Linienbündel "AST-508" und "AST-511"
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Arolser Landstr. 27
Ort: Korbach
NUTS-Code: DE736 Waldeck-Frankenberg
Postleitzahl: 34497
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.ewf.de/
Postanschrift: Im Steingrund 3
Ort: Dreieich
NUTS-Code: DE71C Offenbach, Landkreis
Postleitzahl: 63303
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 61035067-220
Fax: +49 61035067-121
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.igdb.de
Abschnitt II: Gegenstand
Linienbündel "AST-508" und "AST-511"
Öffentliche Nahverkehrsleistungen (AST-Verkehre) im Landkreis Waldeck-Frankenberg auf folgenden Linien:
Los 1: Linienbündel "AST 508": Linien 581.4, 585.2 - 585.5
Los 2: Linienbündel "AST 511": Linien 583.1, 583.3 - 583.7
Linienbündel "AST 508"
Landkreis Waldeck-Frankenberg
Linie 581.4 Korbach - Meineringhausen - Sachsenhausen - Waldeck - Affoldern
Linie 585.2 Sachsenhausen - Netze - Waldeck - Affoldern - Hemfurth - Bringhausen
Linie 585.3 Naumburg - Netze - Waldeck
Linie 585.4 Nieder- Waroldern - Deringhausen - Freienhagen - Sachsenhausen
Linie 585.5 Sachsenhausen - Alraft - Ober- Werbe - Nieder-Werbe - Waldeck
(weitere bediente Ortsteile zu den einzelnen Linien siehe Anlage zum Verkehrsvertrag „Fahrpläne“)
Dieses Linienbündel bedient Ortsteile der Städte und Gemeinden Korbach, Waldeck, Edertal und Naumburg.
Dabei verläuft die Linie 581.4 zwischen Korbach und Affoldern via Sachsenhausen und Nieder-Werbe und bedient zusätzlich Waldeck Stadt. In Nieder-Werbe besteht Anschluss zu der Linie 585.1 nach Schmittlotheim. Die Linie übernimmt die Bedienung außerhalb der Betriebszeiten der Linie 510. Die Linie 585.2 übernimmt die Bedienung außerhalb der Betriebszeiten der Buslinie 515 zwischen Sachsenhausen und Bringhausen über Netze, Waldeck und Affoldern. Dagegen verläuft die Linie 585.3 zwischen Waldeck und Naumburg via Netze. In Naumburg besteht ein Anschluss an die Buslinie 153. In Netze ist ein Übergang von Naumburg kommend auf die Linie 515 nach Korbach möglich. Die Linie 585.4 verläuft von Sachsenhausen via Freienhagen nach Dehringshausen und weiter nach Nieder-Waroldern. In Nieder-Waroldern besteht Anschluss an die AST-Linie 581.3 in Richtung Bad Arolsen. Und die Linie 585.5 fährt im Nebenkorridor zwischen Sachsenhausen und Nieder-Werbe via Alraft und Ober-Werbe und weiter nach Scheid.
Die AST-Linien verkehren an allen Tagen grundsätzlich zwischen ca. 5 und 1 Uhr im 60 Minuten-Takt, sofern im Abstand von +/- 30 Minuten keine Bus- oder Bahnverbindung verfügbar ist. Wenn die AST-Linie im Zuge einer vertakteten Buslinie verkehrt, dann fährt das AST nur außerhalb der Betriebszeiten der Buslinie bzw. füllt am Wochenende den Zweistunden-Grundtakt der Buslinie mit Zwischenfahrten zum Stundentakt auf. Weiterhin wird das AST als Zu- und Abbringer eingesetzt, um die abseits der Busrouten liegenden Ortsteile per Umstieg an die stündlich bzw. zweistündlich verkehrenden Buslinien anzubinden.
Binnenverkehre innerhalb eines AST-Korridors, dies sind i.d.R. die definierten Ortsteile einer Kommune, sind ausgeschlossen.
Wesentliche Verknüpfungspunkte sind: Affoldern und Sachsenhausen sowie Korbach Hauptbahnhof.
Die Leistungen mit geschätzten 50.377 Besetztkilometern p.a. können ab Betriebsstart mit 2 Fahrzeugen im Fahrzeug-Pool sowie einem weiteren Fahrzeug als kurzfristig einsetzbarer Verstärker durchgeführt werden. 1 Fahrzeug hat der Kategorie „Kleinbus“ und 1 Fahrzeug der Kategorie „Rollstuhlbus“ zu entsprechen.
Von Seiten des Auftraggebers besteht ein Optionsrecht auf Vertragsverlängerung von 1x3 Jahren und 1x2 Jahren, also bis zum 11.12.2032, d.h. Samstag vor dem international vereinbarten Fahrplanwechsel der Fahrplanperiode 2033, bzw. bis zum 09.12.2034, d.h. Samstag vor dem international vereinbarten Fahrplanwechsel der Fahrplanperiode 2035.
siehe Abschnitt II.2.7
Linienbündel "AST 511"
Landkreis Waldeck-Frankenberg
Linie 583.1 Bad Wildungen - Altwildungen - Reitzenhagen - Anraff - Giflitz - Bergheim - Mehlen - Affoldern
Linie 583.3 Affoldern - Böhne - Königsheim - Bergheim - Giflitz - Wellen - Wega - Bad Wildungen
Linie 583.4 Bad Wildungen - Odershausen - Braunau - Bergfreiheit - Armsfeld - Battenhausen - Dodenhausen
Linie 583.5 Frankenau - Frebershausen - Reinhardshausen - Bad Wildungen
Linie 583.6 Bad Wildungen - Altwildungen - Reitzenhagen - Reinhardshausen - Albertshausen - Gellershausen - Kleinern - Kalkrain
Linie 583.7 Affoldern - Mehlen - Giflitz - Kleinern - Gellershausen - Frebershausen - Frankenau
(weitere bediente Ortsteile zu den einzelnen Linien siehe Anlage zum Verkehrsvertrag „Fahrpläne“)
Das Linienbündel bedient Ortsteile der Städte und Gemeinden Edertal, Bad Wildungen, Haina (Kloster) und Frankenau. Dabei fährt die Linie 583.1 wie die Linie 510 von Affoldern über Bergheim und Giflitz nach Bad Wildungen. Die Linie übernimmt die Bedienung außerhalb der Betriebszeiten des Busses. Die Linie 583.3 verläuft von Affoldern via Buhlen, Böhne, Bergheim und Wellen nach Bad Wildungen. Die Linie 583.4 weist einen Linienweg von Bad Wildungen über Braunau nach Armsfeld auf und wird verlängert über Hüttenrode, Battenhausen und Haddenberg nach Dodenhausen. Die Linie 583.5 verläuft von Bad Wildungen via Reinhardshausen, Hundsdorf, Frebershausen nach Frankenau. In Frankenau besteht ein Anschluss zur 584.4 nach Frankenberg. Die Linie 583.6 fährt einen Linienweg von Giflitz Kalkrain via Gellershausen nach Bad Wildungen. Die Linie 583.7 verläuft parallel zur Buslinie 516 von Affoldern über Giflitz, Gellershausen und Frebershausen nach Frankenau. Dort ist ein Anschluss an die Linie 584.4 gegeben.
Die AST-Linien verkehren an allen Tagen grundsätzlich zwischen ca. 5 und 1 Uhr im 60 Minuten-Takt, sofern im Abstand von +/- 30 Minuten keine Bus- oder Bahnverbindung verfügbar ist. Wenn die AST-Linie im Zuge einer vertakteten Buslinie verkehrt, dann
fährt das AST nur außerhalb der Betriebszeiten der Buslinie bzw. füllt am Wochenende den Zweistunden-Grundtakt der Buslinie mit Zwischenfahrten zum Stundentakt auf. Weiterhin wird das AST als Zu- und Abbringer eingesetzt, um die abseits der Busrouten liegenden Ortsteile per Umstieg an die stündlich bzw. zweistündlich verkehrenden Buslinien anzubinden.
Binnenverkehre innerhalb eines AST-Korridors, dies sind i.d.R. die definierten Ortsteile einer Kommune, sind ausgeschlossen.
Wesentliche Verknüpfungspunkte sind die Knotenpunkte Affoldern und Bad Wildungen.
Die Leistungen mit geschätzten 158.990 Besetztkilometern p.a. können ab Betriebsstart mit 4 Fahrzeugen im Fahrzeug-Pool sowie einem weiteren Fahrzeug als kurzfristig einsetzbarer Verstärker durchgeführt werden. 3 Fahrzeuge haben der Kategorie „Kleinbus“ und 1 Fahrzeug der Kategorie „Rollstuhlbus“ zu entsprechen.
Von Seiten des Auftraggebers besteht ein Optionsrecht auf Vertragsverlängerung von 1x3 Jahren und 1x2 Jahren, also bis zum 11.12.2032, d.h. Samstag vor dem international vereinbarten Fahrplanwechsel der Fahrplanperiode 2033, bzw. bis zum 09.12.2034, d.h. Samstag vor dem international vereinbarten Fahrplanwechsel der Fahrplanperiode 2035.
siehe Abschnitt II.2.7
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bieter ansässig ist, sofern der Bieter in das Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist. Für den Fall der Nichteintragung: die Vorlage einer Gewerbeanmeldung (für ausländische Bieter: oder vergleichbar). Der Nachweis muss mindestens die vertretungsberechtigten Personen ausweisen.
• Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes (für ausländische Bieter: oder vergleichbar). Die Bescheinigung muss Angaben zu den steuerlichen Verhältnissen und den steuerlichen Erklärungspflichten enthalten [die Bescheinigung muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültig sein]. Falls auf der Bescheinigung keine Gültigkeitsdauer angegeben sein sollte, darf das Ausstellungsdatum in Bezug zum Datum der Angebotsabgabe nicht länger als 3 Monate zurückliegen, d.h. nicht älter als Stichtag: 06.09.2023.
• Bescheinigung der Kommune des Unternehmenssitzes über die steuerliche Zuverlässigkeit (für ausländische Bieter: oder vergleichbar) [die Bescheinigung muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültig sein]. Sofern an die Kommune des Unternehmenssitzes keine Steuer entrichtet werden, sondern an die Kommunen der jeweiligen Betriebsstätten, ist dies der Vergabestelle bis zum Ablauf der Angebotsfrist entsprechend mitzuteilen und zu erläutern.
Ferner hat der Bieter zusätzlich die Bescheinigung der steuerlichen Zuverlässigkeit der betroffenen Kommune vorzulegen, in der die Betriebsstätte, die den vertragsgegenständlichen Verkehr erbringen soll, ansässig ist. Bei Ergebnisab-führungsverträgen / Organschaften ist hinsichtlich des Drittunternehmens entsprechend zu verfahren.
Falls auf der Bescheinigung keine Gültigkeitsdauer angegeben sein sollte, darf das Ausstellungsdatum in Bezug zum Datum der Angebotsabgabe nicht länger als 3 Monate zurückliegen, d.h. nicht älter als Stichtag: 06.09.2023
• Angabe von im „Rollgeschäft“ erbrachten Bus- oder AST- bzw. sonstige bedarfsgesteuerten Verkehrsleistungen (auch Taxi- und Mietwagenverkehre; keine Fernbus-Verkehre) im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen (falls in Deutschland erbracht: gem. § 42, 48, 49 PBefG; nicht: gem. §§ 42a, 43 PBefG; Verkehrsleistungen gem. §§ 42a, 43 PBefG werden nicht berücksichtigt) seit Gründung des Unternehmens, höchstens jedoch seit Beginn (01.01.) der letzten drei vollen Kalenderjahre vor dem in Ziffer 7 genannten Termin zur Angebotsabgabe.
Es ist mindestens eine erbrachte Verkehrsleistung anzugeben, die benannte Anzahl braucht die im Vordruck geforderte Anzahl nicht zu überschreiten.
Die angegebenen Referenzleistungen müssen geeignet sein, einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Unternehmens in Bezug auf den zu vergebenden Auftrag zu ermöglichen, d.h. auf selbst erbrachte Leistungen im „Rollgeschäft“. Die Referenzleistungen müssen nicht mit der ausschreibungsgegenständlichen Leistung identisch sein, sie sollten jedoch mit den Anforderungen an die zu erbringende Leistung vergleichbar sein (vergleichbar hoher Schwierigkeitsgrad). Neben der Angabe von Verkehrsleistungen als Konzessionsinhaber (auch als Teil einer Bietergemeinschaft) ist auch die Angabe von Leistungen als Unterauftragnehmer zulässig.
1. Mindestanforderungen an die Vorgabe „Angabe im „Rollgeschäft“ erbrachte Verkehrsleistungen […]“:
a) Die vorgelegte Referenz muss von dem Unternehmen erbracht worden sein, welches das Angebot abgibt. Erfolgt die Leistungserbringung der Referenzleistung bei einer GbR, GmbH, KG, OHG, etc. von den „Gesellschaftern“ des Unternehmens (z.B. Gesellschafter A stellt das Fahrpersonal, Gesellschafter B stellt die Fahrzeuge, Gesellschafter C führt alle administrativen und technischen Tätigkeiten durch), wird die Referenz mit ihrem Erklärungsgehalt als zulässig gewertet.
b) Kann das Unternehmen (auch Bietergemeinschaften) keine entsprechenden Referenzleistungen nachweisen, so besteht die Möglichkeit einer Eignungsleihe.
2. Mindestanforderungen an die Vorgabe „vergleichbar hoher Schwierigkeitsgrad einer Referenz“:
Los 1:
Die Vergleichbarkeit gilt als erfüllt, wenn Referenzen als Haupt- oder Unterauftragnehmer einzeln oder in Summe einen Umfang von mindestens 16.500 Besetztkilometer (für bedarfsgesteuerte Verkehre als Referenz) oder Nutzwagenkilometer (für Busverkehrsleistungen als Referenz) p.a. bei gleichzeitigem Einsatz von mindestens 1 Fahrzeug aufweisen. Die Referenzen müssen im o.g. Referenzzeitraum (2020, 2021, 2022) jeweils für mindestens 12 Monate erbracht worden sein.
Los 2:
Die Vergleichbarkeit gilt als erfüllt, wenn Referenzen als Haupt- oder Unterauftragnehmer einzeln oder in Summe einen Umfang von mindestens 52.500 Besetztkilometer (für bedarfsgesteuerte Verkehre als Referenz) oder Nutzwagenkilometer (für Busverkehrsleistungen als Referenz) p.a. bei gleichzeitigem Einsatz von mindestens 2 Fahrzeugen aufweisen. Die Referenzen müssen im o.g. Referenzzeitraum (2020, 2021, 2022) jeweils für mindestens 12 Monate erbracht worden sein.
Los 1 + Los 2:
Wird auf beide Lose jeweils ein Angebot abgegeben, gilt die Vergleichbarkeit als erfüllt, wenn Referenzen als Haupt- oder Unterauftragnehmer einzeln oder in Summe einen Umfang von mindestens 69.000 Besetztkilometer (für bedarfsgesteuerte Verkehre als Referenz) oder Nutzwagenkilometer (für Busverkehrsleistungen als Referenz) p.a. bei gleichzeitigem Einsatz von mindestens 3 Fahrzeugen aufweisen. Die Referenzen müssen im o.g. Referenzzeitraum (2020, 2021, 2022) jeweils für mindestens 12 Monate erbracht worden sein.
Bei Vorlage mehrerer Referenzen (max. 4) werden diese kumulativ betrachtet. Detaillierte Anforderung an die zu erteilenden Angaben siehe Anlage E zum Angebotsschreiben; der Vordruck ist zu verwenden).
• Nachweis der fachlichen Eignung i.S. des § 13 Abs. 1 Nr. 3 PBefG i.V.m. § 3 Abs. 1 PBZugV:
Bescheinigung der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) über die fachliche Eignung gem. §§ 3, 4, 6, 7 PBZugV (§ 3 „Fachliche Eignung“, § 4 „Fachkundeprüfung“, § 6 „Gleichwertige Abschlussprüfungen“, § 7 „Anerkennung leitender Tätigkeit“). Die IHK stellt die Bescheinigung nach dem Muster des Anhangs III der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 in der jeweils geltenden Fassung aus [für Personenkraftverkehre mit mehr als 9 Personen inkl. Fahrer].
oder
Bescheinigung der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) über die fachliche Eignung gem. §§ 3, 4, 6, 7 PBZugV (§ 3 „Fachliche Eignung“, § 4 „Fach-kundeprüfung“, § 6 „Gleichwertige Abschlussprüfungen“, § 7 „Anerkennung leitender Tätigkeit“). Die IHK stellt die Bescheinigung nach dem Muster der Anlage 5 der PBZugV in der jeweils geltenden Fassung aus [für Taxi- und Mietwagenverkehre].
Der Nachweis der fachlichen Eignung muss vom Unternehmer selbst oder einer zur Führung der Geschäfte bestellten Person erbracht werden.
Für den Fall einer Eignungsleihe kann der Nachweis durch ein anderes Unternehmen erbracht werden, wenn dies die Leistung erbringt, für die der Nachweis benötigt wird.
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter dürfen bei der Öffnung der Angebote nicht anwesend sein.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
- Zur Anwendung des Hessischen Präqualifikationsregisters (HPQR) siehe „Aufforderung zur Angebotsabgabe und Bewerbungsbedingungen“ der Vergabeunterlagen, - Hinweis zu Ziffern III 1.1)-1.3): Sofern ein Bieter aus gewichtigen Gründen nicht in der Lage ist, eine der in den Ziffern III.1.1)-1.3) genannten Nachweise und Erklärungen vorzulegen, so hat er dies unter Angabe der Gründe der Vergabestelle vor der
in Ziffer 5 der „Aufforderung zur Angebotsabgabe und Bewerbungsbedingungen“ genannten Frist für Fragen zu den Vergabeunterlagen mitzuteilen,
- Fragen zu den Vergabeunterlagen sind über die Vergabeplattform https://www.subreport.de/E29417625 zu stellen,
-sonstige vorzulegende Angebotsunterlagen:
- Angebotsschreiben: Das „Angebotsschreiben“ ist zwingend auszufüllen und hochzuladen.
- Preisblätter (Anlagen B1-B2 zum Angebotsschreiben): Das jeweilige „Preisblatt“ (Excel-Format ) ist zwingend auszufüllen und im Excel-oder PDF-Format hochzuladen.
- Falls zutreffend: eine Erklärung der Bieter- / Arbeitsgemeinschaft (detaillierte Anforderungen an die zu erteilende Erklärung, insbesondere hinsichtlich der Verpflichtungserklärungen der Mitglieder der Bietergemeinschaft, siehe Anlage D zum Angebotsschreiben; der Vordruck ist zu verwenden).
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: +49 6151125816 /+49 6151126834
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften
ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB)