bewerber können anstelle der nachfolgend genannten Eignungsnachweise auch vergleichbare, andere Eignungsnachweise vorlegen. Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft haben jeweils einzeln die aufgeführten Erklärungen mit ihrem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Alle vom Auftraggeber für das Vergabeverfahren unter dem unter Ziff. 1.3 genannten Link bereit gestellten Formblätter sind zwingend zu verwenden.
Der Auftraggeber behält sich vor, einzelne fehlende Eignungsnachweise nachzufordern, ist hierzu aber nicht verpflichtet.
Zum Nachweis der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignung), § 44 ff. VgV, sind die folgenden Nachweise zu erbringen:
1. Soweit die Rechtsform des Unternehmens dies ermöglicht: unbeglaubigter Auszug aus dem Handelsregister, nicht älter als 12 Monate.
2. Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 und § 124 GWB.
Eine Bewerbergemeinschaft hat mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der für den Fall der Aufforderung zur Angebotsabgabe und der Auftragsausführung
— die Bildung einer Bietergemeinschaft erklärt ist,
— alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter bezeichnet wird,
— bestätigt wird, dass dieser Vertreter gegenüber dem Auftraggeber alle Mitglieder – auch im Vergabeverfahren – rechtsverbindlich vertritt und dass alle Mitglieder für die Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen als Gesamtschuldner haften.
Beabsichtigt der Bewerber keine Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft zu bilden, zum Nachweis seiner Eignung aber dennoch auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Wege einer Unterbeauftragung oder in sonstiger Weise zu verweisen (Eignungsleihe), so muss der Bewerber auch für den jeweiligen Eignungsleihgeber die erforderlichen Erklärungen und Unterlagen vorlegen sowie seine tatsächliche Zugriffsmöglichkeit auf dieses Unternehmern durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers nachweisen (§ 47 VgV).
Auf Verlangen des Auftraggebers sind die Eigenerklärungen durch Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen.
• Eigenerklärung zum Bestehen einer Haftpflichtversicherung einer Mindestdeckungssumme von EUR 1.000.000 oder Bereitschaft zum Abschluss einer entsprechenden Versicherung im Falle der Auftragserteilung.
Bestehen einer Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von EUR 1.000.000 oder Bereitschaft zum Abschluss einer entsprechenden Versicherung im Falle der Auftragserteilung.
• Nachweis über Berechtigung gem. § 21 Abs. 5 S. 1 KHSFV des für die Projektdurchführung vorgesehenen Mitarbeiters
• Referenzen über vergleichbare Leistungen des Unternehmens (Programmanager KHZG, PMO, Beschaffung, Nachweisunterstützung), die in den letzten maximal drei Jahren vor Veröffentlichung der Bekanntmachung umgesetzt wurden.
Der Bewerber muss über mindestens zwei Referenzen über vergleichbare Leistungen verfügen. Die Referenzen müssen mit Blick auf die erbrachten Leistungen in Bezug auf das KHZG vergleichbar sein. Sie müssen insbesondere auch die Prüfung im Sinne des § 21 Abs. 5 S. 1 KHSFV betreffen und nach den hessischen Fördermittelbedingungen (Fördermittelempfänger mit Sitz in Hessen) erbracht worden sein (Mindestanforderung). Zudem müssen jeweils mindestens 4 Fördertatbestände für das Haus begleitet worden sein. Ein vollständiger Abschluss der Förderprojekte ist nicht zwingend. Erforderlich ist jedoch, dass bei jedem dieser Projekte bereits eine Nachweisführung gegenüber dem Fördermittelgeber erfolgt ist.
Die Referenzen sind in Form von Eigenerklärungen in einer Liste in der Reihenfolge ihrer Übereinstimmung und Vergleichbarkeit mit diesem Vorhaben mit den folgenden Angaben aufzuführen:
• Auftraggeber,
• soweit datenschutzrechtlich möglich: Ansprechpartner (inkl. Kontaktdaten)
• Beschreibung der Leistung inclusive der begleiteten Fördertatbestände
• Auftragswert
• Zeitraum der Leistungserbringung
Der Bewerber muss über mindestens zwei Referenz über vergleichbare Leistungen verfügen. Die Referenzen müssen mit Blick auf die erbrachten Leistungen in Bezug auf das KHZG vergleichbar sein. Sie müssen insbesondere auch die Prüfung im Sinne des § 21 Abs. 5 S. 1 KHSFV betreffen und nach den hessischen Fördermittelbedingungen (Fördermittelempfänger mit Sitz in Hessen) erbracht worden sein(Mindestanforderung). Zudem müssen jeweils mindestens 4 Fördertatbestände für das Haus begleitet worden sein. Ein vollständiger Abschluss der Förderprojekte ist nicht zwingend. Erforderlich ist jedoch, dass bei jedem dieser Projekte bereits eine Nachweisführung gegenüber dem Fördermittelgeber erfolgt ist.
1. Im Fall der Auftragsvergabe an eine Bietergemeinschaft haften alle Mitglieder der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch.
2. Im Fall der Eignungsleihe für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit haftet auch der Eignungsleihgeber gemäß § 47 Abs. 3 VgV.
3. Dem Teilnahmeantrag oder dem Angebot ist eine Erklärung über die Einhaltung der EU-Russland-Sanktionen beizufügen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Alle Nachweise können in Form von Eigenerklärungen erfolgen, soweit sich aus der Ausschreibung nicht etwas anderes ergibt. Alle vom Auftraggeber unter dem unter Ziff. 1.3 genannten Link bereitgestellten Formblätter sind zwingend zu verwenden.
2. Alle weiteren Informationen zu diesem Vergabeverfahren wie Änderungen der Leistungsbeschreibung, Beantwortung von Bieterfragen oder sonstige verfahrensrelevante Informationen werden über die Plattform der Deutschen eVergabe bereitgestellt. Für Fragen und sonstige Kommunikation in diesem Verfahren ist ausschließlich die Kommunikationsfunktion der Deutschen eVergabe zu verwenden.
3. Der Teilnahmeantrag ist in deutscher Sprache abzufassen und bis spätestens zum Ende der in IV.2.2. genannten Frist vorzulegen. Teilnahmeanträge müssen in elektronischer Form eingereicht werden. Die Abgabe ist ausschließlich über das Portal der Deutschen eVergabe unter dem in Ziff. I.3) angegebenen Link möglich.
4. Eine Einreichung des Teilnahmeantrags per E-Mail, Telefax oder in schriftlicher Form ist nicht zulässig.
5. Der Auftraggeber erstattet keine Kosten, die für die Teilnahme am Vergabeverfahren entstehen.
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6151126603
Fax: +49 611327648534
Ort: Nicht vorgesehen
Land: Deutschland
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrags zur Vergabekammer wird hingewiesen, insbesondere auf die Vorschrift des § 160 GWB, die folgenden Wortlaut hat:
"§ 160 GWB - Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession
hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften
geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1
Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."