Linienbündel „508: Edersee / Waldeck“ (Los 1), Linienbündel „511: Edertal“ (Los 2) Referenznummer der Bekanntmachung: 4634
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Rainer-Dierichs-Platz 1
Ort: Kassel
NUTS-Code: DE731 Kassel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 34117
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.nvv.de
Postanschrift: Arolser Landstr. 27
Ort: Korbach
NUTS-Code: DE736 Waldeck-Frankenberg
Postleitzahl: 34497
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.ewf.de/
Postanschrift: Im Steingrund 3
Ort: Dreieich
NUTS-Code: DE71C Offenbach, Landkreis
Postleitzahl: 63303
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Ausschreibung
E-Mail:
Telefon: +49 61035067-0
Fax: +49 61035067-121
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.igdb.de
Abschnitt II: Gegenstand
Linienbündel „508: Edersee / Waldeck“ (Los 1), Linienbündel „511: Edertal“ (Los 2)
Öffentliche Nahverkehrsleistungen im Bereich des Landkreises Waldeck-Frankenberg auf folgenden Linien:
Los 1: Linienbündel "508: Edersee / Waldeck": Linien 510, 510.1, 510.2 und 550;
Los 2: Linienbündel „511: Edertal": Linien 512, 513, 514, 515, 516, 517 und 518;
Linienbündel „508: Edersee / Waldeck“ (Los 1)
Landkreis Waldeck-Frankenberg
Linie 510: Bad Wildungen - Waldeck - Korbach
Linie 510.1: Medebach - Korbach - Waldeck - Edertal - Bad Wildungen
Linie 510.2: Schulverkehr Korbach - Dehringshausen - Freinhagen - Waldeck
Linie 550: Korbach – Medebach
Die Linie 510 fungiert als Verbindung zwischen Bad Wildungen und Korbach und sichert die Anbindung von Waldeck. Des Weiteren werden die jeweiligen Ortsteile mit zentralen Orten verbunden. Eine saisonale Anbindung der Ederseeregion, bzw. der Ederseesperrmauer ist ebenfalls gewährleistet. Dafür werden Regelfahrten über die Ederseerandstraße geleitet. Der Verkehr zu/von weiterführenden Schulen im Bedien-korridor ist ebenfalls ein Schwerpunkt der Linie, so Einrichtungen an Haltestellen in den Kernstädten von Bad Wildungen und Korbach sowie Schulen in Bad Wildungen (Ense Schulzentrum, Gymnasium, Holzfachschule) und Korbach (Louis-Peter- Schule, KBS) bedarfsgerecht bedient werden. Unterstützend dazu fungieren die Linien 510.1 und 510.2, deren Verkehrsangebot komplett auf die Belange der Schüler im Bedienkorridor ausgerichtet sind.
In westlicher Richtung erfüllt die Linie 550 als Regiobus die Funktion einer Verlänge-rung der Bedienachse, was durch eine Durchbindung der Regelfahrten der Linie mit der Linie 510 erreicht wird. Als eine die Kreisgrenzen überschreitende Verbindung in den Hochsauerlandkreis bedient sie zusätzlich den Verkehr zu/von den weiterführenden Schulen in Korbach. Teile des Verkehrsangebots sind daher auf die Belange der Schüler ausgerichtet.
Die Leistungen können ab Betriebsstart fahrplanmäßig mit 17 Fahrzeugen (16 Standard-Solobusse Kategorie A, 1 Standardgelenkbus Kat. B) und in einem durchschnittlichen Kalenderjahr mit gerundeten 1.211.465 Nkm (Nutzwagenkilometern) sowie gerundeten 30.883 Fahrplanstunden p.a. erbracht werden.
Linienbündel „511: Edertal“
Landkreis Waldeck-Frankenberg
Linie 512: Frebershausen - Hüddingen - Albertshausen - Reinhardshausen - Bad Wildungen
Linie 513: Frebershausen - Gellershausen - Kleinem - Giflitz - Altwildungen - Bad Wildungen - Reinhardshausen
Linie 514: Züschen - Wellen - Wega - Böhne - Bergheim - Buhlen - Giflitz - Bad Wildungen
Linie 515: Sachsenhausen - Netze - Waldeck - Buhlen - Affoldern
Linie 516*: Affoldern - Mehlen - Giflitz - Gellershausen - Frebershausen - Frankenau
Linie 517: Bad Wildungen - Giflitz - Buhlen - Bergheim - Mehlen - Affoldern - Hemfurth – Bringhausen
Linie 518: Affoldern - Hemfurth-Edersee - Bringhausen
*Linie fährt nur in der Zeit vom 01.April - 31.Oktober
Die Linien 512, 513, 514, 515, 516, 517 und 518 bedienen im Landkreises Waldeck-Frankenberg einen Verkehrsraum, der sich rund um das Mittelzentrum Bad Wildungen ausbildet.
Neben der regionalen Linie 510, die zwischen Sachsenhausen und Affoldern die touristisch interessanten Gebiete bedient, stellt die Linie 515 mit Anschlüssen in Sachsenhausen und Affoldern die Grundbedienung in diesem Verkehrskorridor für die Gemeinden Waldeck, Netze und Buhlen an allen Wochentagen sicher.
Die lokale Buslinie 518 stellt die Grundbedienung an allen Tagen in der Woche in der touristisch sehr bedeutenden Region am Edersee dar und ist in Affoldern zweistündlich mit den Buslinien 510 Korbach – Bad Wildungen und 515 Sachsenhausen – Affoldern verknüpft.
Die Linien 512, 513, 514 und 517 haben ihren Aufgabenschwerpunkt in der Anbindung der Gemeinden mit dem bedeutenden Schulstandort Bad Wildungen mit insgesamt 12 Schulen. Daneben sind die Gemeinden Giflitz mit ca. 800 Schulkindern an Grund- und Gesamtschule und Sachsenhausen mit der Mittelpunktschule, die ca. 500 Schulkinder besuchen, wichtige Ziele im Linienbündel.
Mit der Linie 516 werden während der Schulferien in der touristischen Saison von An-fang April bis Ende Oktober zusätzliche publikumsrelevante Ziele im südlichen Kellerwald bedient. Die Linie hat in Affoldern Übergänge auf die Linien 510, 515 und 518 sowie in Frankenau auf die Linie 521.
Die Leistungen können ab Betriebsstart fahrplanmäßig mit 9 Fahrzeugen (Standard-Solobusse Kategorie A) und in einem durchschnittlichen Kalenderjahr mit gerundeten 436.611 Nkm (Nutzwagenkilometern) sowie gerundeten 11.181 Fahrplanstunden p.a. erbracht werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bieter ansässig ist, sofern der Bieter in das Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist. Für den Fall der Nichteintra-gung: die Vorlage einer Gewerbeanmeldung (für ausländische Bieter: oder vergleichbar). Der Nachweis muss mindestens die vertretungsberechtigten Personen ausweisen, vgl. § 44 Abs. 1 VgV.
• Eigenkapitalbescheinigung nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 der Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr, der in der Norm enthaltene Stichtag ist einzuhalten (detaillierte Anforderungen an die zu erteilende Erklärung siehe Anlage F zum Angebotsschreiben; der Vordruck ist zu verwenden),
• Zusatzbescheinigung nach § 2 Abs. 3 der Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr, der in der Norm enthaltene Stichtag ist einzuhalten (detaillierte Anforderungen an die zu erteilende Erklärung siehe Anlage G zum Angebotsschreiben; der Vordruck ist zu verwenden),
• Bonitätsbescheinigung der Hausbank nach Bank-zu-Bank-Standard [die Bescheinigung muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültig sein]. Falls auf der Bescheinigung keine Gültigkeitsdauer angegeben sein sollte, darf das Ausstellungsdatum in Bezug zum Datum der Angebotsabgabe nicht länger als 1 Monat zurückliegen, d.h. nicht älter als Stichtag: 06.09.2023,
• Bonitätsauskunft der Hausbank über das Kreditrisiko (Rating). Diese Auskunft muss eine mindestens „durchschnittliche / befriedigende“ Bonität bescheinigen und die Angabe enthalten, auf Basis welchen Jahresabschlusses die Auskunft erfolgt und wann das Rating erstellt worden ist [die Bescheinigung muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültig sein]. Falls auf der Bescheinigung keine Gültigkeitsdauer angegeben sein sollte, darf das Ausstellungsdatum in Bezug zum Datum der Angebotsabgabe nicht länger als 1 Monat zurückliegen, d.h. nicht älter als Stichtag: 06.09.2023,
• Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes (für ausländische Bieter: oder vergleichbar). Die Bescheinigung muss Angaben zu den steuerlichen Verhältnissen und den steuerlichen Erklärungspflichten enthalten [die Bescheinigung muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültig sein]. Falls auf der Bescheinigung keine Gültigkeitsdauer angegeben sein sollte, darf das Ausstellungsdatum in Bezug zum Datum der Angebotsabgabe nicht länger als 3 Monate zurückliegen, d.h. nicht älter als Stichtag: 06.09.2023.
• Bescheinigung der Kommune des Unternehmenssitzes über die steuerliche Zuverlässigkeit (für ausländische Bieter: oder vergleichbar) [die Bescheinigung muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültig sein]. Sofern an die Kommune des Unternehmenssitzes keine Steuer entrichtet werden, sondern an die Kommunen der jeweiligen Betriebsstätten, ist dies der Vergabestelle bis zum Ablauf der Angebotsfrist entsprechend mitzuteilen und zu erläutern.
Ferner hat der Bieter zusätzlich die Bescheinigung der steuerlichen Zuverlässigkeit der betroffenen Kommune vorzulegen, in der die Betriebsstätte, die den vertragsgegenständlichen Verkehr erbringen soll, ansässig ist. Bei Ergebnisabführungsverträgen / Organschaften ist hinsichtlich des Drittunternehmens entsprechend zu verfahren.
Falls auf der Bescheinigung keine Gültigkeitsdauer angegeben sein sollte, darf das Ausstellungsdatum in Bezug zum Datum der Angebotsabgabe nicht länger als 3 Monate zurückliegen, d.h. nicht älter als Stichtag: 06.09.2023.
• Angabe von im „Rollgeschäft“ erbrachten Busverkehrsleistungen (keine Rufbus-/ AST-/ ALF-/ Fernbus-/ Schienenersatz-/ Bedarfs-/ Mietbus-/ Berufs-/ Markt-/ Theater-/ Flughafenvorfeld-/ Reise-Verkehre, auch keine Werks-/ Freigestellte Schüler-Verkehre) im öffentlichen Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen (falls in Deutschland erbracht: gem. § 42 PBefG; nicht: gem. §§ 42a, 43-49 PBefG; Verkehrsleistungen gem. §§ 42a, 43-49 PBefG werden nicht berücksichtigt) seit Gründung des Unternehmens, höchstens jedoch seit Beginn (01.01.) der letzten drei vollen Kalenderjahre vor dem in Ziffer IV.2.2 genannten Termin zur Angebotsabgabe.
Es ist mindestens eine vergleichbare, erbrachte Verkehrsleistung gefordert. Es steht den Bietern frei, eine größere Anzahl von Referenzen anzugeben.
Die angegebenen Referenzleistungen müssen geeignet sein, einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Unternehmens in Bezug auf den zu vergebenden Auftrag zu ermöglichen, d.h. auf erbrachte Leistungen im „Rollgeschäft“. Die Referenzleistungen müssen nicht mit der ausschreibungsgegenständlichen Leistung identisch sein, sie sollten jedoch mit den Anforderungen an die zu erbringende Leistung vergleichbar sein (vergleichbar hoher Schwierigkeitsgrad). Neben der Angabe von Busverkehrsleistungen als Konzessionsinhaber (auch als Teil einer Bietergemeinschaft) ist auch die Angabe von Leistungen als Unterauftragnehmer zulässig.
1. Mindestanforderungen an die Vorgabe „Angabe im „Rollgeschäft“ erbrachte Busverkehrsleistungen […]“:
a) Die vorgelegte Referenz muss von dem Unternehmen erbracht worden sein, welches das Angebot abgibt. Erfolgt die Leistungserbringung der Referenzleistung bei einer GbR, GmbH, KG, OHG, etc. von den „Gesellschaftern“ des Unternehmens (z.B. Gesellschafter A stellt das Fahrpersonal, Gesellschafter B stellt die Fahrzeuge, Gesellschafter C führt alle administrativen und technischen Tätigkeiten durch), wird die Referenz mit ihrem Erklärungsgehalt als zulässig gewertet.
b) Kann das Unternehmen (auch Bietergemeinschaften) keine entsprechenden Referenzleistungen nachweisen, so besteht die Möglichkeit einer Eignungsleihe.
2. Mindestanforderungen an die Vorgabe „vergleichbar hoher Schwierigkeitsgrad einer Referenz“:
Los 1:
Die Vergleichbarkeit gilt als erfüllt, wenn Referenzen als Haupt- oder Unterauftragnehmer einzeln oder in Summe einen Umfang von mindestens 400.000 Nutzwagenkilometer p.a. bei gleichzeitigem Einsatz von mindestens 6 Kraftomnibussen aufweisen. Die Referenzen müssen im o.g. Referenzzeitraum (2020, 2021, 2022) jeweils für mindestens 12 Monate erbracht worden sein.
Los 2:
Die Vergleichbarkeit gilt als erfüllt, wenn Referenzen als Haupt- oder Unterauftragnehmer einzeln oder in Summe einen Umfang von mindestens 145.000 Nutzwagenkilometer p.a. bei gleichzeitigem Einsatz von mindestens 3 Kraftomnibussen aufweisen. Die Referenzen müssen im o.g. Referenzzeitraum (2020, 2021, 2022) jeweils für mindestens 12 Monate erbracht worden sein.
Los 1 + Los 2:
Wird auf beide Lose jeweils ein Angebot abgegeben, gilt die Vergleichbarkeit als erfüllt, wenn Referenzen als Haupt- oder Unterauftragnehmer einzeln oder in Summe einen Umfang von mindestens 545.000 Nutzwagenkilometer p.a. bei gleichzeitigem Einsatz von mindestens 9 Kraftomnibussen aufweisen. Die Referenzen müssen im o.g. Referenzzeitraum (2020, 2021, 2022) jeweils für mindestens 12 Monate erbracht worden sein.
Bei Vorlage mehrerer Referenzen (max. 4) werden diese kumulativ betrachtet. Detaillierte Anforderung an die zu erteilenden Angaben siehe Anlage E zum Angebotsschreiben; der Vordruck ist zu verwenden).
• Bescheinigung der „fachlichen Eignung für den Personenkraftverkehr mit Kraftomnibussen“, nicht: Verkehr mit Taxen und Mietwagen. D.h. Nachweis der fachlichen Eignung i.S.d. Art. 3 Abs. 1 lit. d) VO (EG) Nr. 1071/2009 sowie § 13 Abs. 1 Nr. 3 PBefG i.V.m. § 3 Abs. 1 PBZugV: Kenntnisse, die zur ordnungsgemäßen Führung eines Straßenpersonenverkehrsunternehmens erforderlich sind, und zwar auf den jeweiligen Sachgebieten, die im Anhang I Teil I der VO (EG) Nr. 1071/2009 in der jeweils geltenden Fassung aufgeführt sind, nachgewiesen nach dem Muster des Anhangs III der VO (EG) Nr. 1071/2009 in der jeweils geltenden Fassung.
In Deutschland:
Kopie einer Bescheinigung der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) über die fachliche Eignung gem. §§ 3, 4, 6, 7 PBZugV (§ 3 „Fachliche Eignung“, § 4 „Fachkundeprüfung“, § 6 „Gleichwertige Abschlussprüfungen“, § 7 „Anerkennung leitender Tätigkeit“).
Der Nachweis der fachlichen Eignung muss vom Unternehmer selbst oder einer zur Führung der Geschäfte bestellten Person erbracht werden.
Für den Fall einer Eignungsleihe kann der Nachweis durch ein anderes Unter-nehmen erbracht werden, wenn dies die Leistung erbringt, für die der Nachweis benötigt wird.
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter dürfen bei der Öffnung der Angebote gem. § 55 Abs. 2 VgV nicht anwesend sein.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
- Zur Anwendung des Hessischen Präqualifikationsregisters (HPQR) siehe „Aufforderung zur Angebotsabgabe und Bewerbungsbedingungen“ der Vergabeunterlagen
- Hinweis zu Ziffern III 1.1)-1.3): Sofern ein Bieter aus gewichtigen Gründen nicht in der Lage ist, eine der in den Ziffern III.1.1)-1.3) genannten Nachweise und Erklärungen vorzulegen, so hat er dies unter Angabe der Gründe der Vergabestelle vor der in Ziffer 5 der „Aufforderung zur Angebotsabgabe und Bewerbungsbedingungen“ genannten Frist für Fragen zu den Vergabeunterlagen mitzuteilen,
- Fragen zu den Vergabeunterlagen sind über die Vergabeplattform https://www.subreport.de/E49336295 zu stellen
- Eignungsleihe (siehe Vergabeunterlagen),
- Falls zutreffend: eine Erklärung der Bieter- / Arbeitsgemeinschaft (detaillierte Anforderungen an die zuerteilende Erklärung siehe Anlage D zum Angebotsschreiben; der Vordruck ist zu verwenden),
- Falls zutreffend: Angabe der Anzahl der kalkulierten Fahrzeuge sowie die verbindliche Umlaufplanung.
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: +49 6151125816/+49 6151126834
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)