Bauüberwachungsleistungen: Erneuerung Eisenbahnüberführung (EÜ) Desenbergstraße, Strecke 2550, km 292,594 Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI51133
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Dirk Schütz, Detlev Zache
E-Mail:
Fax: +49 6926520071
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Bauüberwachungsleistungen: Erneuerung Eisenbahnüberführung (EÜ) Desenbergstraße, Strecke 2550, km 292,594
Bauüberwachungsleistungen gem. VV BAU
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Bauüberwachungsleistungen gem. VV BAU
Postanschrift: Konrad-Zuse-Straße 2a
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44801
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Höxter
Bauüberwachungsleistungen gem. VV BAU
Postanschrift: Konrad-Zuse-Straße 2a
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44801
Land: Deutschland
Nachtrag 02: zusätzliche Sperrpause Nov. '23
Das Leistungs-Soll wird ohne diese zusätzliche Leistung nicht erreicht. Die Zusatzleistung ist somit zwingend erforderlich. Erhebliche Verzögerungen im Leistungsablauf bei besonderen zeitlichen Zwängen (Berücksichtigung von festgelegten Sperrpausen, und Prüfanforderungen zur IBN). Außerdem würde ein Wechsel des AN zu Leistungen mit unterschiedlichen technischen Merkmalen führen, die mit Schwierigkeiten im Betrieb verbunden wären oder erhöhte Instandhaltung bedingen.