Bereitstellung einer "Multi-Carrier-Schnittstelle" - "MC-API" Referenznummer der Bekanntmachung: 23FEA70101
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Europa-Allee 78-84
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60486
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Gärtner, Nicole
E-Mail:
Telefon: +49 6926552531
Fax: +49 6926520154
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Bereitstellung einer "Multi-Carrier-Schnittstelle" - "MC-API"
Bereitstellung und Betrieb einer Schnittstelle für folgende Services: Preiseinholung, Buchung, Fahrkartenauslieferung, Umbuchung und Stornierung.
Die Deutsche Bahn AG, betreibt verschiedene Vertriebskanäle für Fahrkarten mit Fokus Schienenpersonenverkehr. In den Vertriebskanälen werden Informationen wie Reise- und Preisauskünfte angeboten sowie die Möglichkeit Fahrkarten zu buchen.
Das Angebotsportfolio umfasst Fahrkarten des Nah-, Regional- und Fernverkehrs innerhalb Deutschlands und ausgewählte internationale Verbindungen.
Um das Portfolio um weitere internationale Verbindungen außerhalb Deutschlands und um Nachtzugverbindungen zu ergänzen sowie die Kundenbedürfnisse möglichst breit zu bedienen, nutzt die DB in ausgewählten Vertriebskanälen die Buchungslösung eines externen Anbieters für den Fahrkartenverkauf für Verbindungen von Eisenbahnunternehmen, die nicht dem DB-Konzern angehören.
Für diese Buchungslösung wird nun eine größtenteils DB-internalisierte Folgelösung entwickelt. Als eine externe Komponente dieser Folgelösung soll die Bereitstellung und der Betrieb einer Schnittstelle (im Folgenden „MC-API“) für folgende Services beauftragt werden: Preiseinholung, Buchung, Fahrkartenauslieferung, Umbuchung und Stornierung. Die Bereitstellung der genannten Services und die gesamte Kommunikation zwischen MC-API und dem abnehmenden System der DB muss laufend nach aktuellen Spezifikationen des OSDM Standards erfolgen.
dreimal um ein Jahr
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Alle Unterlagen, Erklärungen und Nachweise sind gemeinsam mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Ein diesbezüglicher Verweis auf frühere Bewerbungen ist nicht zulässig und führt zum Ausschluss. Die Unterlagen sind gemäß der, in der Bekanntmachung verwendeten Ordnungsnummern zu reihen und zu benennen.
Bei den nachfolgenden Eignungsnachweisen Nr. 1-3 handelt es sich um zwingende Anforderungen. Gibt der Bewerber das geforderte Dokument mit den folgenden Erklärungen gar nicht, unvollständig oder nicht anforderungsgerecht ab, so führt dies zum Ausschluss vom weiteren Vergabeverfahren.
1. Es ist eine Eigenerklärung gemäß der Vorlage „Bietereigenerklärung“ in Anhang B4 vollständig ausgefüllt und unterzeichnet einzureichen. Dieses Dokument ist den Vergabeunterlagen beigefügt.
Der Bewerber gibt mit diesem Dokument zu folgenden Punkten eine Erklärung ab:
1.1. Erklärung dass kein Insolvenz- oder Sanierungsverfahren oder vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet ist und die Eröffnung auch nicht beantragt oder mangels Masse abgelehnt worden ist.
1.2. Erklärung, dass sich der Bewerber nicht in Liquidation befindet.
1.3. Erklärung, ob berufliche Verfehlungen vorliegen, die im Gewerbezentralregister eingetragen sind. Darüber hinaus erklärt er, ob derzeit ein Verfahren anhängig ist, das zu einer solchen Eintragung führen kann.
1.4. Erklärung, dass das Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet ist und – sofern nach Maßgabe der Vorschriften des HGB oder des jeweiligen Herkunftslandes eintragungspflichtig – im Handelsregister eingetragen ist.
1.5. Erklärung, dass das Unternehmen sich an die Embargos und Sanktionen gemäß Ziffer 5 Bietereigenerklärung hält.
1.6. Erklärung, dass das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt- sozial oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat
1.7. Erklärung, dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuer und Abgaben nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem er ansässig ist, oder nach den Rechtsvorschriften des Staates des Auftraggebers erfüllt hat.
1.8. Erklärung zur kartellrechtlichen Compliance und Korruptionsprävention
1.9. Erklärung, dass bei der Ausführung eines früheren Auftrags oder Konzessionsvertrags bei der Deutsche Bahn AG oder einem mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen keine wesentliche Anforderung erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt wurde.
1.10. Erklärung zu §§122-124 GWB
1.11. Erklärung zu Nicht-Beeinflussung eines Vergabeverfahrens
1.12. Erklärung zu schweren Verfehlungen
1.13. Erklärung zu Kenntnis über Verurteilungen/Geldbußen
1.14. Erklärung zum DB Verhaltenskodex für Geschäftspartner
1.15. Erklärung zu Tarifbestimmungen und Mindestlohn
1.16. Erklärung zu Verpflichtung von Nachunternehmern zur Einhaltung von Tarifbestimmungen
2. Vorlage eines Handelsregisterauszuges nicht älter als 12 Monate
3. Fristgerechtes Einreichen des Teilnahmeantrages
Bei dem nachfolgenden Eignungsnachweis Nr. 4 handelt es sich um eine zwingende Anforderung.
Der Bewerber hat das Dokument „Lieferantenselbstauskunft“ soweit für ihn zutreffend vollständig auszufüllen und mit den Bewerbungsunterlagen einzureichen. Gibt der Bewerber das Dokument gar nicht, unvollständig oder nicht anforderungsgerecht ab oder es sind erheblich wirtschaftliche Risiken erkennbar, so führt dies zum Ausschluss vom weiteren Vergabeverfahren.
4. Abgabe des vollständig ausgefüllten und unterzeichneten Dokuments „Lieferantenselbstauskunft“ (Anhang B3)
Die mit der Lieferantenselbstauskunft abgefragten Informationen zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bewerbers enthalten keine Mindestanforderungen, die bei Nichterreichung automatisch zum Ausschluss des Bewerbers führen würden. Der Auftraggeber behält sich jedoch vor, Bewerber von der Vergabe auszuschließen, für die nach den angegebenen Umsatzzahlen und sonstigen Informationen aus der Lieferantenselbstauskunft die Prognose gerechtfertigt ist, dass das Unternehmen nicht über die Ausführung des Auftrags notwendige finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit verfügt.
Bei dem nachfolgenden Eignungskriterium handelt es sich um eine zwingende Anforderung. Gibt der Bewerber das geforderte Dokument mit den folgenden Erklärungen gar nicht, unvollständig oder nicht anforderungsgerecht ab, so führt dies zum Ausschluss vom weiteren Vergabeverfahren.
5. Verbindlicher Nachweis über bestehende produktive Anbindung an mindestens drei der folgenden Schnittstellen, entweder durch Direktanbindung oder über einen technischen Dienstleister: ÖBB Webservice (Komplettinventar ÖBB), SNCF PAO (Komplettinventar SNCF, Eurostar+Thalys, TGV Lyria), Trenitalia PICO (Komplettinventar Trenitalia), SBB B2P (Komplettinventar SBB). Der Nachweis ist entweder über die Bereitstellung eines Internetlinks zu mind. einer in Produktion befindlichen und öffentlich zugänglichen Buchungslösung für Endkunden oder durch entsprechenden schriftlichen Nachweis in Deutscher oder Englischer Sprache durch autorisierten Ansprechpartner der jeweils oben genannten Bahngesellschaft (= Betreiber der genannten Schnittstelle).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
1. Die Vergabe läuft über das Vergabeportal der Deutsche(n) Bahn AG (http://www.deutschebahn.com/bieterportal). Dort finden Sie sämtliche Dokumente. Zur Abgabe eines Teilnahmeantrags und eventuell eines Angebots ist die Registrierung unter Angabe der Vergabenummer 23FEA70101 im Vergabeportal der Deutsche(n) Bahn AG notwendig.
Bei technischen oder methodischen Fragen zum Vergabeportal der Deutsche(n) Bahn AG wenden Sie sich bitte an die im Bieterportal hinterlegten Kontaktdaten unter: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/eva/supplierportal/tabs/vergaben.
2. Soweit der Bewerber bzgl. einzelner Bereiche, für die er ggf. im späteren Verlauf ein Angebot abgeben möchte, nicht über die dazu erforderliche Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde verfügt, kann er sich gemäß § 47 Abs. 1 SektVO auf andere Unternehmen berufen. Bewerber, die sich zum Nachweis ihrer Eignung gem. § 47 Abs. 1 SektVO auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (Nachunternehmer) stützen, müssen diese Drittunternehmen im Teilnahmeantrag verbindlich benennen und durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Drittunternehmens nachweisen, dass ihnen im Falle der Zuschlagserteilung die Mittel zur Verfügung stehen, die für die Erfüllung des Auftrags erforderlich sind.
Der Auftraggeber (AG) behält sich vor, im Laufe des Vergabeverfahrens eine Aktualisierung der Verpflichtungserklärungen zu verlangen.
Der Auftraggeber überprüft auch bei den benannten Drittunternehmen, ob Ausschlusskriterien nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und behält sich vor, die Vorlage von weiteren Eignungsnachweisen zu fordern.
Für Nachunternehmer, die nicht zum Eignungsnachweis nach §. 47 Abs. 1SektVO benannt wurden, gilt folgendes:
Der Auftraggeber behält sich vor, im Laufe des Vergabeverfahrens die Vorlage von Eignungsnachweisen für diese Nachunternehmer zu fordern. Im Falle eines Austauschs solcher Nachunternehmer behält sich der AG eine erneute Prüfung der Eignung vor.
3. Der Bewerber ist zur vertraulichen Behandlung der gesamten Vergabeunterlagen verpflichtet und hat seine Mitarbeiter sowie sonstige mit der Prüfung/Bearbeitung der Vergabeunterlagen betraute Dritte entsprechend zur Vertraulichkeit zu verpflichten.
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.