Beschaffung Mobiliar RMV Neubau Referenznummer der Bekanntmachung: Beschaffung Mobiliar
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Alte Bleiche 5
Ort: Hofheim
NUTS-Code: DE71A Main-Taunus-Kreis
Postleitzahl: 65719
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6192294-635
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.rmv.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung Mobiliar RMV Neubau
Gegenstand dieser Vergabe Lieferung, Aufstellung und Montage von Systemmöbel: Schreibtische/Lockerschränke/Garderoben/Sideboards (Los 1) und / oder Sondermobiliar: Mobiliar für Arbeitsumgebungen (Los 2). Darüber hinaus sind vom Auftragnehmer auf Anforderungen des Auftraggebers noch weitere in der Leistungsbeschreibung genannte Leistungen zu erbringen.
Systemmöbel: Schreibtische/Lockerschränke/Garderoben/Sideboards
65719 Hofheim, Alte Bleiche
Lieferung, Aufstellung und Montage von Systemmöbeln: Schreibtische/Lockerschränke/Garderoben/Sideboards, die in den Vergabeunterlagen näher spezifiziert werden sowie Erbringung von weiteren in der Leistungsbeschreibung genannten Leistungen.
Der Auftraggeber ist Berechtigt, vom Auftragnehmer für die im Leistungsverzeichnis definierte Anzahl der jeweiligen Produkte Nachbestellungen bis zu 20% zu fordern. Nähere Angaben finden sich in der Leistungsbeschreibung.
Sondermobiliar: Mobiliar für Arbeitsumgebungen
65719 Hofheim, Alte Bleiche
Lieferung, Aufstellung und Montage von Sondermobiliar: Mobiliar für Arbeitsumgebungen, das in den Vergabeunterlagen näher spezifiziert wird sowie Erbringung von weiteren in der Leistungsbeschreibung genannten Leistungen.
Der Auftraggeber ist Berechtigt, vom Auftragnehmer für die im Leistungsverzeichnis definierte Anzahl der jeweiligen Produkte Nachbestellungen bis zu 20% zu fordern. Nähere Angaben finden sich in der Leistungsbeschreibung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
(1) Der Bieter erklärt jeweils mit Übermittlung seines Angebotes (Anlage B 1), dass
a. keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen, die zu einem Ausschluss seiner Teilnahme an diesem Vergabeverfahren führen. Bei Vorliegen eines Ausschlussgrundes gemäß § 123 oder § 124 GWB hat der Bieter ggf. ergriffene Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 Absatz 1 GWB darzulegen.
b. die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Absatz 1 Mindestlohngesetz (MiLoG) nicht vorliegen.
c. die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 21 Absatz 1 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) nicht vorliegen.
d. die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 98 c Absatz 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) nicht vorliegen.
e. die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 21 Absatz 1 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) nicht vorliegen.
f. die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 22 Absatz 2 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) nicht vorliegen.
(2) Bei Bietergemeinschaften sind die Erklärungen gemäß Absatz 1 von jedem Mitglied mittels der Anlage B 3.2 vorzulegen. Beruft sich ein Bieter zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf einen Dritten, ist die Anlage B 3.2 auch bezogen auf den Dritten auszufüllen und dem Angebot beizufügen.
(3) Von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren werden Bieter zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens ausgeschlossen, wenn der AG Kenntnis davon hat, dass einer der in § 123 GWB genannten zwingenden Ausschlussgründe vorliegt. Es gilt § 123 Absatz 5 GWB sowie § 125 GWB.
(4) Von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren können Bieter unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens ausgeschlossen werden, wenn einer in § 124 GWB genannten fakultativen Ausschlussgründe vorliegt. Es gilt § 125 GWB.
(5) Angebote von Bietern bzw. Bietergemeinschaften, bei denen einer der in § 57 Absatz 1 VgV genannten Ausschlussgründe vorliegt, werden ausgeschlossen.
(6) Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen.
(1) Der Bieter weist seine finanzielle Leistungsfähigkeit durch die Vorlage folgender Nachweise und Erklärungen nach:
• Vorlage der Erklärung eines oder mehrerer in der Europäischen Union oder in einem Staat, der Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder Mitglied des WTO-Dienstleistungsübereinkommens (GATS) ist, zugelassenen Kreditinstituts, dass es im Auftragsfalle die in Ziffer 9 bezeichnete(n) Bürgschaft(en) ausstellt.
• Erklärung, dass
a) keine erheblichen oder wiederholten Rückstände an Steuern oder an Sozialversicherungsbeiträgen bestehen, die aus der Unternehmenstätigkeit resultieren;
b) ausreichend verfügbare Finanzmittel vorhanden sind, um die gegebenenfalls mit diesem Auftrag verbundenen Anschaffungen fristgerecht zu tätigen und die geforderten Sicherheiten zu leisten sowie den laufenden Betrieb aufrecht zu erhalten;
c) die Finanzmittel auftragsbezogen zur Verfügung stehen und nicht vorrangig durch andere Rechte belastet sind;
d) der Bieter sich nicht im Insolvenzverfahren oder in Liquidation befindet.
• Gemäß Anlage B 1.1 Erklärung über einen Mindestjahresumsatz von 900.000 € in mindestens drei der letzten vier Jahre.
• Erklärung über das Bestehen einer Unternehmenshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme in Höhe von je 2.000.000 € für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Ist eine entsprechende Versicherung nicht vorhanden, genügt die Erklärung des Bieters, dass eine entsprechende Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird.
(2) Beruft sich ein Bieter zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten, so ist die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit des Dritten durch Vorlage der in Absatz 1 verlangten Erklärungen darzulegen. Zusätzlich hat sich das andere Unternehmen zu verpflichten, für sämtliche finanzielle Verpflichtungen des Bieters aus dem Auftrag einzustehen. Diese Verpflichtungserklärung ist mit dem Angebot vorzulegen.
(3) Gleiches gilt für die Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit einer Bietergemeinschaft.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit – LOS 2
(1) Der Bieter weist seine finanzielle Leistungsfähigkeit durch die Vorlage folgender Nachweise und Erklärungen nach:
• Vorlage der Erklärung eines oder mehrerer in der Europäischen Union oder in einem Staat, der Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder Mitglied des WTO-Dienstleistungsübereinkommens (GATS) ist, zugelassenen Kreditinstituts, dass es im Auftragsfalle die in Ziffer 9 bezeichnete(n) Bürgschaft(en) ausstellt.
• Erklärung, dass
a) keine erheblichen oder wiederholten Rückstände an Steuern oder an Sozialversicherungsbeiträgen bestehen, die aus der Unternehmenstätigkeit resultieren;
b) ausreichend verfügbare Finanzmittel vorhanden sind, um die gegebenenfalls mit diesem Auftrag verbundenen Anschaffungen fristgerecht zu tätigen und die geforderten Sicherheiten zu leisten sowie den laufenden Betrieb aufrecht zu erhalten;
c) die Finanzmittel auftragsbezogen zur Verfügung stehen und nicht vorrangig durch andere Rechte belastet sind;
d) der Bieter sich nicht im Insolvenzverfahren oder in Liquidation befindet.
• Gemäß Anlage B 1.2 Erklärung über einen Mindestjahresumsatz von 1.100.000 € in mindestens drei der letzten vier Jahre.
• Erklärung über das Bestehen einer Unternehmenshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme in Höhe von je 2.000.000 € für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Ist eine entsprechende Versicherung nicht vorhanden, genügt die Erklärung des Bieters, dass eine entsprechende Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird.
(2) Beruft sich ein Bieter zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten, so ist die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit des Dritten durch Vorlage der in Absatz 1 verlangten Erklärungen darzulegen. Zusätzlich hat sich das andere Unternehmen zu verpflichten, für sämtliche finanzielle Verpflichtungen des Bieters aus dem Auftrag einzustehen. Diese Verpflichtungserklärung ist mit dem Angebot vorzulegen.
(3) Gleiches gilt für die Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit einer Bietergemeinschaft.
Nachweis zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bieters – LOS 1
(1) Der Bieter weist seine technische und berufliche Leistungsfähigkeit gemäß Anlage B 1.1 durch die Vorlage folgender Angaben nach:
• Erklärung, über eine entsprechende Planungsabteilung mit Innenarchitekten zur Unterstützung bei Planungsanforderungen (2-D oder 3 -D Planungen bzw. Renderings) zu verfügen. Angabe von zwei Referenzen über die Umsetzung von in Größe und Konzept vergleichbarer Projekte.
• Angabe von mindestens drei Referenzen über die Abwicklung eines Möbelvolumens im Wert von mindestens 250.000 € innerhalb eines Jahres. Der Leistungszeitraum muss in den Jahren 2019 bis 2022 liegen.
(2) Beruft sich ein Bieter zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten, hat er die technische und berufliche Leistungsfähigkeit dieses Dritten durch Vorlage der in Absatz 1 verlangten Nachweise und Erklärungen darzulegen.
Zusätzlich hat der Bieter mit Angebotsabgabe durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung des Dritten nachzuweisen, dass er über die für den Auftrag erforderlichen Erfahrungen des Dritten tatsächlich verfügen kann (vgl. § 47 Absatz 1 Satz 1 VgV).
(3) Der Bieter hat im Fall der Eignungsleihe gemäß Absatz 2 nach Aufforderung und Fristsetzung durch den AG ein Unternehmen zu ersetzen, das nach den vorstehenden Vorgaben nicht als technisch und beruflich leistungsfähig anzusehen ist oder bei dem zwingende oder fakultative Ausschlussgründe vorliegen. Für den Fall, dass auch das neue Unternehmen nicht als technisch und beruflich leistungsfähig anzusehen ist oder auch bei diesem Unternehmen zwingende oder fakultative Ausschlussgründe vorliegen, erfolgt keine erneute Aufforderung.
(4) Bei der Beurteilung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit einer Bietergemeinschaft ist es ausreichend, wenn die Anforderungen in der Summe der Mitglieder erfüllt werden. Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit einzelner Mitglieder der Bietergemeinschaft reicht zur Annahme der Eignung der Bietergemeinschaft nur aus, wenn diese Mitglieder nach der internen Arbeitsverteilung der Bietergemeinschaft für die Durchführung der entsprechenden Leistung zuständig sein sollen. Wenn entsprechende Nachweise nur für einzelne Mitglieder vorgelegt werden, ist dies mit dem Angebot darzulegen.
(5) Die o. g. Dokumente sind mit dem Angebot einzureichen.
Nachweis zur technischen und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters – LOS 2
(1) Der Bieter weist seine technische und berufliche Leistungsfähigkeit gemäß Anlage B 1.1 durch die Vorlage folgender Angaben nach:
• Erklärung, über eine entsprechende Planungsabteilung mit Innenarchitekten zur Unterstützung bei Planungsanforderungen (2-D oder 3 -D Planungen bzw. Renderings) zu verfügen. Angabe von zwei Referenzen über die Umsetzung von in Größe und Konzept vergleichbarer Projekte.
• Angabe von mindestens drei Referenzen über die Abwicklung eines Möbelvolumens im Wert von mindestens 400.000 € innerhalb eines Jahres. Der Leistungszeitraum muss in den Jahren 2019 bis 2022 liegen.
(2) Beruft sich ein Bieter zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten, hat er die technische und berufliche Leistungsfähigkeit dieses Dritten durch Vorlage der in Absatz 1 verlangten Nachweise und Erklärungen darzulegen.
Zusätzlich hat der Bieter mit Angebotsabgabe durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung des Dritten nachzuweisen, dass er über die für den Auftrag erforderlichen Erfahrungen des Dritten tatsächlich verfügen kann (vgl. § 47 Absatz 1 Satz 1 VgV).
(3) Der Bieter hat im Fall der Eignungsleihe gemäß Absatz 2 nach Aufforderung und Fristsetzung durch den AG ein Unternehmen zu ersetzen, das nach den vorstehenden Vorgaben nicht als technisch und beruflich leistungsfähig anzusehen ist oder bei dem zwingende oder fakultative Ausschlussgründe vorliegen. Für den Fall, dass auch das neue Unternehmen nicht als technisch und beruflich leistungsfähig anzusehen ist oder auch bei diesem Unternehmen zwingende oder fakultative Ausschlussgründe vorliegen, erfolgt keine erneute Aufforderung.
(4) Bei der Beurteilung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit einer Bietergemeinschaft ist es ausreichend, wenn die Anforderungen in der Summe der Mitglieder erfüllt werden. Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit einzelner Mitglieder der Bietergemeinschaft reicht zur Annahme der Eignung der Bietergemeinschaft nur aus, wenn diese Mitglieder nach der internen Arbeitsverteilung der Bietergemeinschaft für die Durchführung der entsprechenden Leistung zuständig sein sollen. Wenn entsprechende Nachweise nur für einzelne Mitglieder vorgelegt werden, ist dies mit dem Angebot darzulegen.
Die o. g. Dokumente sind mit dem Angebot einzureichen.
Der AN hat als Sicherheit für die Vorauszahlung für alle Ansprüche des Auftraggebers gegen den AN auf Rückzahlung des vorausgezahlten Betrages, Sicherheit in gleicher Höhe, zu leisten. Die Sicherheit hat in Form einer Bürgschaft eines in der Europäischen Union oder in einem Staat, der Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder Mitglied des WTO-Dienstleistungsübereinkommens (GATS) ist, zugelassenen Kreditinstituts auf erstes Anfordern zu erfolgen. Die Vorauszahlungsbürgschaft ist mit Vertragsabschluss vorzulegen.
Der AN hat Sicherheit für die Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen des Auftragnehmers aus dem Vertrag in Höhe von 10 Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten (Vertragserfüllungssicherheit).
Zur Absicherung der Mängelansprüche des AG wegen nach Abnahme festgestellter Mängel (einschließlich Schadensersatz) hat der AN auf Verlangen des AG eine Sicherheit in Höhe von 5% der Abrechnungssumme („Gewährleistungssicherheit“) für die vollständige Dauer der Mangelbeseitigungsansprüche zu stellen.
Die Vertragserfüllungs- und Gewährleistungssicherheit kann jeweils wahlweise durch Hinterlegung von Geld oder durch Bürgschaft eines in der Europäischen Union oder in einem Staat, der Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder Mitglied des WTO-Dienstleistungsübereinkommens (GATS) ist, zugelassenen Kreditinstituts geleistet werden.
Die Bürgschaftsurkunde bzw. die Bürgschaftsurkunden müssen jeweils folgende Erklärung des Bürgen beinhalten:
- ”Der Bürge übernimmt für den Auftragnehmer die selbstschuldnerische Bürgschaft nach deutschem Recht.
- Auf die Einreden der Vorausklage gemäß § 771 BGB wird verzichtet.
- Die Bürgschaft ist unbefristet; sie erlischt mit der Rückgabe der Bürgschaftsurkunde.
- Die Bürgschaftsforderung verjährt nicht vor der gesicherten Hauptforderung. Nach Abschluss des Bürgschaftsvertrages getroffene Vereinbarungen über die Verjährung der Hauptforderung zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer sind für den Bürgen nur im Falle seiner schriftlichen Zustimmung bindend.
- Gerichtsstand ist der Sitz der zur Prozessvertretung des Auftraggebers zuständigen Stelle."
Mit ihrem Angebot haben die Bieter eine Erklärung eines oder mehrerer in der Europäischen Union oder in einem Staat, der Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder Mitglied des WTO-Dienstleistungsübereinkommens (GATS) ist, zugelassenen Kreditinstituts einzureichen, dass es im Auftragsfalle die vorstehend bezeichnete(n) Bürgschaft(en) ausstellt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen stehen registrierungsfrei zum Abruf auf der Vergabeplattform zur Verfügung. Aus der Möglichkeit des registrierungsfreien Unterlagenabrufs resultiert die Pflicht zur selbständigen, eigenverantwortlichen Information über etwaige Änderungen der Vergabeunterlagen oder die Bereitstellung zusätzlicher Informationen. Eine automatische Benachrichtigung über Änderungen erfolgt nur an registrierte Unternehmen. Für die aktive Teilnahme am Vergabeverfahren ist eine vorherige Registrierung des Unternehmens auf der Vergabeplattform unter der Internetadresse https://vergabe-rmv.de/anmeldung.html mit einer eindeutigen Unternehmensbezeichnung und aktiver E-Mail-Adresse erforderlich. Im Anschluss informiert der Auftraggeber das registrierte Unternehmen automatisch über Änderungen an den Vergabeunterlagen und die Veröffentlichung von Bieterinformationen über das interne Bieterkommunikationssystem der Vergabeplattform, das eine Benachrichtigungsfunktion per E-Mail beinhaltet.
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834
Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrages zur Vergabekammer gemäß
§ 160 GWB wird hingewiesen, namentlich auf die Regelung des § 160 Absatz 3 GWB, die
folgenden Wortlaut hat:
„(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen
des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist
von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht
abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der
Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
unberührt.“