VE2202.1 Ausbau Verbindungsgang Flugsteig G BPH 2.2V Referenznummer der Bekanntmachung: EU-V0703-23FAS

Regelmäßige nichtverbindliche Bekanntmachung – Sektoren

Diese Bekanntmachung ist ein Aufruf zum Wettbewerb

Bauauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Fraport AG
Ort: Frankfurt
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60547
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Fraport Ausbau Süd GmbH, Abteilung FAS-EV
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.fraport.de
I.3)Kommunikation
Der Zugang zu den Auftragsunterlagen ist eingeschränkt. Weitere Auskünfte sind erhältlich unter: www.vergabe.rib.de
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
Offizielle Bezeichnung: Fraport Ausbau Süd GmbH
Ort: Frankfurt
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60547
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Abteilung FAS-EV
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.fraport.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: www.vergabe.rib.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an folgende Anschrift:
Offizielle Bezeichnung: Fraport Ausbau Süd GmbH
Ort: Frankfurt
Postleitzahl: 60547
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Abteilung FAS-EV
E-Mail:
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.fraport.de
I.6)Haupttätigkeit(en)
Flughafenanlagen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

VE2202.1 Ausbau Verbindungsgang Flugsteig G BPH 2.2V

Referenznummer der Bekanntmachung: EU-V0703-23FAS
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45213331 Bau von Flughafengebäuden
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Fraport hat die Bauphase 1 des Pier G realisiert. Die Erweiterung des Terminalgebäudes des Pier G (Kopfbau) wird aktuell zunächst nur als veredelter Rohbau errichtet. Um den Kopfbau mit dem Baukörper des Terminalhauptgebäudes zu verbinden, ist als Zwischenzustand ein Verbindungsbau zwischen den beiden Baukörpern erforderlich. Die gegenständlichen Leistungen betreffen hier das Gewerkepaket 2, VE2202.1: Ausbau Bauphase 2.2V des Verbindungsgangs E02/E03 (luftseitig) und eine Verbindung in Erweiterung der Check-In-Halle (landseitig).

Weitere Angaben unter II.2.4

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
44520000 Schlösser, Schlüssel und Scharniere
45111100 Abbrucharbeiten
45262320 Estricharbeiten
45262500 Maurerarbeiten
45262670 Metallbauarbeiten
45323000 Schalldämmungsarbeiten
45324000 Gipskartonarbeiten
45410000 Putzarbeiten
45420000 Bautischlerei-Einbauarbeiten
45431000 Boden- und Fliesenarbeiten
45432110 Bodenverlegearbeiten
45432210 Wandverkleidungsarbeiten
45442300 Mit Oberflächenschutz verbundene Arbeiten
45443000 Fassadenarbeiten
45450000 Sonstige Baufertigstellungsarbeiten
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Frankfurt am Main Flughafen

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Gegenstand dieser Ausschreibung sind folgende Leistungen:

45111100-9 Rückbau- /Abbrucharbeiten:

• Interimswände Porenbeton: ca. 200 m²

• Mauerwerkswände: ca. 50 m²

• WC-Anlage Fliesen und Trockenbau: ca. 300 m³ Rauminhalt

• Estrich abfräsen: ca. 100 m²

45262500-6 Maurerarbeiten

• : Mauerwerk Kleinflächen, ca. 70 m²

45410000-4 Putz- und Stuckarbeiten:

• Innenputzarbeiten, ca. 100 m²

45323000-7 Innendämmung und Raumakustik:

• Nichtbrennbare Holzwolle-Mehrschichtplatte: ca. 1.550m²

45324000-4 Trockenbauarbeiten:

• Decken: ca. 130 m²

• Lichtvouten: ca. 40 m

• Wände: ca. 270 m²

• Vorwände: ca. 600 m²

• Installationswände: ca. 90 m²

45262320-0 Estricharbeiten:

• Industrieestrich: ca. 2.900 m²

• Zementestrich: ca. 2.200 m²

• Sauberlaufzone: ca. 85 m²

45431000-7 Fliesen- und Plattenarbeiten:

• Wandfliesen: ca. 70 m²

• Kristallspiegel: ca. 20 m²

• Betonwerkstein Treppen: ca. 85 m²

• Sockelleisten Betonwerkstein: ca. 250 m

45432110-8 Bodenbelagsarbeiten:

• Vinylboden: ca. 40 m²

45442300-0 Bodenbeschichtungsarbeiten:

• Epoxidharzbeschichtungen und diffusionsoffene Beschichtungen: ca. 1.000 m²

45432210-9 Maler- und Lackierarbeiten:

• Maler- und Lackierarbeiten: ca. 1.400 m²

• Sichtbetonausbesserungen: ca. 100 m²

45262670-8 Metallbau- und Schlosserarbeiten:

• Glaswände: ca. 130 m²

• Überwurfschutz: ca. 130 m²

• Rohrrahmentüren: ca. 10 St.

• Doppel-Schiebetüren: ca. 2 St.

• Stahltüren: ca. 10 St

• Glasgeländer: ca. 20 m

• Feste Glas-Rauchschürzen: ca. 15 m²

• Treppengeländer: ca. 30 m

• Handläufe: ca. 100 m

• Stahlblech-Wandbekleidungen: ca. 60 m²

• Türstelen: ca. 3 St

• Motorische Rauchschürzen: ca. 2 St

• Interimszäune auf Dachflächen: ca. 10 m²

• Steigleitern und Stufenanlagen: ca. 15 St

45420000-7 Tischlerarbeiten:

• Waschtischplatten: ca. 7 m

• Sanitärtrennwände: ca. 90 m²

• WC-Türen: ca. 17 St

• Schamwände: ca. 8 St

44520000-1 Schließanlage:

• Schließungen: ca. 20 St

45450000-6 Gebäudereinigung:

• BGF: ca. 2.000 m²

45450000-6 Beschilderung:

• nach Fraport Standard

45443000-4 Fassadenarbeiten:

• Wärmedämmverbundsystemfassade: ca. 1525 m²

Folgende Maßnahmen sind als Vorleistung bereits durch das Gewerkepaket 1 erstellt:

• Baustelleneinrichtung

• Rohbauarbeiten

• Sichtbetonfassaden

• Dachabdichtungsarbeiten

• Stahlbauarbeiten Gepäckhalle

• Stahlbauarbeiten Verbindungsbrücken

Folgende Maßnahmen sind als Vorleistung bereits durch das Gewerkepaket 5 erstellt:

• Metall-Glas-Fassaden

• Oberlichtkonstruktionen

• Sandwichpaneelfassaden

Der Flugsteig G inkl. der Bauphase 2.2V ist mit eigenständigen ln- und Outboundprozessen für Passagiere und Gepäck zu realisieren, für Schengen und Non-Schengen Passagiere auszulegen und muss die eingängigen europäischen Richtlinien zum Betrieb eines Flughafens einhalten.

Zum vorgesehenen Fertigstellungstermin müssen alle Funktionen des Gebäudes

gegeben sein.

Die Leistungen des Auftragnehmers beinhalten neben den Bauleistungen auch alle notwendigen Koordinations- und Planungsleistungen (Werk- und Montageplanung), welche für die eigenen Leistungen innerhalb der Bauphase 2.2V des Flugsteiges G notwendig sind.

Der Auftragnehmer erhält die vom AG erbrachten HOAI-Leistungsphasen „Grundlagenermittlung“ bis einschließlich „Ausführungsplanung“ (LP 1-5).

Alle weiteren erforderlichen Planungsleistungen, die für die Erstellung der Ausbauleistungen des Projekts Bauphase 2.2V erforderlich und durch das beauftragte Gewerkepaket im Rahmen der ausgeschriebenen Leistungen zu erbringen sind, werden durch den Auftragnehmer bereitgestellt.

Das Gebäude wird in System- bzw. in Fertigteilbauweise errichtet werden. Hierbei werden die Tragkonstruktion sowie die Treppen, Treppenhäuser, Aufzugsschächte und sonstige Schächte in Stahlbeton und Stahl ausgeführt. Die technische Ausstattung ist im Rahmen der gesetzlichen Mindeststandards zu realisieren. Vorgaben hinsichtlich den Bauqualitäten, der Ausstattung und den zu verwendenden Materialien werden auf Basis der bislang vom AG erarbeiteten Planung in den Vergabeunterlagen veröffentlicht.

Die nachfolgend genannten Leistungen erfolgen auftraggeberseitig:

- übergeordnete Koordination Probebetrieb

- Gesamtkoordination Inbetriebnahme

Im Zuge des Bauablaufes ist mit entsprechenden Schnittstellen in Bezug auf die Baustelleneinrichtungsfläche/ Logistik sowie aufgrund der parallel stattfindenden Baumaßnahmen des Terminalhauptgebäudes T3 zu rechnen. Die Auftragnehmer der Bauphase 2.2V durchqueren die Baustelleneinrichtungsfläche des Gesamtprojektes Terminal 3. Die Baustelleneinrichtungsflächen für die Baumaßnahme Flugsteig G werden seitens des Gewerkepakets 1, Rohbau, verwaltet.

Zum Zeitpunkt der Ausbauleistung des Auftragnehmers befindet sich das angrenzende Gebäude Bauphase 1 im ruhenden Betrieb.

Der Flugsteig G in der Bauphase 2.2V (Rohbau mit Gebäudehülle) umfasst ca. 15.800 m² BGF R und ca. 2.000 m² BGF S.

Der Ausbaubereich im Pier G umfasst in der Bauphase 2.2V ca. 3600m² - 4000m² BGF.

Leistungsbeginn: 2. Quartal 2024

Beginn Montage: 3. Quartal 2024

Leistungsende (inkl. nachlaufender Restleistungen und Abnahme): 2. Quartal 2025

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 15
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
II.2.11)Angaben zu Optionen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Allgemeine Informationen zu den Ziffern III.1.1) bis III.1.3): Die nach den Ziffern III.1.1) bis III.1.3) geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß den §§ 123 und 124 GWB und zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/2014 (Ziffer III.1.1)), der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit (Ziffer III.1.2)) und der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Ziffer III.1.3)) sind in einem Dokument "Aufforderung zur Interessensbestätigung" (AzIB), das erst zum Zeitpunkt der Aufforderung zur Interessensbestätigung unter der Adresse www.vergabe.rib.de elektronisch zur Verfügung gestellt wird, aufgeführt. Das Dokument "Aufforderung zur Interessensbestätigung" entspricht in seinem Aufbau und der Bezifferung dem Formular dieser Veröffentlichung.

Die informatorischen Vergabeunterlagen werden mit Aufforderung zur Interessensbestätigung ebenfalls unter der Adresse www.vergabe.rib.de elektronisch zur Verfügung gestellt. Änderungen und Ergänzungen bleiben vorbehalten (vgl. VI.3)).

1. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß den §§ 123 und 124 GWB und zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/2014 ist gemäß den Ausführungen unter Ziffer III.1.1) des Dokumentes "Aufforderung zur Interessensbestätigung" zu belegen.

Es wird auf die Ausführungen des Dokumentes "Aufforderung zur Interessensbestätigung", das erst zum Zeitpunkt der Aufforderung zur Interessensbestätigung unter der Adresse www.vergabe.rib.de elektronisch zur Verfügung gestellt wird, verwiesen.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

1.

Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist gemäß den Ausführungen unter Ziffer III.1.2) des Dokumentes "Aufforderung zur Interessensbestätigung" zu belegen.

Es wird auf die Ausführungen des Dokumentes "Aufforderung zur Interessensbestätigung", das erst zum Zeitpunkt der Aufforderung zur Interessensbestätigung unter der Adresse www.vergabe.rib.de elektronisch zur Verfügung gestellt wird, verwiesen.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Es wird auf die Ausführungen des Dokumentes "Aufforderung zur Interessensbestätigung", das erst zum Zeitpunkt der Aufforderung zur Interessensbestätigung unter der Adresse www.vergabe.rib.de elektronisch zur Verfügung gestellt wird, verwiesen.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

1.

Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit ist gemäß den Ausführungen unter Ziffer III.1.3) des Dokumentes "Aufforderung zur Interessensbestätigung" zu belegen.

Es wird auf die Ausführungen des Dokumentes "Aufforderung zur Interessensbestätigung", das erst zum Zeitpunkt der Aufforderung zur Interessensbestätigung unter der Adresse www.vergabe.rib.de elektronisch zur Verfügung gestellt wird, verwiesen.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Es wird auf die Ausführungen des Dokumentes "Aufforderung zur Interessensbestätigung", das erst zum Zeitpunkt der Aufforderung zur Interessensbestätigung unter der Adresse www.vergabe.rib.de elektronisch zur Verfügung gestellt wird, verwiesen.

III.1.4)Objektive Teilnahmeregeln und -kriterien
Auflistung und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:

Die Vergabestelle macht von der Möglichkeit des § 45 SektVO, die Anzahl der geeigneten Bewerber/ Bewerbergemeinschaften zu begrenzen, keinen Gebrauch.

Alle Bewerber/ Bewerbergemeinschaften, die ihr Interesse form- und fristgerecht bekundet haben sowie nach den Ausführungen dieser Bekanntmachung und des Dokumentes "Aufforderung zur Interessensbestätigung" (AzIB), das erst zum Zeitpunkt der Aufforderung zur Interessensbestätigung unter der Adresse www.vergabe.rib.de elektronisch zur Verfügung gestellt wird, das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Ziffer III.1.1)), die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Ziffer III.1.2)) und die technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Ziffer III.1.3)) nachgewiesen haben, werden zur Angebotsabgabe aufgefordert.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Die zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/2014 erforderlichen Maßnahmen gemäß Vergabeunterlagen sind zu beachten.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang von Anträgen auf Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung / Schlusstermin für den Eingang von Interessenbekundungen
Tag: 17/11/2023
Ortszeit: 23:59
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.5)Voraussichtlicher Beginn der Vergabeverfahren:

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

I. Ablauf des Verfahrens

1. Phase - Interessenbekundung (IBK):

Interessenten müssen ihr Interesse über die Vergabeplattform www.vergabe.rib.de bekunden.

Die Interessenbekundung als Bewerber-/ Bietergemeinschaft (Bew.-/Bi.gem.) ist bereits in dieser 1. Phase möglich, aber nicht zwingend. In diesem Fall sind die Mitglieder sowie das vertretungsberechtigte Mitglied mit der IBK zu benennen (s. auch 2. Phase). Die Einreichung eines Teilnahmeantrags/ einer Interessensbestätigung ist in dieser Phase nicht erforderlich.

Es erfolgt keine gesonderte Auftragsbekanntmachung mehr (§ 36 Abs. 4 SektVO). Lediglich die Unternehmen, die form- u. fristgerecht eine Interessenbekundung übermittelt haben, werden am weiteren Verfahren beteiligt (§36 Abs. 5 SektVO).

Der Interessent trägt das Risiko der fristgerechten Übermittlung der Interessenbekundung.

2. Phase - Interessensbestätigung:

Nur diejenigen Unternehmen, die form- und fristgerecht ihr Interesse über die Vergabeplattform bekundet haben, werden zur Abgabe eines Teilnahmeantrags (Interessensbestätigung) aufgefordert werden. Weitere/ sonstige Unternehmen sind nicht zur Teilnahme am Verfahren berechtigt. Soweit noch keine IBK als Bew.-/Bi.gem. in der 1. Phase erfolgt ist, kann eine Bew.-/Bi.gem. auch noch nach der Aufforderung zur Interessenbestätigung (AzIB) bis zur Abgabe der Teilnahmeanträge zulässig gebildet werden. In diesem Fall darf jedoch eine Bew.-/Bi.gem. nur noch zwischen Unternehmen gebildet werden, die auch ihr Interesse zuvor in der 1. Phase bekundet haben. Mit der AzIB werden auch alle weiteren notwendigen Informationen/ Dokumente zur Verfügung gestellt:

- „Formblätter zur Interessensbestätigung“,

- die informatorischen Vergabeunterlagen.

Im Rahmen der AzIB werden diese elektronisch über die Vergabeplattform zur Verfügung gestellt oder eine Internetadresse angegeben, unter der die elektronischen Dokumente abgerufen werden können.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass entgegen § 41 Abs. 1 SektVO die informatorischen Vergabeunterlagen nicht vollständig sind und daher nicht zur Angebotsabgabe verwendet werden können. Der mit dieser Vorgehensweise bewirkte Schutz der Vertraulichkeit der Informationen ist notwendig, um die Sicherheitsinteressen im Sinne des § 107 Abs. 2 GWB, die u. a. für die Auftraggeberin (AG) in § 8 Abs. 1 LuftSiG konkretisiert werden, zu wahren.

3. Phase - Angebotsphase:

Gemäß § 41 Abs. 4 SektVO und auf Grundlage von § 107 Abs. 2 Nr. 1 GWB erhalten nur diejenigen Bewerber, die von der AG nach Abschluss der Interessensbestätigung/ des Teilnahmewettbewerbes zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, die für die Abgabe eines ersten verbindlichen Angebotes zu verwendenden vollständigen finalen Vergabeunterlagen. Die zur Angebotsabgabe zu verwendenden Vergabeunterlagen werden nebst allen Unterlagen dann digital über die Vergabeplattform www.vergabe.rib.de zur Verfügung gestellt.

Die geeigneten Bewerber/ Bewerbergemeinschaften werden im ersten Schritt aufgefordert, ein indikatives (d.h. noch unverbindliches) Angebot abzugeben. Details siehe AzIB.

Es ist beabsichtigt, die Anzahl der Bieter/ Bietergemienschaften in einer oder mehreren Verhandlungsrunden durch Ausscheiden der weniger wirtschaftlichen Angebote stufenweise zu reduzieren.

Die AG behält sich jedoch gleichwohl vor, den Zuschlag bereits auf Grundlage der ersten verbindlichen Angebote ohne weitere Verhandlungen und ohne die Einholung weiterer Angebote zu erteilen.

II.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Kommunikation im Vergabeverfahren grundsätzlich elektronisch erfolgt. Die AG weist darauf hin, dass die Versendung der Vorabinformation gem. §134 GWB und des Zuschlagsschreibens per Telefax erfolgen. Die AG behält sich darüber hinaus vor, im Einzelfall andere Kommunikationswege vorzugeben.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Einlegung von Rechtsbehelfen:

Gemäß §160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
16/10/2023

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