Beschaffung eines Xenium Analyzers Referenznummer der Bekanntmachung: 2023068

Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Universitätsklinikum Frankfurt
Nationale Identifikationsnummer: DE113850049
Postanschrift: Theodor-Stern-Kai 7
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60590
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Dez. 3, Abt. 3.3 Zentrale Vergabe
E-Mail:
Telefon: +49 696301-6081
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kgu.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Beschaffung eines Xenium Analyzers

Referenznummer der Bekanntmachung: 2023068
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
38432000 Analysegeräte
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Immunmonitoring-Plattform (IMP) des Frankfurt Cancer Institute (FCI) dient als zentrale

Einrichtung, die den Zugang zu Spitzentechnologien zur Entschlüsselung der Immunantwort auf neue

Immuntherapien gegen Krebs in klinischen und präklinischen Studien ermöglicht. Die Ausrüstung

und das Fachwissen verschiedener Gruppen sind darauf ausgerichtet, den Wissenschaftlern im

Rahmen des FCI/ effiziente Beratung und Unterstützung zu bieten. Um ein umfassendes Bild des

Immunsystems bei neuen Immuntherapien gegen Krebs zu erhalten, stehen derzeit mehrere

Einzelzell- und Bulk-Methoden zur Verfügung. Die Bulk-Analyse von FFPE-Tumorproben bietet

detaillierte Informationen über relevante kleine Nukleotidvarianten und andere strukturelle

Veränderungen (DNA-Sequenzierung) oder das Transkriptom (RNA-Sequenzierung). Dabei gehen

jedoch räumliche Informationen verloren, so dass es unmöglich ist, Rückschlüsse auf Zellkontakte,

Tumorheterogenitäten und die Mikroumgebung des Tumors zu ziehen. Die Verwendung von Spatial

Transcriptomics würde diesen Nachteil beheben und kann direkt in den RNA-Sequenzierungsprozess

integriert werden.

Spatial Transcriptomics bietet daher den Schlüssel zur Untersuchung der Genexpression in

Tumorproben unter Beibehaltung räumlicher Informationen. Aufgrund der bemerkenswerten Erfolge

von Immuntherapien gegen Krebs (Nobelpreis Medizin 2018) wird die ausgefeilte räumliche Analyse

von Tumorproben an Bedeutung gewinnen, während vereinfachende Bulk-Analysemethoden in der

immunologischen Forschung an Akzeptanz verlieren werden. Die räumliche Genexpressionsanalyse

wird unabdingbar sein, um die Auswirkungen von Immuntherapien in Gewebeproben zu

untersuchen. Die Immunomonitoring-Plattform des FCI wird nach der Aufnahme der Spatial

Transcriptomics Methode in ihr Portfolio an der Spitze der immunologischen Forschung stehen.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 168 000.00 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
33124110 Diagnostiksysteme
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Frankfurt am Main

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

siehe II.1.4)

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
  • Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
    • nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Erläuterung:

1.) Detektion von Isoformen und SNPs: Das Xenium Analyzer System kann durch das

spezielle RNA-Sonden-Design auch Isoformen von Genen oder Varianten von Genen, die eine

Punktmutation tragen (SNPs) detektieren. Die mögliche Analyse der Isoformen erlaubt eine

bessere Verknüpfung der Daten mit bulk-Sequenzierungsdaten und eine noch bessere

Analyse der biologischen Funktion von Transkripten. Die Detektion von SNPs ist relevant bei

der Analyse von Tumorgewebe.

2.) Höherer Probendurchsatz: Das Xenium Analyzer System kann bis zu 3 Läufe pro Wochen

a 2 Objektträger prozesszieren. Auf einem Objektträger können mehrere biologische Proben

platziert werden. Die effektiv nutzbare Fläche beträgt 2,34 cm? (=ca. 2 biol. Proben) pro

Objektträger im Vergleich zu 1 cm® (ca. 1 biol. Probe) beim Merscope System. Bezieht man in

den Vergleich auch die unterschiedlichen Laufzeiten des Instruments (48h Xenium / 24h

Merscope), so ergibt sich ein maximaler Durchsatz von 12 biol. Proben im Xenium und 5 biol.

Proben im Merscope. Der Xenium Analyzer hat also einen 2,4x höheren Durchsatz als der

Mitbewerber.

3.) kürzere Probenvorbereitung: Ein weiterer limitierender Faktor beim Probendurchsatz ist

die benötigte Probenvorbereitung außerhalb des Instruments. Für FFPE-Gewebe, der

dominierende Gewebetyp in unserem Labor, beträgt die Vorbereitungszeit der Proben

mindestens 2 Tage für den Xenium Analyzer und 5 Tage für das Merscope System. Dieser

Faktor spricht auch für das Xenium System.

4.) Protein-Panels: 10x Genomics hat die Markteinführung von Protein Panels, die analog zu

den RNA-Sonden eingesetzt und detektiert werden, angekündigt. Beim Merscope System

besteht die Protein-Detektion aktuell aus direkt mit Fluoreszenz-markierten Antikörpern.

Dadurch können aber nicht mehrere Hundert Proteine, sondern nur maximal 6 verschiedene

detektiert werden.

Die Systeme von Resolve Bioscience und NanoString sind aufgrund der nicht vorhandenen Verfügbarkeit am Markt, bedingt durch fehlende Vermarktung bzw. untersagter Vermarktung durch Rechtsstreitigkeiten, nicht weiter berücksichtigt worden.

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Auftrags-Nr.: 2023068
Bezeichnung des Auftrags:

Beschaffung eines Xenium Analyzers

V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
05/10/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: 10x Genomics
Nationale Identifikationsnummer: 45-5614458
Postanschrift: 6230 Stoneridge Mall Road
Ort: Pleasanton
NUTS-Code: US United States
Postleitzahl: CA94588
Land: Vereinigte Staaten
Telefon: +01 925-401-7300
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/Loses/der Konzession: 168 000.00 EUR
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 168 000.00 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Der Auftraggeber ist der Ansicht ist, dass die gegenständliche Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist. Mit der gegenständlichen Bekanntmachung bekundet der Auftraggeber die Absicht, einen Vertrag mit dem oben unter Abschnitt V.2.3) benannten Auftragnehmer über die in dieser Bekanntmachung benannten Leistungen abzuschließen. Der Vertrag mit dem oben unter Abschnitt V.2.3) benannten Auftragnehmer wird nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung der gegenständlichen Bekanntmachung, abgeschlossen. Das oben unter Abschnitt V.2.1) angegebene Datum stellt dementsprechend nicht den Tag des Abschlusses des Vertrags dar, sondern den Tag der Entscheidung darüber, an wen der Vertrag vergeben werden soll.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6151126603
Fax: +49 611327648534
Internet-Adresse: http://www.rp-darmstadt.hessen.de
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1-3
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 61561126603
Fax: +49 611327648534
Internet-Adresse: http://www.rp-darmstadt.hessen.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 GWB - Einleitung, Antrag.

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

§ 135 GWB - Unwirksamkeit

(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber

1. gegen § 134 verstoßen hat oder

2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.

(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn

1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,

2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen und

3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.

Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1-3
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6151126603
Fax: +49 611327648534
Internet-Adresse: http://www.rp-darmstadt.hessen.de
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
18/10/2023

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