Rahmenvereinbarung Wartehallen 2023 - 2027 Referenznummer der Bekanntmachung: 3234/2023 / 092/23
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Kurt-Schumacher-Straße 8
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60311
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Kapellmann u. Partner Rechtsanwälte mbB, Ulmenstraße 37-39, 60325 Frankfurt a. M
E-Mail:
Telefon: +49 69719133-42
Fax: +49 69719133-91
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.vgf-ffm.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung Wartehallen 2023 - 2027
Gegenstand des Auftrags ist eine Rahmenvereinbarung über die Herstellung und Lieferung sowie das fachgerechte Aufstellen von Wartehallen einschließlich aller Einbauten und technischen Einrichtungen, auch der Elektrik, sowie alle erforderlichen Nebenarbeiten und Stellen der Hilfsmittel. Bei Bedarf auch die Baugrubenherstellung und -verfüllung und Fundamentierung, Leerrohrverlegung, Schachtherstellung und Verfüllung der
Baugruben bzw. Gräben. Fundamente können auch bauseits ausgeführt werden, so dass teilweise z. B. nur die Ausführung der Wartehalle erforderlich wird. Der konkrete Auftragsumfang richtet sich jeweils nach dem Auftragsleistungsverzeichis des
jeweiligen Abrufs.
Die Maßnahmen befinden sich im gesamten Bedienungsgebiet der VGF. Die Arbeiten sind in den straßenbautechnischen Haltestellenumbau einzutakten. Die Maßnahme (Wartehallenbau) kann sowohl als eigenständige Modernisierungsmaßnahme durchgeführt werden als auch eingebunden sein in einen Gesamtumbau der Verkehrsanlagen mit vielen Beteiligten. Die Arbeiten sind dementsprechend in den Haltestellenumbau einzutakten.
gesamten Bedienungsgebiet der VGF
Gegenstand des Auftrags ist eine Rahmenvereinbarung über die Herstellung und Lieferung sowie das fachgerechte Aufstellen von Wartehallen einschließlich aller Einbauten und technischen Einrichtungen, auch der Elektrik, sowie alle erforderlichen Nebenarbeiten und Stellen der Hilfsmittel. Bei Bedarf auch die Baugrubenherstellung und -verfüllung und Fundamentierung, Leerrohrverlegung, Schachtherstellung und Verfüllung der
Baugruben bzw. Gräben. Fundamente können auch bauseits ausgeführt werden, so dass teilweise z. B. nur die Ausführung der Wartehalle erforderlich wird. Der konkrete Auftragsumfang richtet sich jeweils nach dem Auftragsleistungsverzeichis des
jeweiligen Abrufs.
Die Maßnahmen befinden sich im gesamten Bedienungsgebiet der VGF. Die Arbeiten sind in den straßenbautechnischen Haltestellenumbau einzutakten. Die Maßnahme (Wartehallenbau) kann sowohl als eigenständige Modernisierungsmaßnahme durchgeführt werden als auch eingebunden sein in einen Gesamtumbau der Verkehrsanlagen mit vielen Beteiligten. Die Arbeiten sind dementsprechend in den Haltestellenumbau einzutakten.
vgl. besondere Vertragsbedingungen für Rahmenvereinbarungen, Ziffer 1.3
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a) Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch auf dem Vergabeportal DTVP unter der ID CXP4YYV6QVF zur Verfügung gestellt. Angebote können auch nur dort, elektronisch in Textform, eingereicht werden. Interessenten, die die abrufbaren Vergabeunterlagen direkt unter der angegebenen URL heruntergeladen haben, werden darauf hingewiesen, dass ihnen nur nach Registrierung, etwaige Bieterfragen, Bieterinformationen und etwaige Änderungen an den Vergabeunterlagen mitgeteilt werden können.
b) Die Beantwortung von Bieterfragen sowie die Kommunikation zwischen Bietern und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform DTVP. Die Interessenten sind daher verpflichtet, regelmäßig in ihrem elektronischen Postfach auf DTVP nachzusehen, ob Nachrichten eingegangen sind.
c) Für das Angebot sind die hierfür auf der Vergabeplattform zur Verfügung gestellten Vordrucke zu verwenden. Nicht editierbare Vordrucke sind auszudrucken, auszufüllen und einzuscannen.
d) Bei Vorlage einer eingescannten Erklärung von Dritten behält sich der Auftraggeber vor, das Original vom Bieter nachzufordern. Bei der Vorlage von Bescheinigungen Dritter genügen bei ausländischen Bietern gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Bei Dokumenten, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizulegen.
e) Rückfragen zu dieser Auftragsbekanntmachung werden wegen der Gleichbehandlung der Bewerber nur in Textform über die Bieterkommunikation der Vergabeplattform DTVP anonymisiert beantwortet. Der Auftraggeber behält sich vor, nach dem 07.08.2023 eingehende Fragen nicht mehr zu beantworten.
f) Es ist ein Angebot pro Bieter zulässig. Mehrfachbeteiligung als Einzelbieter sowie als Mitglied einer Bietergemeinschaft ist nicht zulässig.
g) Der Nachweis von Eignungskriterien bezüglich Fachkunde und Leistungsfähigkeit (Eignung) und das Nichtvorliegen der einzelnen Ausschlussgründe nach den §§ 123 oder 124 GWB kann - soweit darin enthalten - durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
h) Bieter, die sich zum Nachweis ihrer Eignung auf die Kapazitäten von anderen Unternehmen (z. B. Nachunternehmer, konzernverbundene Unternehmen) stützen, müssen diese Kapazitäten im Angebot (Vordruck Eignungsleihe technische und berufliche Leistungsfähigkeit und/oder Vordruck Eignungsleihe wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit) angeben und bereits mit dem Angebot durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens (Vordruck Verpflichtungserklärung Eignungsleihe) nachweisen, dass ihnen die Mittel zur Verfügung stehen, die für die Erfüllung des Auftrags erforderlich sind. Ebenso wie der Bieter hat das andere Unternehmen die Nachweise und Erklärungen gem. III.1.1 beizubringen. Für den Fall, dass ein Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und/oder finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch nimmt, gilt § 47 Abs. 3
SektVO.
i) Der Auftraggeber akzepiert nicht die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) als Eignungsnachweis
j) Der Auftraggeber wendet die §§ 122 bis 126 GWB an.
k) Die Bieter haben zu erklären, dass sie im Falle der Zuschlagserteilung ihren Beschäftigten bei der Ausführung des Auftrags diejenigen Arbeitsbedingungen einschließlich des Entgelts gewähren, die nach Art und Höhe mindestens den Vorgaben desjenigen Tarifvertrages entsprechen, an den das Unternehmen aufgrund des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) gebunden ist, mindestens jedoch - wenn die maßgebliche tarifliche Regelung für die Beschäftigten nicht ohnehin günstiger ist - ein Entgelt, das den Vorgaben des Mindestlohngesetzes (MiLoG) entspricht (zusätzliche Anforderung an die Auftragsausführung). Der Auftraggeber kann ferner verlangen, dass entsprechende Tariftreue- und Mindestentgelterklärungen auch von allen Nachunternehmen und Verleihunternehmen vorgelegt werden, und zwar nach Auftragserteilung.
l) Der Auftraggeber ist zur Anwendung der HVA-Dokumente verpflichtet. Die in den Vergabeunterlagen bzw. HVA-Formularen enthaltene Verweise auf die VgV sind sinngemäß auf die SektVO zu beziehen.
m) Der Höchstwert der Rahmenvereinbarung ist für die Gesamtvertragslaufzeit auf 660.000,-- EUR(netto) festgelegt.
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1-3
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: +49 6151126601
Fax: +49 6151125816