81298469-Konzeptionelle und institutionelle Beratung der Tschadseebeckenkommission Referenznummer der Bekanntmachung: 81298469
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Dag-Hammarskjöld-Weg 1 - 5
Ort: Eschborn
NUTS-Code: DE71A Main-Taunus-Kreis
Postleitzahl: 65760
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6196792510
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.giz.de
Abschnitt II: Gegenstand
81298469-Konzeptionelle und institutionelle Beratung der Tschadseebeckenkommission
Das Tschadseebecken ist eines der großen afrikanischen Wassereinzugsgebiete, in dem ca. 45 Mio. Menschen leben. Mit weitläufigen Weide- und Ackerflächen und reichen Fischvorkommen ist es ein sowohl wirtschaftlich als auch ökologisch wichtiges Gebiet für die Länder Tschad, Nigeria, Niger, Kamerun, Zentralafrikanische Republik und Libyen (Mitgliedsländer der Tschadseebeckenkommission). Das fragile Ökosystem Tschadseebecken steht durch Übernutzung und zunehmende Verschmutzung der natürlichen Ressourcen, v. a. aufgrund des starken Bevölkerungswachstums, enorm unter Druck. Aufgrund der prognostizierten Klimaveränderungen wird bis Ende des Jahrhunderts mit einem Verlust von bis zu 23 % der Fläche gerechnet, die aktuell für regenbewässerte Landwirtschaft im Tschadseebecken nutzbar ist. Es entstehen zunehmend Konflikte um die knappen Ressourcen. Aktuell gibt es einen schwerwiegenden Konflikt um Fischkanäle am Fluss Logone zwischen Landwirt*innen, Viehzüchter*innen und Fischer*innen.
Aufgabe der Tschadseekommission (CBLT) ist es, ihre Mitgliedsländer in der nachhaltigen Bewirtschaftung der Wasserressourcen des Tschadsees zu unterstützen. Die Mitgliedsländer der Tschadseekommission verfügen durchweg über eine schwache Staatlichkeit und sind zudem von bewaffneten Konflikten gekennzeichnet. Die größtenteils von der Subsistenzlandwirtschaft lebende arme Bevölkerung ist darüber von der aufgrund des Klimawandels verschärften Wasserknappheit unmittelbar betroffen.
Die GIZ kooperiert mit der CBLT seit vielen Jahren. Der Fokus des aktuellen Projekts liegt auf drei Handlungsfeldern:
Output 1 zielt darauf ab, dass der CBLT Management- und Steuerungsinstrumente zur Verfügung stehen, damit sie ihre Mitgliedsländer kompetent im Hinblick auf ein umweltfreundliches, an den Klimawandel angepasstes, gendersensibles und konfliktminderndes Management grenzüberschreitender Wasserressourcen beraten kann. Zentral sind dabei die verbesserte Nutzung des Tschadseebeckeninformationssystems (digitale Datenbank), sowie die Umsetzung des an die spezifischen Bedingungen im Tschadseebecken angepassten Wassereinzugsgebiets-Management-Zyklus.
Output 2 zielt darauf ab, die Tschadseebeckenkommission in die Lage zu versetzen, Partnerplattformen mit einer gendergerechten Interessensvertretung in grenzüberschreitenden Teileinzugsgebieten einzurichten. Über diese Plattformen sollen zunächst prioritäre Herausforderungen und potenzielle Konflikte, sogenannte Hotspots, unter Zuhilfenahme einer gemeinsam erstellten Hotspot-Karte identifiziert werden. Auf dieser Grundlage können passgenaue Minderungsmaßnahmen partizipativ entwickelt und in einer Interventionszone beispielhaft umgesetzt werden. Dieser Ansatz wurde in der (kleineren) Interventionszone Waza-Logone in der Vergangenheit bereits erfolgreich genutzt (s. Projektfortschrittbericht 2022).
Output 3 strebt an, lokale Akteure im Teileinzugsgebiet Logone in die Lage zu versetzen, Minderungsmaßnahmen mit Unterstützung der CBLT umzusetzen. Über die Anwendung des Farmer Field School-Ansatzes und mit Unterstützung anderer deutscher und internationaler Entwicklungsprojekte verbreiteten erprobten guten landwirtschaftlichen Praktiken sollen dadurch die Folgen der Umweltverschmutzung und des Klimawandels insbesondere für die arme Bevölkerung gemindert werden.
00000 Tschad
Das Tschadseebecken ist eines der großen afrikanischen Wassereinzugsgebiete, in dem ca. 45 Mio. Menschen leben, die sich aus mehr als 70 ethnischen Gruppen zusammensetzen. Mit weitläufigen Weide- und Ackerflächen und reichen Fischvorkommen ist es ein sowohl wirtschaftlich als auch ökologisch wichtiges Gebiet für die Länder Tschad, Nigeria, Niger, Kamerun, Zentralafrikanische Republik und Libyen (Mitgliedsländer der Tschadseebeckenkommission). Das fragile Ökosystem Tschadseebecken steht durch Übernutzung und zunehmende Verschmutzung der natürlichen Ressourcen, v. a. aufgrund des starken Bevölkerungswachstums, enorm unter Druck.
Durchführungs- bzw. Umsetzungspartner des Projekts ist die 1964 von ihren Mitgliedsländern gegründete CBLT. Diese nimmt eine zentrale Rolle bei der Stabilisierung und Friedensförderung im fragilen Kontext der Sahel-Region ein und hat das Mandat (a) eine nachhaltige und gerechte Bewirtschaftung des Tschadsees und anderer grenzüberschreitender Wasserressourcen sicherzustellen, (b) die Ökosysteme im Tschadseebecken zu erhalten und (c) regionale Integration und Sicherung von Frieden und Sicherheit zu fördern. Die CBLT ist eine regionale Organisation mit sechs Mitgliedsländern - Tschad, Kamerun, Nigeria, Niger, Zentralafrikanische Republik und Libyen. Die CBLT verfügt über ein zentrales Büro (Exekutivsekretariat) in N'Djamena/ Tschad. Obwohl die CBLT mittlerweile über qualifiziertes Fach-personal verfügt, fehlen noch ausreichende organisatorische Kapazitäten und fachliche Kompetenzen, um den Wassereinzugsgebiet-Management-Zyklus effektiv umzusetzen und damit als Steuerungsinstrument für die Entwicklung von Maßnahmen zu einem verbesserten grenzüberschreitenden Wasserressourcenmanagement zu nutzen.
Ziel der ausgeschriebenen Leistungen ist es, die Tschadseekommission (CBLT) in der Bereitstellung ihrer Dienstleistungen für die Mitgliedsländer zu unterstützen, sowie einen Beitrag für die konkrete Umsetzung von konfliktmindernde Wasserressourcenmanagementmaßnahmen zu leisten.
Die Arbeitspakte 1 und 2 beziehen sich auf die institutionelle Förderung, bzw. auf die Bereitstellung von Dienstleistungen der CBLT; Arbeitspaket 3 auf die Umsetzung von Maßnahmen im Teileinzugsgebiet Logone.
Zum Arbeitspaket 1 gehören im Kern die Verbesserung des Tschadseebecken-Informationssystems (LIS), sowie die Entwicklung einer Strategie, zur besseren Umsetzung der Zugriffs- und Nutzungsrechte sowie Bereitstellungspflichten für Informationen und Daten für alle Nutzer*innen. Für diese zentralen Aufgaben soll von der CBLT eine Arbeitsgruppe eingerichtet werden, die sich zukünftig um alle Fragen des Datenmanagements kümmert. Mit dieser Arbeitsgruppe soll der Auftragnehmer alle datenrelevanten Aktivitäten und Ergebnisse gemeinsam erarbeiten.
Aktivitäten umfassen u.a. die Beratung bei der Einrichtung der Arbeitsgruppe inkl. beratender Begleitung ihrer Arbeit, Unterstützung bei der Entwicklung einer Strategie zur besseren Umsetzung der vereinbarten Zugriffs- und Nutzungsrechte sowie die Bereitstellungspflicht für Informationen und Daten des Tschadseebecken-Informationssystems (LIS), eine Professionalisierung der Datenbank, sowie entsprechendes Training der verantwortlichen Mitarbeiter*innen der Tschadseekommission.
Zum Arbeitspaket 2 gehören die Beratung beim Aufbau zweier Gremien. Zum einen ist dies eine Task Force zum Wassereinzugsgebietsmanagement-Zyklus. Sie trifft wesentliche Strategieentscheidungen und sorgt für die Verbreitung und Umsetzung gemeinsamer Dokumente in den Mitgliedsstaaten.
Zum anderen ist dies ein Partnerforum, das sich aus Repräsentanten aus den vorgesehenen bzw. im Aufbau befindlichen Partnerplattformen in grenzüberschreitenden Gebieten zusammensetzt. Die Wassercharta der CBLT macht zum Partnerforum explizite Angaben, die berücksichtigt werden müssen. Es dient als Austausch- und Netzwerkforum.
Wesentliche Aktivitäten umfassen: Beratung bei Konzeption und Arbeitsweise der beiden Gremien, inkl. des dafür notwendigen Konsultationsprozesses; sowie Unterstützung der CBLT bei der Erstellung einer Karte, die die Verwaltungsgrenzen der Gemeinden (kleinste Verwaltungseinheiten) der Länder im Tschadseebecken und in den Teileinzugsgebieten nachzeichnet. Diese Karte ist eine wichtige Grundlage für die Einrichtung der Partnerplattformen.
Zum Arbeitspaket 3 gehören die Beratung beim organisatorischen Aufbau einer Partnerplattform in dem grenzüberschreitenden Teileinzugsgebiet Logone. Die Operationalisierung dieser Partnerplattform wird durch fachliche Beratung bei der Entwicklung einer Hotspot-Karte und der Analyse von aktuellen und potenziellen Konflikten um natürliche Ressourcen zwischen lokalen und regionalen Akteuren, unterstützt. Außerdem soll die Partnerplattform zusammen mit der Task Force (s. o.) bei der Identifizierung konkreter Maßnahmen zur Minderung/ Lösung der identifizierten prioritären Herausforderungen bzw. Konflikte unterstützen.
Wesentliche Aktivitäten umfassen die Durchführung von Akteursanalysen, Konzeption und Aufbau der Partnerplattform Longone, Training zur Erstellung von HotSpot-Karten und die fachliche Begleitung bei der Erstellung der Karten; sowie die fachliche Beratung bei der Identifizierung von konfliktmindernden Maßnahmen im Bereich des Wasserressourcenmanagement und guter landwirtschaftlicher Praktiken.
Die Umsetzung der Maßnahmen soll durch zwei Langzeitfachkräfte und einen Pool an Kurzzeitfachkräften erfolgen.
Die Auftraggeberin behält sich optional vor, Vertragsverlängerungen und/oder -aufstockungen auf Basis der in den Vergabeunterlagen genannten Kriterien an das in diesem Verfahren erfolgreiche Unternehmen zu vergeben; i. Ü. siehe ausführliche Leistungsbeschreibung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe GFA Consulting Group GmbH
Postanschrift: Eulenkrugstraße 82
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22359
Land: Deutschland
E-Mail:
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXTRYY6Y1CVBA9A5
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2289499-0
Fax: +49 2289499-163
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.