Einbau Hilfsbrücken (EÜ Pölnitzweg) Referenznummer der Bekanntmachung: 23FEI67280
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Bauauftrag
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2023/S 188-587810)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Lax, Agnes
E-Mail:
Telefon: +49 3029756708
Fax: +49 6926555244
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Einbau Hilfsbrücken (EÜ Pölnitzweg)
Die Eisenbahnüberführung überführt die S-Bahnstrecke 6002 und die Fernbahnstrecke 6081
über die Straße Pölnitzweg. Die betroffenen Streckenabschnitte befinden sich im Land Berlin
zwischen den S-Bahnhöfen Berlin–Buch und Röntgental.
Die Strecke 6002 gehört zum Streckennetz der Berliner S-Bahn. Hierbei handelt es sich um
eine Hauptbahn. Im Bereich der EÜ ist Strecke 6002 eingleisig ausgebaut.
Die Strecke 6081 verläuft im Bereich der Brücke zweigleisig und stellt eine elektrifizierte
Hauptstrecke mit Güterverkehr, Personennah- und Personenfernverkehr dar. Die Strecken
sind elektrifiziert (S-Bahnstrecke mit seitlicher von unten bestrichener Stromschiene).
Die Eisenbahnüberführung wird innerhalb der DB Netz AG dem Regionalbereich Ost,
Netzbezirk Bernau zugeordnet.
Es sind für alle oben benannten Gleise Hilfsbrücken sowie zugehörige Verbauten zu verbauen. Ebenfalls gehört eine Kabelumverlegung zu den Maßnahmen. Diese beinhaltet Stromkabel, LST-Kabel und TK-Kabel. Ebenfalls sind Zusammenhangsmaßnahmen Bestandteil der Ausschreibung.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/87c07c6c-2084-4b22-91b8-0ee238999c8a
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/78acd275-30d6-409c-b29a-f4047e6d1911
Tag: 26.10.2023
Ortszeit: 10:00
Tag: 06.11.2023
Ortszeit: 10:00
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 28.11.2023
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 05.12.2023
Tag: 26.10.2023
Ortszeit: 10:00
Ort: 10115 Berlin, Caroline-Michaelis-Straße 5-11, Haus A, 5. Etage
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
Tag: 06.11.2023
Ortszeit: 10:00
Ort: 10115 Berlin, Caroline-Michaelis-Straße 5-11, Haus A, 5. Etage
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1 bis III.1.4 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich
Erklärung, ob und inwieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat.
Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s):
1. DB E&C GmbH - Kirsten Heine
2. CDF Schallschutz GmbH- Dieter Friedemann
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
Für den Fall, dass die Bieter im Rahmen einer Verhandlung zur Abgabe eines preislich modifizierten Angebots aufgefordert werden, behält das Angebot der 1. Angebotseröffnung einschl. der Nebenangebote weiterhin Gültigkeit. Das gilt sowohl für den Fall, dass der Bieter fristgemäß ein modifiziertes Angebot vorlegt, als auch für den Fall, dass der Bieter ein modifiziertes Angebot nicht oder nicht fristgemäß vorlegt. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot (des Bestbieters) erteilt.
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.