ABS 36; Brennernordzulauf; Projektsteuerung Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEI62825
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Pfarrer-Perabo-Platz 2
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60326
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Deutsche Bahn AG, Beschaffung Infrastruktur, Einkauf Architekten-/Ingenieurleistungen, Dienstleistungen (FE.EI-S-A), Sandstraße 38-40, 90443 Nürnberg
E-Mail:
Telefon: +49 9112193078
Fax: +49 69260913730
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
ABS 36; Brennernordzulauf; Projektsteuerung
ABS 36; Brennernordzulauf; Projektsteuerung
übertragene Leistung: LS 1
optionale Leistung: LS 2
Zu betreuende Baumaßnahme(n)
Die hauptsächlichen Gewerke in der vorliegenden Ausschreibung sind:
DB Energie-Anlagen zur Bahnstromversorgung:
Erneuerung der Unterwerke Mark-Schwaben und Grafing,
Neubau Schaltwerk Finsing, Neubau der Unterwerke Waldering Fischbach, Neubau Sp Ostermünche, Erweiterung der Bahnstromleitung BL 537, Neubau einer Bahnstromleitung und Fernwirklinien zur Steuerung und Überwachung der Oberleitung.
DB Energie-Anlagen zum Notfallpersonenschutz und zur Tunnelversorgung Bahnstromversorgung:
Neubau 50-Hz Trafostationen und Neubau OLSP´s
Die ABS/NBS München - Rosenheim – Grenze D/A ist gemäß Verordnung (EU) Nr. 1316/2013 Teil des Scandinavien-Mediterranean-Corridor (RFC 3 / CORE 5 / TEN-V).
Durch den Ausbau der Schieneninfrastruktur im Großprojekt ABS 36 Brenner-Nordzulauf werden bei der DB Energie GmbH Maßnahmen notwendig, um die geplante Infrastruktur betreiben und energietechnisch versorgen zu können.
Im Zuge der Vorentwurfsplanung soll für ein Schaltwerk, vier Unterwerke, ein Schaltposten, zwei Bahnstromleitungen, Fernwirklinien, OLSP´en und mehrere Mittelspannungsanlagen die möglichen Varianten und ihre Machbarkeiten untersucht werden.
Darauf aufbauend muss dann die Entwurfsplanung und Genehmigungsplanung für diese Anlagen erarbeitet werden.
Für die Bahnstromschaltanlagen sind dies:
1. Sw Finsing
Am BL-Mast 1384 der Leitung 521 beginnt die BL 536 in Richtung Markt Schwaben. Im Zuge des Neubaus des BNZ kommt der Leitung 536 zukünftig eine höhere Bedeutung zu, weshalb hier der Neubau eines Schaltwerkes zur Verbesserung der Versorgungssicherheit untersucht werden soll.
2. Uw Markt-Schwaben
Das Uw muss um einen zusätzlichen BL-Abzweig erweitert werden. Dies wird im Zuge einer Kompletterneuerung geschehen.
3. Uw Grafing
Das Uw Grafing soll zukünftig zweisystemig über die BL 537 an das Uw Markt-Schwaben angebunden werden. Hierfür wird ein Ausbau um ein BL-Feld in der 110-kV-Schaltanlage notwendig. Das Uw Grafing ist dem PFA 1 des Brennernordzulaufs zugeordnet.
4. Sp Ostermünchen
An der Verknüpfungsstelle zwischen Bestands- und Neubaustrecke muss ein Schaltposten errichtet werden. Der Sp Ostermünchen ist dem PFA 2 des Brennernordzulaufs zugeordnet.
5. Uw Waldering
Im Raum Waldering muss ein neues Unterwerk errichtet werden, das dort dann direkt in einen geplanten Tunnel einspeist. Das Uw Waldering ist dem PFA 3 des Brennernordzulaufs zugeordnet.
6. Uw Fischbach
Im Raum Fischbach muss ein neues Unterwerk errichtet werden, was dann am geplanten Tunnelmund einspeisen kann. Das Uw Fischbach ist dem PFA 3 des Brennernordzulaufs zugeordnet.
Für die Bahnstromleitung ergeben sich zwei Teilprojekte:
1. Ausbau BL 537
Die bestehende BL muss um ein System erweitert werden.
2. Neubau BL Waldering – Fischbach
Zwischen beiden neu zu errichtenden Unterwerken muss eine Bahnstromleitung errichtet werden. Geplant ist die Nutzung einer bestehenden 50Hz Trasse der Bayernwerke.
Weitere notwendige Anlagen sind Fernwirklinie, OLSP und 50-Hz-Trafostationen.
Leistungsstufe 2
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
ABS 36; Brennernordzulauf; Projektsteuerung
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.