Leistungserhöhung der Verbrennungslinien 3 + 4, Projekt-Retrofit - Statische Ertüchtigung Bestandskonstruktion, BA 2 - Stahlbau Referenznummer der Bekanntmachung: MHKW Retrofit - BA2 Stahlbau
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Königstor 3-13
Ort: Kassel
NUTS-Code: DE731 Kassel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 34117
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Konzerneinkauf
E-Mail:
Telefon: +49 56157452961
Fax: +49 561782-3678
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.mhkw-kassel.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.kvvks.de/konzern/lieferanten/ausschreibungen/
Abschnitt II: Gegenstand
Leistungserhöhung der Verbrennungslinien 3 + 4, Projekt-Retrofit - Statische Ertüchtigung Bestandskonstruktion, BA 2 - Stahlbau
Ertüchtigung der Stahltragkonstruktion der Wärmestauscher 3 und 4
DE731 Kassel, Kreisfreie Stadt
Ertüchtigung der Stahltragkonstruktion der Wärmestauscher 3 und 4
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Allgemeine Hinweise zu III.1.1) bis III.1.3):
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot
- die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" (Formblatt HVA B-StB Eigenerklärung Eignung 08-19), ergänzt durch
- geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise
vorzulegen.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärung auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge/Eignungsleihe): Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische und berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so muss er die dafür vorgesehenen Teilleistungen/Kapazitäten in seinem Angebot benennen (in Bezug auf Unterauftrag-/Nachunternehmerleistungen: Verzeichnis 103 HVA B-StB Unterauftrag-/Nachunternehmerleistungen, das den Vergabeunterlagen beiliegt. In Bezug auf Eignungsleihe technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Verzeichnis 104.1 HVA B-StB Eignungsleihe technische und berufliche Leistungsfähigkeit, das den Vergabeunterlagen beiliegt. In Bezug auf Eignungsleihe wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Verzeichnis 104.2 HVA B-StB Eignungsleihe wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit, das den Vergabeunterlagen beiliegt). Der Bieter hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu einem von ihr bestimmten Zeitpunkt nachzuweisen, dass ihm für die Eignungsleihe die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen und diese Unternehmen geeignet sind sowie für den Unterauftrag-/Nachunternehmereinsatz die Teilleistungen vom Unterauftrag-/ Nachunternehmer erbracht werden (Verpflichtungserklärung von anderen Unternehmen, welche ihre Kapazitäten im Wege einer Eignungsleihe zur Verfügung stellen sowie von benannten Unterauftragnehmern im Formblatt 105 HVA B-StB Verpflichtungserklärung 08-19, das den Vergabeunterlagen beiliegt).
Er hat den Namen, den gesetzlichen Vertreter sowie die Kontaktdaten dieser Unternehmen anzugeben und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen.
Nimmt der Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der "Verpflichtungserklärung" abzugeben.
Der Bieter hat andere Unternehmen, bei denen Ausschlussgründe vorliegen oder die das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllen, innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten Frist zu ersetzen.
Eigenerklärung zur Eignung:
Angabe zu zwingenden bzw. optionalen Ausschlussgründen:
Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt.
Eigenerklärung,
- dass keine Ausschlussgründe gemäß § 6e EU VOB/A vorliegen,
- dass der Bieter in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister bzw. Wettbewerbsregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist,
- ob ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 6 VOB/A vorliegt,
- ob zwar ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 1 bis 4 VOB/A vorliegt, jedoch Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen wurden, durch die die Zuverlässigkeit wieder hergestellt wurde.
Die Bieter haben zudem die den Vergabeunterlagen (siehe I.3) beiliegende Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestlohn auszufüllen und dem Angebot beizufügen sowie die Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 (Russland-Sanktionen).
Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber von dem Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz bzw. Auszug aus dem Wettbewerbsregister gem. § 6 WRegG beim Bundeskartellamt anfordern.
Weiterhin wird der Auftraggeber von dem Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, Nachweise hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung anfordern.
Angaben zur Zahlung von Steuer, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung:
Eigenerklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, soweit der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt wurde.
Bei Angeboten der engeren Wahl sind auf gesondertes Verlangen vorzulegen:
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit beitragspflichtig,
- und Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit dieses derartige Bescheinigungen ausstellt,
Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation:
Eigenerklärung,
- dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren
weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet bzw. seine Tätigkeit eingestellt hat,
- ob ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde.
Bei Angeboten der engeren Wahl sind auf gesondertes Verlangen vorzulegen:
- Rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan
Angabe zur Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (Registereintragungen):
Eigenerklärung,
- ob das Unternehmen im Handelsregister eingetragen ist mit Angabe der Nummer beim Amtsgericht,
- ob das Unternehmen für die auszuführenden Leistungen in die Handwerksrolle eingetragen ist,
- ob das Unternehmen bei der Industrie- und Handelskammer eingetragen ist,
- ob das Unternehmen zu keiner Eintragung in die genannten Register verpflichtet ist.
Bei Angeboten der engeren Wahl sind auf gesondertes Verlangen vorzulegen:
- Gewerbeanmeldung, Berufs-/Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer oder anderweitige sonstige Nachweise.
Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft:
Eigenerklärung,
- dass das Unternehmen Mitglied der Berufsgenossenschaft ist.
Bei Angeboten der engeren Wahl sind auf gesondertes Verlangen vorzulegen:
- qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für den Bieter zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen.
Eigenerklärung
- über den Gesamtumsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre und
- über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags.
Bei Angeboten der engeren Wahl sind auf gesondertes Verlangen vorzulegen:
- Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen
Eigenerklärung
- über geeignete Referenzen über die Ausführung von Bauleistungen in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind,
- dass die für die Ausführung der Leistung erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen,
- dass dem Bieter die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Fachkräfte zur Verfügung stehen unter Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen; dies mit der weiteren Angabe der Namen nebst Funktion und deren beruflicher Qualifikation,
- über die technische Ausrüstung des Unternehmens des Bieters,
- darüber, über welche Ausstattung, über welche Geräte und über welche technische Ausrüstung der Bieter für die Ausführung des Auftrags verfügt unter Angabe der Geräte und der technischen Ausrüstung
Präqualifizierte Unternehmen in den ausgeschriebenen Leistungsbereichen müssen dann keine Referenzen gesondert benennen, wenn die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Referenzen jeweils Leistungen umfassen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind und die geforderte Mindestanzahl der einzureichenden Referenzen hierdurch erreicht wird.
Sofern und soweit die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Referenzen nicht mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, müssen präqualifizierte Unternehmen in den ausgeschriebenen Leistungsbereichen die Referenzen jeweils mit Bezeichnung der Leistung, des Auftragswertes des auf sein Unternehmen entfallenden Anteils, des Ausführungszeitraums und des Auftraggebers in der Eigenerklärung angeben.
In diesem Fall sind bei Angeboten der engeren Wahl auf gesondertes Verlangen vorzulegen:
- Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis in Anlehnung an das den Vergabeunterlagen (siehe I.3) beiliegende Muster aus dem HVA B-StB: 3103 HVA B-StB Referenzbescheinigung.
Nicht präqualifizierte Unternehmen in den ausgeschriebenen Leistungsbereichen geben die Referenzen jeweils mit Bezeichnung der Leistung, des Auftragswertes des auf sein Unternehmen entfallenden Anteils, des Ausführungszeitraums und des Auftraggebers in der Eigenerklärung an.
Bei Angeboten der engeren Wahl sind auf gesondertes Verlangen vorzulegen:
- Bescheinigung über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis in Anlehnung an das den Vergabeunterlagen (siehe I.3)) beiliegende Muster aus dem HVA B-StB: 3103 HVA B-StB Referenzbescheinigung,
- Angabe der Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen und gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal,
- Nachweise zu den technischen Fachkräften, die die Leistung tatsächlich erbringen, in Form von Studiennachweisen oder sonstigen Bescheinigungen bzw. Angaben wie Berufserfahrung und ausgeübten Tätigkeiten zu den Personen,
- Nachweise über die technische Ausrüstung des Unternehmens
Eigenerklärung
- über geeignete Referenzen über die Ausführung von Bauleistungen in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind,
- dass die für die Ausführung der Leistung erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen,
- dass dem Bieter die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Fachkräfte zur Verfügung stehen unter Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen; dies mit der weiteren Angabe der Namen nebst Funktion und deren beruflicher Qualifikation,
- über die technische Ausrüstung des Unternehmens des Bieters,
- darüber, über welche Ausstattung, über welche Geräte und über welche technische Ausrüstung der Bieter für die Ausführung des Auftrags verfügt unter Angabe der Geräte und der technischen Ausrüstung
Präqualifizierte Unternehmen in den ausgeschriebenen Leistungsbereichen müssen dann keine Referenzen gesondert benennen, wenn die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Referenzen jeweils Leistungen umfassen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind und die geforderte Mindestanzahl der einzureichenden Referenzen hierdurch erreicht wird.
Sofern und soweit die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Referenzen nicht mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, müssen präqualifizierte Unternehmen in den ausgeschriebenen Leistungsbereichen die Referenzen jeweils mit Bezeichnung der Leistung, des Auftragswertes des auf sein Unternehmen entfallenden Anteils, des Ausführungszeitraums und des Auftraggebers in der Eigenerklärung angeben.
In diesem Fall sind bei Angeboten der engeren Wahl auf gesondertes Verlangen vorzulegen:
- Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis in Anlehnung an das den Vergabeunterlagen (siehe I.3) beiliegende Muster aus dem HVA B-StB: 3103 HVA B-StB Referenzbescheinigung.
Nicht präqualifizierte Unternehmen in den ausgeschriebenen Leistungsbereichen geben die Referenzen jeweils mit Bezeichnung der Leistung, des Auftragswertes des auf sein Unternehmen entfallenden Anteils, des Ausführungszeitraums und des Auftraggebers in der Eigenerklärung an.
Bei Angeboten der engeren Wahl sind auf gesondertes Verlangen vorzulegen:
- Bescheinigung über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis in Anlehnung an das den Vergabeunterlagen (siehe I.3)) beiliegende Muster aus dem HVA B-StB: 3103 HVA B-StB Referenzbescheinigung,
- Angabe der Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen und gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal,
- Nachweise zu den technischen Fachkräften, die die Leistung tatsächlich erbringen, in Form von Studiennachweisen oder sonstigen Bescheinigungen bzw. Angaben wie Berufserfahrung und ausgeübten Tätigkeiten zu den Personen,
- Nachweise über die technische Ausrüstung des Unternehmens
gemäß VOB/B
Bietergemeinschaften müssen bei Auftragserteilung eine gesamtschuldnerische ARGE gründen.
Abschnitt IV: Verfahren
Liefernatenportal ASTRAS (online)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für die Teilnahme an Ausschreibungen und Qualifizierungssystemen der KVV ist eine einmalige Registrierung für einen passwortgeschützten Zugang im KVV-Lieferantenportal unter http://www.kvvks.de/einkauf/ausschreibungen/ erforderlich.
Für dieses Vergabeverfahren findet die SektVO Anwendung. Aufgrund der Anwendung der HVA-Blätter sind jedoch Bezüge zur VOB/A-EU enthalten.
Fragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Angabe der Dokumentenbezeichnung und Gliederungsnummer des jeweiligen Dokuments in Textform über den von der elektronischen Vergabeplattform vorgesehenen Kommunikationsbereich möglichst bis 6Tage vor Ende der Angebotsfrist, eingehend, zu stellen. Eingehende Rückfragen werden gesammelt und durch die Vergabestelle beantwortet. Die Antworten der Vergabestelle auf Fragen von interessierten Unternehmen werden im Vergabeportal anonymisiert veröffentlicht und die registrierten Interessenten erhalten hierüber eine elektronische Information. Die nicht registrierten Unternehmen haben sich auf dem Vergabeportal selbstständig darüber zu informieren, ob die Vergabestelle Fragen zum Teilnahmewettbewerb beantwortet hat. Die entsprechenden Bieterfragen- / Antwortenkataloge werden zu diesem Zwecke den elektronisch abrufbaren Vergabeunterlagen beigefügt. Die Antworten der Vergabestelle auf Fragen der Interessenten sind bei der Erarbeitung der Angebote zu beachten.
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)