ABS 36 Brenner-Nordzulauf - Umweltplanung Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI52319
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Körner, Boris
E-Mail:
Telefon: +49 9112193078
Fax: +49 69260913730
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
ABS 36 Brenner-Nordzulauf - Umweltplanung
Los 3_Kirnst-Kiefersf
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Los 3_Kirnst-Kiefersf
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Rosenheim
Los 3_Kirnst-Kiefersf
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
vorgezogene Leistung, abgestimmt mit der Terminplanung der ÖBB zur Beurteilung möglicher grenzüberschreitender Wirkungen für die Genehmigungsunterlagen der ÖBB.
Innerhalb des in Deutschland liegenden Teil des von der ÖBB abgegrenzten hydrologischen Wirkraums des Bergrundwasser am Buchbergtunnel sollen als Grundlage für die Auswirkungsprognose auf Feuchtlebensräume für Tiere/ Pflanzen auf ca. 118 ha eine Übersichtsbiotopkartierung nach BayKompV bis zur zweiten Ebene sowie eine Datenrecherche durchgeführt werden. Der abgegrenzte Wirkraum ist nicht Bestandteil des mit dem AG abgestimmten Kartierkonzepts und der 2022 durchgeführten Kartierungen. Es handelt sich um eine Abweichung der gemäß Anlage 01.07 vertraglich geschuldeten Leistung