Drucker- und Kopiersysteme sowie (Scan-) Software Referenznummer der Bekanntmachung: 16-23-01-vt
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Königsteiner Straße 73
Ort: Bad Soden am Taunus
NUTS-Code: DE71A Main-Taunus-Kreis
Postleitzahl: 65812
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bad-soden.de
Abschnitt II: Gegenstand
Drucker- und Kopiersysteme sowie (Scan-) Software
Hardware und Software für Vervielfältigungsgeräte, Drucker, Plotter, Scansoftware mit Anbindung an DMS, Teile/Zubehör, Wartung, Dienstleistungen incl. Verbrauchsmaterial und Service sowie Administrations- und Abrechnungssoftware
Magistrat der Stadt Bad Soden am Taunus
Königsteiner Straße 73
65812 Bad Soden am Taunus
Die Verwaltung des Stadt Bad Soden am Taunus plant die notwendige Beschaffung von Hardware und Software für Vervielfältigungsgeräte, Drucker, Plotter, Scansoftware mit Anbindung an DMS, Teile/Zubehör, Wartung, Dienstleistungen incl. Verbrauchsmaterial und Service sowie Administrations- und Abrechnungssoftware für den Bereich der Verwaltung bzw. sonstige zugehörige Organisationsbereiche (ggf. im Rahmen des Austauschs vorhandener Hardware/Software).
Es soll optional eine einseitige Verlängerungsoption des AG jeweils für einen weiteren Monat (bis maximal 12 Monate über Mindestvertragslaufzeit hinaus) bestehen. Das Auftragsverhältnis wird auf Basis der EVB-IT-Standardverträge abgeschlossen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Mindestumsatz von je 2.500.000 Euro in den letzten drei Geschäftsjahren (Zeitraum 2020 bis 2022)
- Es sind mindestens drei verschiedene Referenzen im Zeitraum 2020 bis einschließlich 2022 für eine Organisation zwischen 100 und 1.500 Beschäftigten (schriftlich unter Angabe von Kunde, Leistungsumfang, Rolle des Anbieters, methodische und strategische Vorgehensweise) nachzuweisen. Gegenstand eines jeden Nachweises ist die Bereitstellung von Hardware und Software für Vervielfältigungsgeräte, Drucker, Scansoftware mit Anbindung an DMS, Plotter, Teile/Zubehör, Wartung, Dienstleistungen incl. Verbrauchsmaterial und Service sowie Administrations- und Abrechnungssoftware.
- Unterzeichnung der beiliegenden Geheimhaltungsvereinbarung (siehe Anlage)
- Schriftlicher Nachweis von mindestens 25 personellen Ressourcen (25 Vollzeitäquivalenten) in der Organisation des Anbieters mit mehrjährigen Erfahrungen in der Bereitstellung von Hardware und Software für Vervielfältigungsgeräte, Drucker, Plotter, Teile/Zubehör, Wartung, Dienstleistungen incl. Verbrauchsmaterial und Service sowie Administrations- und Abrechnungssoftware.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Aufwandsbezogene Rechnungsstellungen erfolgen auf Basis der im Vorfeld schriftlich durch den AG freigegebenen Leistungsnachweise (LN). Ein LN ist als rechnungs-begründende Anlage einer jeweiligen Rechnung beizufügen.
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.