Systemtrennwände / Neubau eines Ausbildungs- und eines Schulgebäudes Berufsbildungswerk Karben Referenznummer der Bekanntmachung: VE 345.01 / KNB
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Am Heroldsrain 1
Ort: Karben
NUTS-Code: DE71E Wetteraukreis
Postleitzahl: 61184
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Frau Daniela Bär
E-Mail:
Telefon: +49 6039-482118
Fax: +49 6039-482195
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bbw-suedhessen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Systemtrennwände / Neubau eines Ausbildungs- und eines Schulgebäudes Berufsbildungswerk Karben
Das Berufsbildungswerk Südhessen gGmbH (nachfolgend: "Berufsbildungswerk Südhessen" oder "bbw") ist ein deutsches Berufsbildungswerk. Es dient der Berufsorientierung und -vorbereitung sowie Ausbildung für junge Menschen mit Behinderung, psychischer Erkrankung und sozialer Benachteiligung. Das Berufsbildungswerk Südhessen bietet eine breit gefächerte Palette an maßgeschneiderten Angeboten. Mit den speziellen Fördermöglichkeiten werden junge Menschen auf ihrem Weg in die berufliche und soziale Teilhabe begleitet.
Das Berufsbildungswerk Südhessen befindet sich auf einem 12 Hektar großen Gelände in Karben nördlich von Frankfurt. Dort wird nunmehr der Neubau einer Berufsschule sowie eines bbw Gebäudes in Eigennutzung geplant und umgesetzt.
Am Heroldsrain 1 61184 Karben
Glastrennwand 27 m²;
Türelement 1-flg. 3 St;
Schwellholz 14 m
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Systemtrennwände
Postanschrift: Wallmenacher Weg 12
Ort: Diethardt
NUTS-Code: DEB1A Rhein-Lahn-Kreis
Postleitzahl: 56355
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6772-3301
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bieterfragen müssen bis spätestens 7 Tage vor dem Schlusstermin zur Abgabe der Angebote über die Projektplattform (in Ziffer I.3) ist die URL genannt) gestellt werden.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y626TRV
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1-3
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6151126601
Fax: +49 6151125816
Internet-Adresse: http://www.rp-darmstadt.hessen.de/
Dazu wird auf die Vorschriften der §§ 160 ff. GWB verwiesen. Hierbei gilt nach § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB insbesondere:
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.