Fachplanung HLS-Technik zur Erweiterung an der Dillwiesenschule, Ehringshausen Referenznummer der Bekanntmachung: 2119-DWSE/2023/1
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Karl-Kellner-Ring 51
Ort: Wetzlar
NUTS-Code: DE722 Lahn-Dill-Kreis
Postleitzahl: 35576
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Bauabteilung - Schulen
E-Mail:
Telefon: +49 6441-407-1318
Fax: +49 6441-407-1057
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lahn-dill-kreis.de
Postanschrift: Burger Landstraße 23a
Ort: Herborn
NUTS-Code: DE722 Lahn-Dill-Kreis
Postleitzahl: 35745
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 277257430
Fax: +49 2772574325
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.acpmanagement.de
Abschnitt II: Gegenstand
Fachplanung HLS-Technik zur Erweiterung an der Dillwiesenschule, Ehringshausen
Fachplanung für HLS-Technik gemäß Teil 4, Abschnitt 2 HOAI, Leistungsphasen 1-9 zur Erweiterung im Anschluss an den Bestand an der Dillwiesenschule, Ehringshausen
Ehringshausen, DE
Der Kreisausschuss des Lahn-Dill-Kreises vertreten durch die Bauabteilung - Schulen ist nach dem Hessischen Schulgesetz Träger von Schulen. In dieser Funktion plant er die Erweiterung an der Dillwiesenschule in Ehringshausen.
Derzeit werden an der Dillwiesenschule ca. 210 Schüler in 11 Klassen, davon eine Intensivklasse, in den Jahrgangsstufen 1-4 unterrichtet. Der Grundschule stehen hierfür 11 Klassenräume, ein EDV-Raum, eine Aula und zwei kleine Differenzierungsräume zur Verfügung.
Das zweigeschossige Schulgebäude in der Bauart eines „Schustertyps“ wurde im Jahr 1958 durch einen 2-geschossigen Klassentrakt mit insgesamt 4 Klassenräumen, angrenzendem Treppenhaus, eingeschossigem Verwaltungsbau und angrenzendem Toilettengebäude errichtet und in den Jahren 1961 und 1969 jeweils um zusätzliche Klassenräume erweitert. Im Jahr 2011 wurde der Baukörper über das Konjunkturprogramm II des Bundes und der Länder grundständig saniert, brandschutztechnisch ertüchtigt und um Anbauten für Aula und Betreuung ergänzt.
Zwischenzeitlich ist an der Grundschule der Bedarf für Sonderräume (Werkraum, Musikraum, Lehrküche oder Kunstraum) gestiegen und die Grundschule entwickelt sich aufgrund von wachsenden Schülerzahlen hin zur Dreizügigkeit, was zusätzliche Klassenräume und Platz für die Mittags- bzw. Nachmittagsbetreuung erfordert. Die Einnahme der Mahlzeiten findet weiterhin an der angrenzenden Mensa der Johannes-Gutenberg-Schule statt.
Das durch die Bauabteilung - Schulen des Lahn-Dill-Kreises bereits beauftragte Objektplanungsbüro Hundt + Swoboda, Hüttenberg hat die Gebäudeplanung in die Leistungsphase 2 geführt und Planunterlagen sowie eine vorläufige Kostenschätzung erstellt. Die Unterlagen werden auszugsweise mit dieser Unterlage zur Kenntnisnahme beigefügt.
Die Erweiterungsmaßnahme soll ab Mitte 2025 baulich begonnen werden.
Gemittelter Jahresumsatz der letzten drei Jahre (2020 bis 2022) § 45 Abs. 4, Satz 4 VgV, ~14 %,
Referenzliste der in den letzten fünf Jahren erbrachten Dienstleistungen des Bewerbers insgesamt § 46 Abs. 3, Satz 1 VgV, ~43 %,
Fachlicher Lebenslauf der vorgesehenen Projektbearbeiter mit Referenzliste vergleichbarer Dienstleistungen § 46 Abs. 3, Satz 8 VgV, ~26 %,
Anzahl der Mitarbeiter für entsprechende Dienstleistungen in den letzten drei Jahren mit Angabe der Führungskräfte § 46 Abs. 3, Satz 8 VgV, ~13 %,
Erklärung zur Schadensfreiheit ~4 %.
Im Hinblick auf die Unterkriterien zu diesen Auswahlkriterien sowie deren Gewichtung verweist der Auftraggeber auf den Bewertungsbogen, der zum Download bereitgestellt ist.
Es wird beabsichtigt die Vergabe der Fachplanungsleistungen für HLS-Technik stufenweise zu beauftragen:
Stufe 1 (HOAI Leistungsphasen 1-4) für die Gesamtmaßnahme
Stufe 2 (HOAI Leistungsphasen 5-9) für die Gesamtmaßnahme
Mit der Beauftragung erfolgt der Abruf der Stufe 1 (HOAI Leistungsphasen 1-4) für die Gesamtmaßnahme. Ein Anspruch auf die Beauftragung der weiteren Leistungsphasen besteht, auch bei Bedarf, nicht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die geforderten Erklärungen und Nachweise sind unter zwingender Verwendung des Bewerbungsformulars (siehe hierzu auch VI.3) einzureichen. Alle Nachweise und Erklärungen sind in deutscher Sprache abzufassen. Die Nachweise und die jeweiligen zugehörigen Unterlagen sind eindeutig kenntlich zu machen und entsprechend der in den Hinweisen zur Bearbeitung des Bewerbungsbogens aufgeführten Reihenfolge einzureichen. Folgende Nachweise sind unter zwingender Verwendung der beigefügten Formulare mit der Bewerbung einzureichen:
a) Angaben zum Unternehmen mit Nachweis der Berechtigung des Projektverantwortlichen zur Führung der Berufsbezeichnung Ingenieur, Meister oder Techniker.
b) Erklärung zu § 73 Abs. 3 VgV (Unabhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressen) - Anlage 1
c) Erklärung zu § 6 Abs. 2 VgV (Wirtschaftliche Verknüpfungen) - Anlage 2a
d) Erklärung zu 43 Abs. 3 VgV (Bevollmächtigung eines Vertreters der Bietergemeinschaft sowie der gesamtschuldnerischen Haftung im Auftragsfalle) - Anlage 2b
e) Erklärung zu § 123 Abs. 1 GWB (Erklärung, dass für das Unternehmen keine Ausschlusskriterien gemäß Punkten 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9 und 10 des § 123 Abs. 1 GWB vorliegen) - Anlage 3
f) Erklärung, zu § 124 Abs. 1 GWB (Erklärung, dass für das Unternehmen keine Ausschlusskriterien gemäß Punkten 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8 und 9 des § 124 Abs. 1 GWB vorliegen) - Anlage 4
Über die geforderten Bewerbungsunterlagen hinausgehend eingereichte Unterlagen werden nicht berücksichtigt.
Die geforderten Auskünfte und Erklärungen sind bei Bewerber-/Arbeitsgemeinschaften von allen Mitgliedern der Gemeinschaft zu erteilen bzw. abzugeben. Teilnahmeanträge werden nur bei Vorlage des vollständig ausgefüllten Bewerbungsbogens berücksichtigt. Sämtliche Nachweise und Erklärungen müssen aktuell sein (nicht älter als 6 Monate vom Tag der Bekanntmachung an). Ausgenommen sind hierbei die Nachweise der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung. Bei Bietergemeinschaften sind die geforderten Unterlagen für alle Mitglieder vorzulegen, wobei jedes Mitglied seine Eignung für den Leistungsbestandteil nachweisen muss, den es angebotsmäßig übernehmen soll. Die Aufteilung der Leistungsbestandteile innerhalb der Bietergemeinschaften ist anzugeben. Soweit der Bewerber beabsichtigt, Teilleistungen an ein anderes Unternehmen oder einen anderen Freiberufler weiterzugeben, sind entsprechende Nachweise und Erklärungen für dieses/diesen vorzulegen, die für diese Teilleistung die Eignungsprüfung des Unternehmers bzw. Freiberuflers ermöglichen.
a) Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung gemäß § 45 Abs. 4 VgV einer EU-Versicherungsgesellschaft - Anlage 5.
Mit dem Teilnahmeantrag ist der Nachweis der bestehenden Versicherung einzureichen. Im Falle von geringeren Versicherungssummen als in Punkt III.1.2 genannt, ist zusätzlich eine Bestätigung der Versicherungsgesellschaft notwendig, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall die Summen mindestens bis zur geforderten Höhe angehoben werden.
b) Erklärung des Bewerbers gemäß § 45 Abs. 4, Satz 4 VgV über den Gesamtumsatz (Honorare für Fachplanung der HLS-Technik) brutto in Euro in den letzten 3 Geschäftsjahren (2020, 2021 und 2022).
c) Erklärung des Bewerbers gemäß § 46 Abs. 3, Satz 8 VgV über die Anzahl der fest angestellten Mitarbeiter für Fachplanungsleistungen im Jahresdurchschnitt der letzten 3 Geschäftsjahre (2020, 2021 und 2022) - Anlage 7.
Die geforderten Auskünfte und Erklärungen sind bei Bewerber-/Arbeitsgemeinschaften von allen Mitgliedern der Gemeinschaft zu erteilen bzw. abzugeben. Teilnahmeanträge werden nur bei Vorlage des vollständig ausgefüllten Bewerbungsbogens berücksichtigt. Sämtliche Nachweise und Erklärungen müssen aktuell sein (nicht älter als 6 Monate vom Tag der Bekanntmachung an). Bei Bietergemeinschaften sind die geforderten Unterlagen für alle Mitglieder vorzulegen, wobei jedes Mitglied seine Eignung für den Leistungsbestandteil nachweisen muss, den es angebotsmäßig übernehmen soll. Die Aufteilung der Leistungsbestandteile innerhalb der Bietergemeinschaften ist anzugeben. Soweit der Bewerber beabsichtigt, Teilleistungen an ein anderes Unternehmen oder einen anderen Freiberufler weiterzugeben, sind die entsprechenden Nachweise und Erklärungen für dieses/diesen vorzulegen, für diese Teilleistung die Eignungsprüfung des Unternehmens bzw. Freiberufler ermöglichen.
a) Mindestdeckungssummen Berufshaftpflichtversicherung für Fachplanungsleistungen - Anlage 5:
2.000.000 EUR für Personenschäden sowie,
500.000 EUR für sonstige Schäden.
a) Erklärung des Bewerbers für Fachplanungsleistungen gemäß § 46 Abs. 3, Satz 1 VgV, die sich auf wesentliche in den letzten 5 Jahren erbrachten Leistungen vergleichbarer Projekte beziehen. - Anlage 9 ff.
Es werden nur Referenzen berücksichtigt, bei denen ein Ansprechpartner des
Auftraggebers/Kunden genannt wird, der im Rahmen der Prüfung des Teilnahmeantrages kontaktiert werden kann.
Für den Fall dass der Bewerber mehr als die geforderte Anzahl an Referenzen einreicht, hat der Bewerber anzugeben, welche Referenzen der Auftraggeber bei der Auswahlentscheidung berücksichtigen soll. Erfolgt keine Angabe, wird der Auftraggeber die ersten eingereichten Referenzen seiner Auswahl zugrunde legen. Im Hinblick auf die Erfüllung der Mindestanforderung wird der Auftraggeber hingegen in diesem Fall alle eingereichten Referenzen prüfen.
In der Referenzliste sind zwingend folgende Angaben zu machen:
- Projektbezeichnung und Ort,
- Auftraggeber mit Ansprechpartner und Kontaktdaten,
- Art des Auftraggebers,
- Ausführungszeitraum,
- erbrachte Leistungen (bearbeitete Anlagengruppen und Leistungsphasen),
- Art der Maßnahme,
- Nutzungsart,
- Projektgröße BGF [m²],
- Brutto-Baukosten gem. DIN 276,
- Referenzschreiben oder Eigenerklärung, soweit vorhanden.
b) Erklärung des Bewerbers über die berufliche Befähigung und Qualifikation des Bewerbers und der Führungskräfte des Unternehmens gemäß § 46 Abs. 3, Satz 6 VgV insbesondere der für die zu vergebende Dienstleistung verantwortlichen Personen; Anlage 8 ff.
Gefordert sind Angaben/Nachweise und Referenzen der Projektmitarbeiter:
Name, berufliche Qualifikation (Ingenieur, Meister oder Techniker mit Nachweis), Anzahl der Berufsjahre, es sind mindestens drei Referenzobjekte für vergleichbare Projekte beizufügen.
Zu den Referenzen sind noch folgende Angaben zu machen:
Objektbezeichnung, Projektgröße bzw. -kosten brutto gem. DIN 276, Angabe der Adresse einschließlich Telefonnummer des Ansprechpartners.
Die geforderten Auskünfte und Erklärungen sind bei Bewerber-/Arbeitsgemeinschaften von allen Mitgliedern der Gemeinschaft zu erteilen bzw. anzugeben. Teilnahmeanträge werden nur bei Vorlage des vollständig ausgefüllten Bewerbungsbogens berücksichtigt. Sämtliche Nachweise und Erklärungen müssen aktuell sein (nicht älter als 6 Monate vom Tag der Bekanntmachung an). Bei Bietergemeinschaften sind die geforderten Unterlagen für alle Mitglieder vorzulegen, wobei jedes Mitglied seine Eignung für den Leistungsbestandteil nachweisen muss, den es angebotsmäßig übernehmen soll. Die Aufteilung der Leistungsbestandteile innerhalb der Bietergemeinschaften ist anzugeben. Soweit der Bewerber beabsichtigt, Teilleistungen an ein anderes Unternehmen oder einen anderen Freiberufler weiterzugeben, sind entsprechende Nachweise und Erklärungen für dieses/diesen vorzulegen, die für diese Teilleistung die Eignungsprüfung des Unternehmers bzw. Freiberuflers ermöglichen.
a) Mindestvoraussetzung: 1 Referenz aus dem Bereich Schul- und Bildungsbau gem. Anlage 10.2 HOAI.
Zugelassen werden alle natürlichen Personen, die nach dem für die Auftragsvergabe geltenden Landesrecht zur Führung der Berufsbezeichnung Ingenieur, Meister oder Techniker gemäß § 75 VgV Ausgabe 12.04.2016 berechtigt sind. Ist in dem jeweiligen Herkunftsstaat die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2013/55/EU und Richtlinie 89/48/EWG gewährleistet ist.
Juristische Personen werden gemäß § 43 Abs. 1 VgV zugelassen, wenn für die Durchführung der Aufgabe ein verantwortlicher Berufsangehöriger benannt wird. Arbeitsgemeinschaften, bei denen jedes Mitglied die Anforderungen erfüllt, die an die natürlichen oder juristischen Personen gestellt werden, werden ebenfalls zugelassen.
Bietergemeinschaften sind zugelassen, wenn jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haftet und ein Mitglied als Projektleiter und Ansprechpartner gegenüber benannt und mit uneingeschränkter Vertretungsbefugnis ausgestattet wird.
Die Erklärung der Bietergemeinschaft (falls Bewerbung als Bietergemeinschaft erfolgt) als gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter ist vorzulegen. (siehe hierzu auch III.2.1).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für die Auswertung des Teilnahmeverfahrens sind der auswertenden Stelle die Bewerbungsunterlagen ausschließlich elektronisch über das Beschafferprofil einzureichen. Kostenfreier Bezug der digitalen Unterlagen über den Download dieser Veröffentlichung.
Für sämtliche unter III.2.1 bis III.2.3 genannten Angaben und Nachweise sind zwingend mittels der im „Bewerbungsformular“ enthaltenen Formblätter zu erbringen. Formlose Anträge können nicht gewertet werden und werden von der Teilnahme ausgeschlossen. Sofern nicht anders vermerkt, sind Kopien als Nachweise ausreichend. Die ggf. geforderte Form der Nachweise sowie die detaillierenden Mindestanforderungen sind den anzufordernden Bewerbungsunterlagen und diesem Veröffentlichungstext zu entnehmen. Der Bewerbungsbogen inkl. den geforderten Anlagen und Nachweisen ist von jedem Mitglied einer Bewerbungsgemeinschaft sowie von jedem Nachunternehmer gem. § 46 Abs. 3, Satz 10 VgV oder § 47 VgV auszufüllen und digital einzureichen.
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1-3 (Wilhelminenhaus)
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6151126603
Fax: +49 611327648534
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)