Erneuerung Gleisfreimeldung Pinneberg S-Bahn (SpDr S60) _Umbau der SIcherungsanlage Referenznummer der Bekanntmachung: 23FEI66599
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Ceglewski, Frank
E-Mail:
Telefon: +49 3029756709
Fax: +49 3029755740
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Erneuerung Gleisfreimeldung Pinneberg S-Bahn (SpDr S60) _Umbau der SIcherungsanlage
Erneuerung Gleisfreimeldung Pinneberg S-Bahn (SpDr S60) _Umbau der SIcherungsanlage
Pinneberg
Erneuerung Gleisfreimeldung Pinneberg S-Bahn (SpDr S60) _Umbau der SIcherungsanlage
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- aufgrund des Schutzes von ausschließlichen Rechten einschließlich Rechten des geistigen Eigentums
Die Ausschreibung der Maßnahme erfolgt als Freihändige Vergabe ohne Wettbewerb (EU:
Verhandlungsverfahren ohne ÖT) zu den Bedingungen des Modulvertrages 3 für RSTW Umbauten.
Zulässig gemäß SektVO, §13, Abs. 2, Punkt 3. ("wenn der Auftrag aus technischen oder künstlerischen
Gründen oder auf Grund des Schutzes von Ausschließlichkeitsrechten nur von einem bestimmten
Unternehmen ausgeführt werden kann."). Bei diesem Einzelprojekt handelt es sich um die Anpassung
und Änderung von bestehenden RSTW. Diese können nur durch den Ersteller der Bestandsanlage
realisiert werden.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Erneuerung Gleisfreimeldung Pinneberg S-Bahn (SpDr S60) _Umbau der SIcherungsanlage
Postanschrift: Otto-Hahn-Ring 6
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81739
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.