Rahmenvertrag über die Herstellung und Lieferung von einbaufertigen Stahlschwellen Referenznummer der Bekanntmachung: 23FEI68669
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Arndt, Jan
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Postanschrift: Caroline-Michaelis-Str. 5-11
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 10115
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Arndt, Jan
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag über die Herstellung und Lieferung von einbaufertigen Stahlschwellen
Herstellung und Lieferung von einbaufertigen Stahlschwellen,
einschließlich Transporte per LKW
Herstellung und Lieferung von Stahltrogschwellen Typ ST 82.Es wird eine Festmenge von 20.000 St/Jahr an den Bestbieter vergeben. Weitere Bieter mit wertungsfähigen Angeboten erhalten einen Vertrag
Herstellung und Lieferung von Stahltrogschwellen Typ ST 82.
Es wird eine Festmenge von 20.000 St/Jahr an den Bestbieter vergeben. Weitere Bieter mit wertungsfähigen Angeboten erhalten einen Vertrag auf Machbarkeitsbasis. Die weiteren Mengen richten sich nach dem im Vertragszeitraum anfallenden tatsächlichen Bedarf.
1x 12 Monate (01.01.2026 - 31.12.2026)
Stahlschwellen mit Fang- und Führungsvorrichtungen
Herstellung und Lieferung von Stahlschwellen mit Fang- und Führungsvorrichtungen.
Alle Bieter mit wertungsfähigen Angeboten erhalten einen Vertrag auf Machbarkeitsbasis. Die Mengen richten sich nach dem im Vertragszeitraum anfallenden tatsächlichen Bedarf.
1x 12 Monate (01.01.2026 - 31.12.2026)
Los 2 wird nur in Verbindung mit Los 5 vergeben. Los 5 ist daher zwingend mit Los 2 anzubieten. Eine separate Beauftragung von Los 2 ist nicht möglich.
zu II.2.5) Zuschlagskriterium 100% Preis = Gesamtpreis, bestehend aus den Angebotspreisen des Bieters für Material und LKW-Transport.
Sonderbauart Y-Stahlschwellen
Herstellung und Lieferung von Sonderbauart Y-Stahlschwellen inkl. Befestigungsmaterial.
Alle Bieter mit wertungsfähigen Angeboten erhalten einen Vertrag auf Machbarkeitsbasis. Die Mengen richten sich nach dem im Vertragszeitraum anfallenden tatsächlichen Bedarf.
1 x 12 Monate (01.01.2026 - 31.12.2026)
Los 3 wird nur in Verbindung mit Los 5 vergeben. Los 5 ist daher zwingend mit Los 3 anzubieten. Eine separate Beauftragung von Los 3 ist nicht möglich.
zu II.2.5) Zuschlagskriterium 100% Preis = Gesamtpreis, bestehend aus den Angebotspreisen des Bieters für Material und LKW-Transport.
Sonderbauart Y-Stahlschwellen mit Fang- und Führungsvorrichtungen
Herstellung und Lieferung von Sonderbauart Y-Stahlschwellen mit Fang- und Führungsvorrichtungen.
Alle Bieter mit wertungsfähigen Angeboten erhalten einen Vertrag auf Machbarkeitsbasis. Die Mengen richten sich nach dem im Vertragszeitraum anfallenden tatsächlichen Bedarf.
1 x 12 Monate (01.01.2026 - 31.12.2026)
Los 4 wird nur in Verbindung mit Los 5 vergeben. Los 4 ist daher zwingend mit Los 5 anzubieten. Eine separate Beauftragung von Los 4 ist nicht möglich.
zu II.2.5) Zuschlagskriterium 100% Preis = Gesamtpreis, bestehend aus den Angebotspreisen des Bieters für Material und LKW-Transport.
LKW Transport
LKW Transport
1 x 12 Monate (01.01.2026 - 31.12.2026)
Los 5 umfasst nur LKW-Transport und ist zwingend mit einem der anderen Lose anzubieten. Los 5 kann nicht separat, sondern nur im Zusammenhang mit einem der anderen Lose 1 bis 4 beauftragt werden. Los 5 ist daher zwingend mit einem der anderen Lose 1 bis 4 anzubieten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Vollständig ausgefüllte Bietereigenerklärung, einschließlich Auskunft zur Kartellprävention (Insolvenz, Eintragung im Gewerbezentralregister, Abgabezahlungen, Korruption,
Gesetzestreue etc.), oder:
- Versicherung, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet ist, die Eröffnung weder beantragt noch ein Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist;
- Erklärung, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet;
- Erklärung über Einträge im Gewerbezentralregister;
- Erklärung, ob Verfahren anhängig ist/sind oder war(en), das/die noch zu einer Eintragung in das Gewerbezentralregister führen kann/können;
Hinweis: Eintragungen im Gewerbezentralregister oder Verfahren, die zu Eintragungen im Gewerbezentralregister führen könnten: Eintragungen/Erklärungen in diese Felder führen nicht automatisch zum Ausschluss; eine vertiefte Eignungsprüfung ist die Folge
- Versicherung, dass das Unternehmen sein Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet hat und – sofern nach Maßgabe der Vorschriften des HGB eintragungspflichtig – im Handelsregister eingetragen ist;
- Restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands in der Ukraine
- Ich versichere entsprechend der für mich national geltenden Rechtsakte, dass das Unternehmen auf keiner Sanktionsliste aufgrund einer EU-Verordnung oder aufgrund sonstiger anwendbarer nationaler, europäischer oder internationaler Embargo- und Außenwirtschaftsvorschriften geführt wird und keinen sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Ich versichere auch unter Beachtung der EU-Blocking Verordnung, dass das Unternehmen auf keiner US-amerikanischen oder britischen Sanktionsliste geführt wird oder sonstigen US-amerikanischen oder britischen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Ich versichere außerdem, dass das Unternehmen nicht unmittelbar oder mittelbar im mehrheitlichen
Eigentum einer natürlichen oder juristischen Person steht, die auf einer der genannten Sanktionslisten geführt wird oder die sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt.
Ich versichere,
- dass ich kein russischer Staatsangehöriger und keine in Russland niedergelassene natürliche Person bin bzw. das Unternehmen keine in Russland niedergelassene juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist,
- dass eine unter Anstrich 1 fallende natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung weder unmittelbar noch mittelbar mehr als 50 Prozent der Anteile am Unternehmen hält,
- dass ich bzw. mein Unternehmen weder im Namen noch auf Anweisung einer unter Anstrich 1 fallenden natürlichen oder juristischen Person, Organisation oder Einrichtung handele bzw. handelt.
- Ich versichere, dass natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen im Sinne von lit. b zu nicht mehr als zehn Prozent am zu vergebenen Auftrag beteiligt sein werden, sei es als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder als Unternehmen im Rahmen einer Eignungsleihe gemäß § 47 SektVO.
- Versicherung, dass das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen, z.B. gegen die in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz oder § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Vorschriften, verstoßen hat;
- Versicherung, dass das Unternehmen seinen Pflichten zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Kranken-, Pflege-, Unfall-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) nachgekommen ist;
- Erklärungen zur kartellrechtlichen Compliance und Korruptionsprävention:
a) Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf die Vergabe - und darüber hinaus auch in den vergangenen drei Jahren - keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen hat. Unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abreden in diesem Sinne sind insbesondere Verstöße gegen die kartellrechtlichen Kernbeschränkungen i.S.v. Art. 101 AEUV, § 1 GWB (Preis-, Submissions-, Mengen-, Quoten-, Gebiets-
und Kundenabsprachen) sowie sonstige Vereinbarungen mit anderen Unternehmen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken können.
b) Erklärung, dass das Unternehmen sich zu einem unbeschränkten Wettbewerb und zur Korruptionsprävention bekennt und sichergestellt hat, dass sich die Unternehmensführung der Bedeutung bewusst ist, die der Beachtung aller geltenden Wettbewerbs- und Korruptionsgesetze zukommt.
- Erklärung, dass das Unternehmen bei der Ausführung eines früheren Auftrags oder Konzessionsvertrages bei der Deutsche Bahn AG oder einem mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen keine wesentliche Anforderung erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat;
- Erklärung, dass:
a) das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien nach § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und
b) das Unternehmen stets in der Lage ist, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln.
- Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens:
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat.
- Erklärung, ob das Unternehmen schwere Verfehlungen begangen hat und ggf. welche, die seine Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB);
- Erklärung, ob:
a) eine Person, deren Verhalten gemäß § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig wegen einer der in § 123 Abs. 1 Nrn. 1 bis 10 GWB genannten Tatbestände verurteilt ist oder
b) eine Geldbuße im Sinne des § 30 OWiG gegen das Unternehmen wegen einer der in § 123 Abs. 1 Nrn. 1 bis 10 GWB genannten Tatbestände rechtskräftig festgesetzt wurde.
Hinweis: Eintragungen/Erklärungen in diesen Feldern führen nicht automatisch zum Ausschluss; eine vertiefte Eignungsprüfung ist die Folge.
Vollständig ausgefüllte Lieferantenselbstauskunft oder:
— Angabe des jährlichen Gesamtumsatzes der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre,
— Angabe des jährlichen Umsatzes in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren soweit dieser Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils der mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen,
— Anzahl der Mitarbeiter der jeweils letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre,
— Anzahl der Mitarbeiter der jeweils letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit diese Leistungen betreffen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils der mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen,
— Angabe des Unternehmensgewinns der jeweils letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Angabe, ob und für welche der ausgeschriebenen Produkttypen eine Herstellerbezogene Produktqualifikation (HPQ) der DB bereits vorliegt.
Hinweis: Eine gültige HPQ ist Voraussetzung für die Erteilung von Einzelabrufen. Sofern eine gültige HPQ nicht spätestens bei Angebotsabgabe vorgelegt werden kann, kann der Bieter eine Festmenge im Los 1 nicht erhalten. Nachweis über das Vorhandensein eines Qualitätsmanagements nach DIN EN ISO 9001:2015 oder vergleichbar
Siehe Vergabeunterlagen
Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen
Bietergemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter haften gesamtschuldnerisch für die angebotene Leistung. Sie haben im Teilnahmeantrag sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft zu benennen sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren und den Abschluss des Vertrags zu bezeichnen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Neben den unter III.1.1. bis III.1.3 genannten Nachweisen und Erklärungen sind mit dem Teilnahmeantrag folgende Unterlagen einzureichen:
- Eigenerklärung zum DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner;
- Erklärung, dass den Beschäftigten des Unternehmens oder den im Unternehmen eingesetzten Leiharbeitnehmern bei der Ausführung der Leistung,
soweit:
a) das Gesetz über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitendentsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen
(Arbeitnehmer-Entsendegesetz - AEntG),
b) das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz MiLoG),
c) sonstige geltende bundes- oder landesgesetzliche Regelungen und/oder
d) allgemein verbindlich erklärte tarifliche Bestimmungen über Mindestentgelte in der jeweils geltenden Fassung anwendbar sind, wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts gewährt werden, die durch die vorgenannten Regelungen verbindlich vorgegeben werden
-Erklärung, dass das Unternehmen die Verpflichtung aus der vorgenannten
-Erklärung auf die von ihm beauftragten Nachunternehmer und/oder die von diesem oder von einem Nachunternehmer beauftragten Verleiher jeweils mit einer
Weitergabeverpflichtung an weitere Nachunternehmer und Verleiher schriftlich übertragen wird und dass dies dem Auftraggeber auf Verlangen nachgewiesen
wird.
-Erklärung über die Tätigkeit als Vorstand, Geschäftsführer bzw. Person der Geschäftsleitung, Konzernführungskraft von deutschen und ausländischen DBKonzerngesellschaften und politisch exponierter Stellung
-Erklärung des Bewerbers, dass ihm bekannt ist, dass die eventuelle Unrichtigkeit von geforderten Erklärungen zum Ausschluss vom Vergabeverfahren sowie
zur fristlosen Kündigung eines etwa erteilten Auftrags wegen Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht aus wichtigem Grund führen kann.
-Angaben zum beabsichtigten Nachunternehmereinsatz
-Für den Fall, dass der Bewerber wegen fehlender oder unzureichender eigener Kapazitäten beabsichtigt, fremde Unternehmen mit der Fertigung von Stahlsschwellen
zu beauftragen (Eignungsleihe, § 47 SektVO) (fremde Unternehmen in diesem Sinne sind auch konzernverbundene Unternehmen):
a) Verpflichtungserklärung(en) des/der fremden Unternehmen(s),
b) Eigenerklärung(en) des/der fremden Unternehmen(s) (s. III.1.1 bis III.1.3 und VI.3),
c) ggf. Nachweis einer Herstellerbezogenen Produktqualifikation.
Hinweis: Fremde Unternehmen, auf deren Kapazitäten sich das Unternehmen im Teilnahmewettbewerb gem.§ 47 SektVO berufen hat, gelten als verbindlich benannt.
Ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Darüberhinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht. Fragen zu den Vergabeunterlagen oder
dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens
6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe, bzw. – sofern die Fragen den Teilnahmewettbewerb betreffen – der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge
möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der entsprechenden
Frist zu beantworten. Die Anwendung der §§ 123, 124 i. V. m. § 142 Nr. 2 GWB bleibt vorbehalten.
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.