Outsourcing von Druck- und Kuvertierdienstleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-1/Output
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Kreuzberger-Ring 21
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE714 Wiesbaden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 65205
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 61199909304
Fax: +49 6119990977304
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Outsourcing von Druck- und Kuvertierdienstleistungen
Gegenstand dieses Vertrages ist das Outsourcing von Druck- und Kuvertierdienstleistungen sowie damit verbundene Leistungen.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Gegenstand dieses Vertrages ist das Outsourcing von Druck- und Kuvertierdienstleistungen sowie damit verbundene Leistungen.
Inhalt:
1. Mailings/Massenbriefe
2. Dialogbriefe (Tagespost) aus GERMO
3. Batchbriefe aus BITMARCK_21c|ng
4. sonstige Individualbriefe
5. Beilagensteuerung
6. Print On Demand (u.a. Flyer)
Die Druck- und Kuvertierdienstleistungen sollen unter Berücksichtigung der gegebenen Postausgangssoftware der Fa. GERMO ausgelagert werden. Auch die Weitergabe der Sendungen an die betreffenden Postdienstleister sollen von einem externen Dienstleister übernommen und selbständig in eigener Verantwortung durchgeführt werden.
Die R+V BKK bedient sich zur Sicherung ihrer IT-Prozesse der BITMARCK GmbH und setzt dabei auf 21c|ng.
gemäß Anlage 13- Bewertungskriterien zur Bietereignung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Anbieter hat anhand von min. 1 Referenz nachzuweisen, dass er die Outsourcing- Dienstleistungen für eine andere gesetzliche Krankenkasse mit der eingesetzten OMS-Lösung von Germo (G-DOCS, G-COM) aktuell erbringt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemombler Strasse 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 22894990
Fax: +49 2289499163
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.