Hardware Rahmenvereinbarung Infrastruktur & Print Services 2023 Referenznummer der Bekanntmachung: ekom21-2023-0018
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Lieferauftrag
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2023/S 188-584595)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Carlo-Mierendorff-Str. 11
Ort: Gießen
NUTS-Code: DE72 Gießen
Postleitzahl: 35398
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabestelle
E-Mail:
Fax: +49 561-2043115
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ekom21.de
Adresse des Beschafferprofils: www.ekom21.de
Ort: Gotha
NUTS-Code: DEG0C Gotha
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kiv-thueringen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Hardware Rahmenvereinbarung Infrastruktur & Print Services 2023
Die ekom21 - Kommunales Gebietsrechenzentrum Hessen (ekom21) ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts nach dem Hessischen Datenverarbeitungsverbundgesetz (DV-VerbundG). Sie ist zentraler IT-Dienstleister für die hessischen Kommunen und ihre Einrichtungen. Von den Standorten in Gießen, Darmstadt und Kassel versorgt sie Ihre Endkunden umfassend mit modernen Informations- und Kommunikationsdienstleistungen (IuK) aller Art.
Ausschreibungsgegenstand ist der Abschluss von Rahmenvereinbarungen mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern (max. 3) über die Beschaffung fabrikneuer Standard IT-Hardware in den ausgeschriebenen Losen und Produktkategorien, um den Bedarf der ekom21 und weiterer Bezugsberechtigter gebündelt decken zu können.
Bezugsberechtigte sind neben ekom21 auch ihre Verbandsmitglieder, die Landkreise, Städte, Gemeinden, Verwaltungsgemeinschaften und Zweckverbände im Bundesland Hessen einschließlich deren rechtlich selbständige und unselbständige Einrichtungen.
Die Rahmenvereinbarungen sollen - ohne Begründung einer Abnahmeverpflichtung - die Deckung von bei ihrem Abschluss noch nicht detailliert plan- und konkretisierbarer Beschaffungsbedarfe der Bezugsberechtigten durch bedarfsgerechten Abruf der Vertragsleistungen ermöglichen.
Ab dem 01.01.2025 ist die Kommunale Informationsverarbeitung Thüringen GmbH, deren Mitgesellschafter, die Landkreise, Städte, Gemeinden, Verwaltungsgemeinschaften und Zweckverbände im Bundesland Thüringen jeweils einschließlich ihrer rechtlich selbständigen und unselbständigen Einrichtungen und Zusammenschlüsse und anderen Formen der Zusammenarbeit in diesem Vergabeverfahren berechtigt, aus den Rahmenvereinbarungen zu beziehen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen