TGM06 Küchentechnik Referenznummer der Bekanntmachung: KfW-2023-0055
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Palmengartenstr. 5-9
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60325
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Weber, Frank
E-Mail:
Telefon: +49 6974310
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://kfw.de
Abschnitt II: Gegenstand
TGM06 Küchentechnik
Gebäudemanagementvertrag über gesetzlich vorgeschriebene Wartungs- und Prüfungsleistungen sowie Tätigkeiten an technischen Anlagen in und an den Gebäuden der KfW.
Gebäudemanagementvertrag über gesetzlich vorgeschriebene Wartungs- und Prüfungsleistungen sowie Tätigkeiten an technischen Anlagen in und an den Gebäuden der KfW.
Los TGM06 Küchentechnik.
Die Leistungen für Instandsetzungsarbeiten wird die KfW in Form von Einzelaufträgen beauftragen. Der Auftragnehmer muss während der Vertragslaufzeit sicherstellen, dass der volatile Bedarf für Instandsetzungsarbeiten von Ihm erbracht werden kann. Die konkrete Zusammensetzung einzelner Instandsetzungsarbeiten wird in den jeweiligen Einzelbeauftragungen festgelegt. Nähere Einzelheiten, vgl. Leistungsbeschreibung. Im Mittel der Jahre 2020 bis 2022 beliefen sich die als Rahmenvertragsleistungen
abgerechneten Instandsetzungsarbeiten auf ein Auftragsvolumen von jährlich durchschnittlich € 145.000,00.- wobei der AG von steigenden jährlichen Kosten ausgeht. Aus vergaberechtlichen Gründen darf der Gesamtauftragswert (Regelleistungen inklusive Instandsetzungsarbeiten) um maximal 50 % überschritten werden.
Im Übrigen ergeben sich der Leistungsumfang und das Mengengerüst aus den Anlagen Leistungsverzeichnis, Massenzusammenstellung und Tätigkeitskatalog je Los.
Bitte beachten Sie hierzu die Regelungen in den Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB).
Der Vertrag kann um 2x12 Monate verlängert werden.
siehe Nr. II.2.7 (Verlängerung des Vertrages)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (Mindestkriterium)
Der Bieter/Bewerber hat Angaben zu seiner Eignung zu tätigen, diese sind im folgendem:
a. Eintragung im Berufs- oder Handelsregister
b. Großer Befähigungsnachweis (Meisterprüfung) zum Elektrotechniker (vgl. Anlage A zur Handwerksordnung)
c. Mitgliedschaft in einer Elektroinnung
d. Mitgliedschaft in einer Innung Gewerbliche Küchentechnik
e. Großer Befähigungsnachweis (Meisterprüfung) zum Kälteanlagenbauer (vgl. Anlage A zur Handwerksordnung)
f. Mitgliedschaft in einer Kältetechnik-Innung
g. Eintragung im Mitgliederverzeichnis des Fachverbandes DVGW Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V
h. Befähigungsnachweis zur Wartung und Instandsetzung von Gewerbespülmaschinen des Fabrikates Meiko
i. Befähigungsnachweis zur Wartung und Instandsetzung von Tablett- und Speisenförderanlagen des Fabrikates Meiko
j. Befähigungsnachweis zur Wartung und Instandsetzung von Nassmüllabsaug- und Speisezerkleinerungsanlag en des Fabrikates Meiko
k. Befähigungsnachweis zur Wartung und Instandsetzung von Bandspülmaschinen und Granulatspülmaschinen mit Fördertechnik des Fabrikates Stierlen
l. Befähigungsnachweis zur Wartung und Instandsetzung von Granulatspülmaschinen des Fabrikates Stierlen
m. Befähigungsnachweis zur Wartung und Instandsetzung von Kombidämpfern (Self-Cocking-Center) des Fabrikates Rational
n. Befähigungsnachweis zur Wartung und Instandsetzung von Küchenmonitoringsystem des Fabrikates M2M
o. Mitglied Verband Gastronomie- und Großküchen
Hinweis: Der Bewerber hat im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs auf Anforderung der KfW damit zu rechnen, die entsprechenden Nachweise zur Befähigung der oben genannten Punkte unverzüglich einzureichen.
1) Angaben zum Umsatz
2) Versicherungsschutz
zu 1) Angaben zum Umsatz:
- Angabe des Gesamtumsatzes sowie des Umsatzes im Tätigkeitsbereich des Auftrages des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren in EUR, netto.
- Angaben zum Jahresumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags des Bewerbers oder der Bewerbergemeinschaft in jedem der letzten drei Kalenderjahre in EUR, netto. Damit der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft seine Leistungsfähigkeit
belegen kann, erwartet die KfW hierbei einen Mindestjahresumsatz von 1.140.000 Euro netto (Mindestanforderung).
zu 2) Versicherungsschutz:
Der Bewerber bzw. der Vertreter der Bewerbergemeinschaft wird im Falle der Beauftragung spätestens 14 Kalendertage nach Zuschlagserteilung eine Betriebs-/Berufshaft- pflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen und nach folgenden Maßgaben abschließen:
Der Auftragnehmer (AN) hat während der gesamten Vertragslaufzeit sowie ferner bis zum Ende der Gewährleistungszeit ausreichende Versicherungen zur Abdeckung aller im Zusammenhang mit den vertraglichen Leistungen bestehenden und versicherbaren Risiken, insbesondere gegen sämtliche Haftpflicht- und Unfallschäden, auf eigene Kosten zu stellen. Die vom AN abzuschließenden Versicherungen müssen folgende Deckungssummen aufweisen (zweifach maximiert/Versicherungsjahr):
a) für Personen und Sachschäden EUR 5,0 Mio. je Versicherungsfall
b) für Bearbeitungsschäden EUR 0,5 Mio. je Versicherungsfall
c) für reine Vermögensschäden EUR 2,5 Mio. je Versicherungsfall
d) für Schlüssel- und Codekartenverlust EUR 0,5 Mio. je Versicherungsfall
e) für Allmählichkeitsschäden EUR 0,5 Mio. je Versicherungsfall
Eine Beschränkung der Haftung des AN ist mit den vorstehenden Deckungssummen nicht verbunden. Der AN hat der Auftraggeberin diesen vertraglich geschuldeten Versicherungsschutz innerhalb von 14 Kalendertagen nach Erteilung des Zuschlages, jedenfalls aber vor Beginn der Leistungserbringung durch Vorlage entsprechender
Versicherungsbestätigungen im Original und dann jährlich im Januar eines jeden Kalenderjahres unaufgefordert nachzuweisen.
Fachkräfte für die Leistungserbringung (Kernteam):
Der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft hat Angaben zur Anzahl der jahresdurchschnittlich beschäftigten festangestellten Mitarbeiter sowie der im Bereich Instandhaltung (im Bereich Instandhaltung von Küchentechnik) beschäftigten festangestellten Arbeitnehmer des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft betrug in den drei Kalenderjahren (seit 2020), zusätzlich aufgegliedert in folgende Berufsgruppen (Doppelzählung ist erlaubt):
- Mitarbeiter insgesamt
- Mitarbeiter im Bereich Instandhaltung gesamt (im Bereich Instandhaltung von Küchentechnik)
- Facharbeiter Instandhaltung (im Bereich Instandhaltung von Küchentechnik)
- Meister Instandhaltung (im Bereich Instandhaltung von Küchentechnik)
- Techniker Instandhaltung (im Bereich Instandhaltung von Küchentechnik)
- Ingenieure Instandhaltung (im Bereich Instandhaltung von Küchentechnik)
Kurzdarstellung des Unternehmens:
Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft hat folgende Angaben zu seinem Unternehmen zu tätigen.
a) Leistungsspektrum und Schwerpunkte der Geschäftstätigkeit (insbesondere Beschreibung der Aktivitäten im Bereich Instandhaltung von Küchentechnik des Bewerbers bzw. des bevollmächtigen Vertreters einer Bewerbergemeinschaft.
b) Beschreibung der Unternehmensorganisation (z.B. Standorte, (Konzern-)Struktur, hierarchischer Aufbau) des Bewerbers bzw. des bevollmächtigen Vertreters einer Bewerbergemeinschaft
- Objektleitung und stellvertretende Objektleitung
Keine Mindestkriterien jedoch Anforderungen an fachliche und soziale Kompetenzen.
An den / die stellvertretende Objektleiter/-in werden hierbei die gleichen Anforderungen wie an den Objektleiter/- in gestellt.
• Erfahrung in den Bereichen Instandhaltung von Küchentechnischen Anlagen, Kältetechnik, Sanitärtechnik, ELT-Anlagen, MSR-Technik,
• Erfahrung in der Mitarbeiterführung
• betriebstechnische und kaufmännische Erfahrung sowie Kenntnisse in der Arbeitsvorbereitung
• umfassendes Wissen zum Thema Gesundheit und Umweltschutz
• Fähigkeit, betriebliche Abläufe kontrolliert aktiv zu steuern
• gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
• sicherer Umgang mit EDV-Einrichtungen
• ausgeprägte Dienstleistermentalität
• sicheres und verbindliches Auftreten
• sehr gute Kenntnisse der gesetzlichen und technischen Regelwerke sowie der Unfallverhütungsvorschriften
- Referenzen (Mindestkriterium)
Der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft muss über geeignete Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungen in den letzten drei Jahren (seit 2020) verfügen.
Mindestens ein Referenzobjekt. Eine Referenzleistung ist nach Art, Umfang und Schwierigkeit vergleichbar, wenn sie folgende
Merkmale aufweist:
• Die Referenzobjekte sind der Branche Bank- Verwaltungs-, Bürogebäude zuordenbar
• Es werden/wurden Wartung- und Instandhaltungsleistungen von Küchentechnik einer Vollküche (Mittagstisch bestehend aus Suppe, drei Hauptgängen: Fleisch oder Fisch und Vegetarisch, Sättigungsbeilage, Gemüse-, Salatbeilage, Salatbuffet und Dessert) mit 2.100 Mahlzeiten im Mittel und 2.500 Mittagsmalzeiten im Maximum oder mehr erbracht
• Bestandteil der betreuten technischen Anlagen sind/waren Gewerbekälteanlage Tiefkühlung mit mindestens 6 kW Leistung und mindestens 2 Kühlstellen
• Bestandteil der betreuten technischen Anlagen sind/waren Gewerbekälteanlage Normalkühlung mit mindestens 75 KW Leistung und mindestens 30 Kühlstellen
Zur Überprüfung der Referenzen sind sowohl die Referenzgeber als auch die Kontaktdaten von Ansprechpartner(n)*innen dieser Referenzgeber zu benennen, in den dafür vorgesehenen Textfeldern. Können Referenzen nicht verifiziert werden, behält sich die KfW vor, diese Referenzen als nicht wertungsfähig zu behandeln, was zum Ausschluss des betroffenen Bieters/Bewerbers führen kann.
- Objektleiter / Stellvertreter für vorgesehene Kernteam (Mindestkriterium)
Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft muss für die Leistungserbringung über die erforderlichen Fachkräfte verfügen, und zwar: Für die Ausführung der ausgeschriebenen Leistung wird ein Kernteam aufgestellt, das für die gesamte Vertragslaufzeit der KfW zur Verfügung steht. Zu diesem Kernteam zählen ein(e) Objektleiter(in), ein(e) stellvertretende(r) Objektleiter(in) (die hier vorgesehenen Qualifikationsanforderung en sind zwingend zu erfüllen) sowie der sogenannte „Ansprechpartner“.
Unter Objektleiter versteht die KfW einen Mitarbeiter, der als vertretungsbefugter Ansprechpartner des Auftragnehmers zu allen vertraglichen, fachlichen und operativen Themen zur Verfügung steht sowie für die Steuerung aller operativen Leistungen, wie z.B. die Organisation, Koordinierung und Disposition des Personals des für Wartungs-, Inspektions- und Instandsetzungsaufträgen in den Vertragsobjekten der KfW verantwortlich ist. Er berät die KfW bei fachlichen Aufgaben- und Problemstellungen, entwickelt praxisnahe und realisierbare Lösungsansätze auch unter Betrachtung wirtschaftlicher Aspekte. Der Objektleiter ist gegenüber den Mitarbeitern des Auftragnehmers und dessen Nachunternehmer(n) weisungsbefugt. Der (Die) Objektleiter(in) bzw. die Stellvertretung sind im Auftragsfall von Montag bis Freitag von 07.30 Uhr bis 17.30 Uhr dauerhaft
telefonisch erreichbar. Ein weiterer Ansprechpartner für die KfW muss ebenfalls Mitglied des Kernteams sein. Unter diesem Ansprechpartner versteht die KfW eine Eskalationsinstanz, die bei Differenzen zwischen der Objektleitung und der KfW hinzugezogen werden kann. Das Kernteam muss in der zweiten Verfahrensstufe im Präsentationstermin anwesend sein und die Qualität des Angebotes belegen. Das Kernteam besteht aus folgenden Personen (einschließlich der Ressourcen von Mitgliedern einer
Bewerbergemeinschaft oder Nachunternehmen):
1. Objektleiter/-in:
2. stellvertretende/-r Objektleiter/-in:
3. weiter(e) Ansprechpartner/-in / Eskalationsinstanz:
Die nachfolgenden Anforderungen hat der/ die Objektleiter/-in und der/die stellvertretender / stellvertretende Objektleiter/in mindestens zu erfüllen:
• Meister der Elektrotechnik oder entsprechend gleichwertige Qualifikation aus anderen EU-Mitgliedstaaten
• mindestens 5 Jahre Berufserfahrung in der Instandhaltung und dem Betrieb küchentechnischer Anlagen
• mindestens 3 Jahre Berufserfahrung in der Instandhaltung und dem Betrieb küchentechnischer Anlagen als Objektleiter bzw. stellvertretender Objektleiter
Eskalationsinstanz: Benennung des Ansprechpartner/-in im Sinne einer Eskalationsinstanz (z.B. Vorgesetzte (r) der Objektleitung)
Können die erforderlichen Personen bei Abgabe des Teilnahmeantrags noch nicht benannt werden, so muss der Bewerber/
bevollmächtigte Vertreter der Bewerbergemeinschaft zumindest alternativ erklären, dass entsprechend qualifizierte Personen spätestens bei Leistungsbeginn zur Verfügung stehen werden und diese Vorgaben zur Qualifizierung als besondere Ausführungsbedingungen und damit als Vertragsbestandteil akzeptiert werden.
- Benannte Person für Gefahrstoffe (Mindestkriterium)
Erklärung des Bewerbers bzw. des bevollmächtigten Vertreters der Bewerbergemeinschaft, dass er über (mindestens) eine im Unternehmen festangestellte Person verfügt, die als „Beauftragte Person Gefahrstoff“ qualifiziert ist. Der Begriff" Beauftragte Person Gefahrstoff" bzw. "Gefahrstoffbeauftragter" ist gesetzlich nicht geschützt. Durch geeignete
Nachweise ist zu belegen, dass im Unternehmen eine Person beschäftigt ist, die die Geschäftsleitung und alle Personen, die im Unternehmen für den Umgang mit Gefahrstoffen verantwortlich sind, bei Auswahl und Umgang mit Gefahrstoffen zu beraten. Die Grundlagen basieren auf Inhalten der Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen Gefahrstoffverordnung - GefStoffV.
Bürgschaft im Auftragsfall:
Als Sicherheit für die vertragsgemäße Erfüllung sämtlicher vertraglicher Leistungen einschließlich der Sicherung von Mängel- und Schadensersatzansprüchen des Auftraggebers, sowie die Erstattung von Überzahlungen, leistet der Auftragnehmer eine Bürgschaft in Höhe von 10 % der jährlichen Netto-Angebotssumme.
Die Einzelheiten zur Bürgschaft sind in den Vergabeunterlagen zur Angebotsabgabe unter "Allgemeine Vertragsbedingungen, AVB" geregelt.
Abschnitt IV: Verfahren
Um einen größeren Bieterkreis anzusprechen, ist es für diese wichtig, dass sich auch Ihre Vorleistungen (Anschaffung von speziellen Softwaren, Auswertegeräte usw.), welche Sie tätigen, amortisieren. Auf Grund der Größe des KfW-Standortes Frankfurt am Main und damit einhergehend dem Volumen der Tätigkeiten, der Komplexität der technischen Anlagen sowie gewerkeübergreifenden Schnittstellen, benötigen die Bieter zudem eine längere Einarbeitungszeit.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Das Angebot kann ausschließlich über das Bieterportal, abrufbar auf https://ausschreibungen.kfw.deabgegeben werden. Nähere Einzelheiten und Vorgaben hierzu entnehmen Sie bitte den Bewerbungsbedingungen in den Vergabeunterlagen. Für die Angebotsabgabe müssen Sie sich als Bieter registrieren und einloggen.
2. Die KfW überprüft die Eignung der Bieter anhand von Eigenerklärungen zu den Eignungskriterien, die die Bieter in die Eingabemasken des Bieterassistenten eintragen. Der Bieter, die Bietergemeinschaft sowie jedes andere Unternehmen, dessen sich der Bieter zum Nachweis der Eignung bedient, hat zum Nachweis, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 123, 124 GWB vorliegen ebenfalls eine Eigenerklärung hierüber abzugeben (s. Verpflichtungserklärung im Falle einer Eignungsleihe in den Vergabeunterlagen).
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 22894990
Fax: +49 2289499163
§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.