Straßenbeleuchtung Niedernhausen Referenznummer der Bekanntmachung: 20/158
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Wilrijkplatz
Ort: Niedernhausen
NUTS-Code: DE71D Rheingau-Taunus-Kreis
Postleitzahl: 65527
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Herr Grein
E-Mail:
Telefon: +49 6127903-0
Fax: +49 6127903182
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.niedernhausen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Straßenbeleuchtung Niedernhausen
Gegenstand der Vergabe ist die Betriebsführung und Instandhaltung der derzeit etwa 1.750 Leuchten sowie in großen Teilen die Erneuerung der im Eigentum der Gemeinde stehenden Beleuchtungsanlagen der öffentlichen Straßenbeleuchtung in Niedernhausen durch etwa 1.650 LED Leuchten des Fabrikates Philips Lumistreet gen2 LED Pro.
Der Gemeinde Niedernhausen obliegt die hoheitliche Aufgabe, die öffentlichen Straßen, Wege und Plätze im Gemeindegebiet zu beleuchten. Diese Aufgabe, die derzeit vom Konzessionsinhaber der allgemeinen Versorgung mit elektrischer Energie erbracht wird, soll auf einer vertraglichen Grundlage gestellt werden. Komponenten zur Steuerung der Straßenbeleuchtung und die Stromanschlüsse der Straßenbeleuchtung an das Netz der allgemeinen Versorgung befinden sich in Stationen und Kabelverteilerschränken, die Gegenstand eines noch abzuschließenden Vertrages zwischen dem Netzbetreiber und der Gemeinde Niedernhausen sind.
Zielsetzung der Gemeinde ist der Neuabschluss eines Straßenbeleuchtungsvertrages, dessen höchst mögliche Laufzeit sich an der Garantiezeit für die vom Dienstleister zu beschaffenden und zu montierenden LED-Leuchten ausrichten soll, hier 10 Jahre mit einer einmaligen einseitigen Verlängerungsoption für die Gemeinde um 5 Jahre. Die Gemeinde Niedernhausen hat in der Vergangenheit eine Produktentscheidung für die zu beschaffenden LED-Leuchten getroffen. Nach Bemusterung wurde eine Entscheidung zugunsten des Fabrikates Philips Lumistreet gen2 Pro LED, mit auf die jeweilige Straßengeometrie angepasste werksseitig programmierte Leistungsstufe, Farbe 703 anthrazit bei Einsatz von verschiedenen Baugrößen getroffen und verteilt über das Gemeindegebiet entsprechende erste LED-Leuchten beschafft und montiert. Dieses Fabrikat in den verschiedenen Baugrößen sollte auch bei der künftigen flächendeckenden LED-Umstellung Verwendung finden, mithin erfolgt als Ausnahme zum Grundsatz der Produktneutralität eine Festlegung nach § 7 Abs. Abs. 2 Satz 1 VOB/A EU. Diese Ausnahme ist vom Auftragsgegenstand her gerechtfertigt.
Mittels heutiger LED-Leuchtenköpfe ist gegenüber den vorherigen Leuchtentypen eine deutlich erweiterte Gestaltungsvielfalt möglich. Da die Leuchtenköpfe den öffentlichen Raum mitentscheidend über mehrere Jahrzehnte prägen, ist es Ausdruck des gemeindlichen Bestimmungsrecht, hier eine Gestaltungsentscheidung zu treffen. Die Gestaltungsentscheidung über das öffentliche Straßenbild ist ein wesentlicher Grund, einen bestimmten Leuchtentyp vorzugeben. Bei der damaligen Entscheidung der Gemeinde war neben der Einhaltung technischer Forderungen ausschließlich die überzeugende Einbeziehung in das gemeindliche Straßenbild der ausgewählten Lumistreet gen2 Pro LED, mit auf die jeweilige Straßengeometrie angepasste werksseitig programmierte Leistungsstufe, Farbe 703 anthrazit mit verschiedenen Baugrößen entscheidend. Ein Abweichen hiervon würde vorliegend das Straßenbild aus Sicht der Gemeinde negativ betreffen, auch wenn einzelne Leuchtentypen sicherlich den technischen wie auch den ästhetischen Ansprüchen der Gemeinde entsprechen würden. Die gewünschte Einheitlichkeit wäre angesichts schon montierter Leuchten aber nicht gewahrt, wenn keine Produktvorgabe vorgenommen würde.
Die Gemeinde hat sowohl beim Bund wie auch beim Land Hessen Anträge auf Förderung der Umrüstung gestellt und vom Land schon den entsprechenden Zuwendungsbescheid erhalten.
Die Frage nach der Integration der Lieferung von elektrischer Energie wird Gegenstand des Verhandlungsverfahrens. Die Ermittlung des Energieverbrauchs wird definitiv als Aufgabe der Betriebsführung festgelegt.
Sobald der Zuwendungsbescheid durch den Bund eingegangen ist und die entsprechenden Vorgaben dem Wettbewerb mitgeteilt werden können, soll mit dem Vergabeverfahren begonnen werden.
Dies soll im Spätsommer 2022 geschehen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Frankfurt
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YME6TA7
Ort: Darmstadt
Land: Deutschland