Präqualifikation zur Errichtung von digitalen Stellwerken (DSTW) auf/für Infrastrukturanlagen der Deutschen Bahn AG
Bekanntmachung eines Qualifizierungssystems – Sektoren
Diese Bekanntmachung ist ein Aufruf zum Wettbewerb
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Hahnstraße 49
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60528
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): siehe Auftraggeber bzw. E-Mail
E-Mail:
Telefon: +49 6926515460
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.db.de/pq
Adresse des Beschafferprofils: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Präqualifikation zur Errichtung von digitalen Stellwerken (DSTW) auf/für Infrastrukturanlagen der Deutschen Bahn AG
Bundesweit und auf den Strecken der Deutschen Bahn AG im Ausland
Präqualifizierung für digitale Stellwerke des Anlagenbestandes der Deutschen Bahn AG:
Mit dieser Präqualifizierung verfolgt die DB das Ziel, potenzielle Lieferanten für die neue Stellwerksgeneration zu identifizieren und die entsprechende Eignung festzustellen bzw. bei der Erreichung zu unterstützen.
Geeignete Lieferanten sind qualifiziert für Einzel- und Rahmenverträge, zur Steuerung der Produktion sowie als strategischer Partner.
Aktuell sind folgende Module geplant:
— Modul 1 – Zentraleinheit DSTW;
— Modul 2 – Gleisfeldvernetzung mit den Untermodulen 2a – Gleisfeldkonzentrator (GFK) und Untermodul 2b – Feldelement Anschlusskasten (FeAk);
— Modul 3 – Feldelemente mit den Untermodul 3a – Teilsystem Lichtsignal, Untermodul 3b Teilsystem Weiche und Untermodul 3c Teilsystem Achszähler;
— Modul 9 – MDM (Maintenance and Data-Management);
— Modul X – Blockanpassungen zu Nachbarstellwerken;
— Modul SI – Systemintegration.
Die Leistungen sind im gesamten Bundesgebiet der Bundesrepublik Deutschland und auf Strecken der DB im Ausland in einem noch nicht bestimmten Wertumfang zu erbringen.
Für bereits präqualifizierte Unternehmen besteht die Präqualifikation, gemäß Präqualifikationsurkunde, weiterhin.
Projektspezifisch – Einzelne Projekte können mit Mitteln der EU finanziert sein.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Lieferant/Entwickler von digitalen Stellwerken oder ähnlichen Produkten, siehe hierzu Fragebogen Stufe 2. Die Bereitstellung der Präqualifizierungsunterlagen erfolgt über das Supplier Management and
Rating Tool (SMaRT) der DB AG unter der URL https://smart.noncd.db.de .
Nachweis der Eignung von Unternehmen zur Ausführung der Leistungen (Fachkunde, Leistungsfähigkeit) und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen.
Eignungsfeststellung durch ein auf der Basis §48 der Sektorenverordnung (SektVO) eingerichteten Qualifizierungssystems. Die Prüfung der Eignung findet in einem 2-stufigen Verfahren statt. Für das Verfahren gelten die jeweils aktuellen Verfahrensregeln zum Qualifizierungssystem. Bei positivem Prüfergebnis werden Unternehmen in einer Liste der qualifizierten Unternehmen geführt. Das Verfahren ist nicht kostenpflichtig. Die Bereitstellung der Präqualifizierungsunterlagen erfolgt über SMaRT (https://smart.noncd.db.de).
Für das Verfahren gelten die jeweils aktuellen Verfahrensregeln zum Präqualifikationssystem Beschaffung Infrastruktur, eingestellt unter: www.deutschebahn.com/lieferantenportal/verfahrensregeln. Weitere Bedingungen werden im Auftrag genannt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die vorherigen Bekanntmachungen zum Qualifikationssystem nach SektVO sind nicht mehr gültig. Qualifizierungen (Präqualifikationen) aus diesem Prüfsystem behalten grundsätzlich ihre Gültigkeit (in Verbindung mit II.2.8).
Aus dem aktuell bekanntgemachten Prüfungssystem ergeben sich ggf. im Verfahren zusätzliche Nachweise und Anforderungen.
Für gültige Präqualifikationen können diese Nachweise nachgefordert und bewertet werden. Die Ergebnisse können Auswirkungen auf den weiteren Fortbestand der Präqualifikation haben. Die Einreichung der Unterlagen und der Schriftverkehr hat in deutscher Sprache zu erfolgen. Bitte beachten Sie, dass Ihnen durch eine erfolgreiche Präqualifizierung keine Beteiligung an einem Wettbewerb zugesagt wird. Die Präqualifizierung erfolgt vergabeunabhängig.
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2289499-0
Fax: +49 228-9499-163
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB).Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße unverzüglich nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2289499-0
Fax: +49 228-9499-163
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html